Geisbergbad Veitshöchheim öffnet ab Dienstag 09. Juni - nur nach Onlinereservierung: ab 08. Juni möglich
Wie Bürgermeister Jürgen Götz auf der Homepage der Gemeinde am 4. Juni ankündigt, ist das
Geisbergbad Veitshöchheim ab
Dienstag, 09.06.2020
wieder geöffnet.
Gegenüber der 1. Bekanntmachung (siehe Link am Ende) hat sich die Gemeinde Veitshöchheim aufgrund der Umstände dazu entschlossen, die Öffnungszeitfenster zu ändern.
Nun gibt es in der Badesaison 2020 täglich zwei (statt zuvor drei) Öffnungszeitenfenster:
- - Morgenschwimmen: 08.00 Uhr – 13.00 Uhr
- - Nachmittagsschwimmen: 15.00 Uhr – 20.00 Uhr
Der Einlass ist ausschließlich mit einer vorherigen Online-Reservierung möglich, um die Anzahl der Badegäste zu begrenzen und Warteschlangen zu vermeiden.
Die Online-Reservierung ist ab
Montag, den 08.06.2020 frühestens ab 8.00 Uhr unter dem Link gbb.veitshoechheim.de möglich.
Die Person, welche die Online-Reservierung vorgenommen hat, muss sich an der Kasse des Geisbergbades ausweisen können.
Desweitern muss an der Kasse des Geisbergbades die Reservierungsbestätigung in ausgedruckter oder (nun auch) in digitaler Form vorgezeigt werden.
Die Gemeinde weist nochmals darauf hin, dass
- an der Kasse des Geisbergbads derzeit nur Barzahlung möglich ist.
- in der Badesaison 2020 keine Dauerkarten erworben werden können.
Kinder unter 14 Jahren dürfen das Geisbergbad nur in Begleitung von Erwachsenen besuchen.
Bürgermeister Götz: "Wir bemühen uns Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten und hoffen, dass Sie uns weiterhin unterstützen und die Begeisterung am Schwimmen beibehalten. Bleiben Sie gesund!"
Laut Betriebsleiter Rui Peter Bessa, der auf Facebook diese Skizze veröffentlicht hat, können maximal 80 Leute in das durch drei Schwimmleinen abgetrennte Sportbecken (20 Leute pro Doppel-Bahn).
Sie müssen in der Doppelbahn im Kreis schwimmen und mindestens zwei Meter Abstand von Badegast zu Badegast einhalten. Dabei stehen die beiden Außenbahnen mit Treppenzugang den langsameren Schwimmern zur Verfügung, während die beiden Innenbahnen von den schnelleren Schwimmern genutzt werden sollen (ohneTreppenzu- und ausgang).
Die zeitliche Unterbrechung der Öffnungszeiten von zwei Stunden wird nach dem Hygiene- und Schutzkonzept dazu genutzt, um eine Zwischenreinigung und Desinfektion durchzuführen. Hierzu müssen alle Gäste um 13 Uhr das Bad verlassen.
Zur Öffnung der Freibäder hat Bayerns Innenmnister Joachim Herrmann heute Abend am 7. Juni folgendes in seinem Newsletter bekanntgeben:
Freibäder und Außenanlagen von Badeanstalten dürfen ab Montag wieder öffnen. Diese Lockerung fällt mit der zweiten Woche der Pfingstferien zusammen und wird sicherlich von vielen Schülern schon freudig erwartet. Aber auch hier gilt: Die Regeln sind streng und das Geschehen in den Freibädern wird nicht mit dem zu vergleichen sein, was man aus den Zeiten vor Corona kennt.
Wie ich höre, bereiten sich viele Freibadbetreiber und ihre Bademeisterinnen und Bademeister akribisch darauf vor, mit technischen Vorrichtungen und auffälligen Visualisierungen dafür zu sorgen, dass nicht mehr als die erlaubte Anzahl an Badegästen gleichzeitig in der Anlage sind.
Was geht, bemisst sich nach der Fläche der gesamten Anlage. Damit im Becken und auf den Liegewiesen eine Überfüllung möglichst ausgeschlossen ist, darf pro 20 qm Fläche lediglich ein Badegast auf die Anlage.
In der unmittelbaren Umsetzung gelten auch im Freibad im Wesentlichen die bereits für den Sport im Allgemeinen genannten Bedingungen wie Mindestabstand, kontaktfreie Durchführung – von hinten anschwimmen und den Klassenkameraden untertauchen ist also nicht – keine Nutzung von Umkleidekabinen und Nassbereichen in geschlossenen Räumen sowie das Vermeiden von Warteschlangen beim Betreten und Verlassen der Anlage.
Wird all dies beachtet, steht einem unbeschwerten Badevergnügen nichts entgegen, vorausgesetzt das Wetter spielt mit.
Sachstand 31.5.2020
Wie bereits am 29. Mai berichtet (siehe nachstehender Link) beginnt laut MItteilung der Gemeinde Veitshöchheim nach den Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen seitens der Bayerischen Staatsregierung die Freibadsaison im Geisbergbad in der 24. Kalenderwoche.
Entsprechend der Beschlüsse der Staatsregierung hat das Gesundheitsministerium die Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenveror
Darin ist in § 9 (9) nun die Regelung dass, dass Freibäder und Außenanlagen von Badeanstalten ab 8. Juni 2020 unter Einhaltung der Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 1 und 3 bis 9 und des Abs. 5 Satz 2 geöffnet werden können.
Der Betreiber hat ergänzend durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste nicht höher ist als eine Person je 20 m2 Fläche der für Badegäste zugänglichen Bereiche einschließlich der Becken.
Anmerkung: Das Geisbergbad hat ein weiträumiges Freigelände mit 45.000 Quadratmeter und 2.000 Quadratmeter Wasserflächen. Danach könnten eigentlich um die 2.000 Badegäste eingelassen werden, außer die Gemeinde sperrt weniger einsehbare Liegeflächen. D.h. natürlich auch, dass im Schwimmer- und im Nichtschwimmerbecken zusammen maximal 100 Gäste sein dürfen. Laut Verordnung können Kinder unter 14 Jahre nur in Begleitung Erwachsener kommen.
Abs. 2 Nr. 1 und 3 bis 9 lautet:
1. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m)
3. kontaktfreie Durchführung
4. keine Nutzung von Umkleidekabinen in geschlossenen Räumlichkeiten
Anmerkung: Lt. PM Innenminister Herrmann vom 30.5. gilt dieses Verbot im Umkehrschluss nicht für seitlich umschließende, aber z. B. nach oben offene technische Lösungen wie dies beim Umkleidegebäude im Veitshöchheimer Geisbergbad der Fall ist.
5. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgerätenes
6. keine Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen Räumlichkeiten, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist möglich
Anmerkung: Lt. PM Innenminister Herrmann vom 30.5. gilt dieses Verbot im Umkehrschluss nicht für seitlich umschließende, also z. B. nach oben offene technische Lösungen. Spätestens mit dem bald wieder anlaufenden Schwimmbetrieb im Freien ist die Möglichkeit, so Herrmann sich beim Verlassen des Beckens abzubrausen, schon aus hygienischen Gründen geboten, um sich vom Chlor zu befreien.
7. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen von Anlagen,
8. in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen besteht Maskenpflicht,
9. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen
Abs.5 Satz 2 lautet:
2 Der Betreiber hat ein auf den jeweiligen Standort und Wettkampf zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.