Auf dem Grillplatz des Verschönerungsvereins Veitshöchheim an der Steige kann nun wieder gegrillt werden
Aufgrund der Corona-Beschränkungen begann erst heute mit 2 1/2monatiger Verspätung auf dem Grillplatz des Verschönerungsvereins an der Steige die bis zum 3. Oktober 2020 gehende diesjährige Grillsaison mit einer privaten Geburtstagsfeier. Wie Verschönerungsvereins-Vorsitzender Burkard Löffler (links) bei einer Stippvisite erläuterte, hat der Verein vor, anstelle der in die Jahre gekommenen Pavillons links im Hintergrund, die bis 2013 vor der Erweiterung der Mainfrankensäle die Terrasse der Gaststätte zierten, ein 10,50 Meter langes und 6,0 Meter breites Flachdach zu installieren. Dies habe den Vorteil, dass man auch bei einsetzendem Regen beim Grillen nicht nass werde. Es gelte nun einen Planentwurf zu fertigen und dann einen Bauantrag bei der Gemeinde einzureichen. Der Verein verfügt laut Löffler über genügend Eigenmittel, um diese Investition stemmen zu können.
Zuvor hatten fleißige Mitglieder wie Heiner und Gunda Bauer, Wolfgang Kraus, Hans Beischl und Martin Nützl den Grillplatz auf Vordermann gebracht. So haben sie die Tischgarnituren abgeschliffen und neu eingelassen.
Unterhalb der Grillstände befinden sich ein abgetrennter Kinderspielplatz mit Eibe-Schaukel und eine Edelstahl-Rutsche sowie die WC-Anlagen.
Unter der Schaukel und der Rutsche wurde neuer Rindenmulch ausgebracht.
Burkard Löffler: "Wir freuen uns, mit dem Grillplatz einen Beitrag nicht nur zur Verschönerung, sondern auch zur Geselligkeit und Lebensfreude im Ort beitragen zu können." Die „abseits vom Schuss" inmitten der Natur liegende Einrichtung mit wunderbarer Aussicht stehe nicht nur Veitshöchheimer Bürgern, sondern auch allen anderen zur Verfügung.
Gebucht werden kann der Grillplatz bei Michael Götz (Inhaber Schreibwaren Götz), Kirchstraße 18, Telefon 91306.
Die Gebühr beträgt für den ganzen Grillplatz (zwei Grillstände) 50 Euro beziehungsweise für Veitshöchheimer Vereine 30 Euro. Es ist ein Pfand von 50 Euro zu hinterlegen, welches nach erfolgter Endabnahme am folgenden Tag erstattet wird, sofern alles sauber und gereinigt hinterlassen und alle Abfälle mitgenommen wurden.
Zu beachten ist das nachstehende, mit dem Landratsamt Würzburg abgestimmte Hygienekonzept für den Grillplatz, insbesondere die maximal zulässige Personenzahl.
Fotos (c) Dieter Gürz
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