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Nun in Bayern Lockerung der Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und der Religionsfreiheit

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Der Ministerrat Bayerns hat am Dienstag die Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gebilligt, die am 4. Mai in Kraft treten soll. Mit dieser Entscheidung verbinden sich laut Pressemitteilung von Innenminister Joachim Herrmann zu aller erst substanzielle Lockerungen für zwei Lebensbereiche, die jeweils für sich genommen von einer besonderen verfassungsrechtlichen Sensibilität geprägt sind. Dies gilt zum einen für die Religionsfreiheit, zum anderen für die Versammlungsfreiheit.

Stationäre Versammlungen unter freiem Himmel werden nunmehr in dem Maße ermöglicht, wie dies epidemiologisch vertretbar ist.  Demnach ist eine infektionsschutzrechtliche Vertretbarkeit einer Versammlung unter freiem Himmel in der Regel dann anzunehmen, wenn an der Versammlung höchstens 50 Personen teilnehmen, zwischen allen Teilnehmern durchgängig ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist, die Dauer der Versammlung 60 Minuten nicht überschreitet und derselbe Veranstalter oder dieselben Teilnehmer lediglich eine Veranstaltung je Kalendertag durchführen.

Ausnahmsweise kann die Kreisverwaltungsbehörde Versammlungen auch dann genehmigen, wenn diese von den genannten Begrenzungen abweichen, z.B. mehr Teilnehmer haben oder in geschlossenen Räumen stattfinden sollen. Dann hat die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensausübung weitere Parameter zu prüfen. Dies betrifft z.B. spezifische Gegebenheiten des Versammlungsortes, die gefahrenverschärfend oder -minimierend wirken können.

Darüber hinaus spielt das Versammlungsthema als solches eine Rolle, etwa dessen Attraktivität für Passanten und die damit einhergehende Gefahr, dass sich größere Menschenansammlungen bilden, innerhalb derer eine Einhaltung des individuellen Mindestabstandes erschwert ist.

Auch wenn die Verordnung erst am 4. Mai in Kraft treten wird, so sind die zuständigen Behörden angehalten, bei der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens die genannten Kriterien ab sofort im Vorgriff anzuwenden. Dies ist gerade mit Blick auf den bevorstehenden 1. Mai relevant, an dem vielfach, aber nicht nur aus dem gewerkschaftlichen Umfeld heraus Demonstrationen zum Tag der Arbeit durchgeführt werden. Dies will die Staatsregierung im Rahmen des epidemiologisch Vertretbaren bestmöglich unterstützen. 

Kriterien für die Durchführung öffentlicher Gottesdienste sowie für die Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften: In Gebäuden dürfen in Abhängigkeit von der Zahl der Sitzplätze höchstens so viele Personen teilnehmen, dass zwischen diesen jeweils mindestens zwei Meter Abstand in jede Richtung besteht. Unter freiem Himmel beträgt die Höchstteilnehmerzahl 50 Personen, unter denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren ist.

Mit Ausnahme von liturgischen Sprechern haben die Teilnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Insoweit genügt eine ggf. selbst hergestellte sog. Community-Maske. Die Dauer des Gottesdienstes ist auf maximal 60 Minuten begrenzt. Dieses zeitliche Limit gilt einschließlich der Predigt.

Des Weiteren verpflichtet die neu gefasste Verordnung die Glaubensgemeinschaften, speziell auf ihren Ritus abgestimmte, gefahrenminimierende Infektionsschutzkonzepte zu erarbeiten und auf Verlangen den Kreisverwaltungsbehörden vorzulegen. Hier sind also die Glaubensgemeinschaften in der Pflicht, Konzepte zu erarbeiten. So könnten diese z.B. mit Blick auf die römisch-katholische Kirche den (höchst sparsamen) Umgang mit Weihwasser oder die Erteilung der Hl. Kommunion allein als Handkommunion betreffen.

Weiterer Fahrplan

Der Ministerpräsident hat angedeutet, sich an der von der österreichischen Regierung in Wien beschlossenen Verfahrensweise orientieren zu wollen. Danach würde das Bayerische Kabinett nächste Woche einen Fahrplan beraten, der etwa für die Öffnung von Gastronomiebetrieben, die Hotellerie- oder die Zulassung größerer Veranstaltungen konkrete zeitliche Ziele nennt, diese aber unter den ausdrücklichen Vorbehalt stellt, dass die weiteren pandemischen Entwicklungen derlei Schritte tatsächlich zulassen.

Statistischer Überblick zur Corona-Lage in Bayern, Stand Dienstag, 10:00 Uhr

  • - 41.804 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen (+ 389 im Vergleich zum Vortag, + 0,9 Prozent)
  • - Wieder genesen 29.580 Personen, das sind 680 mehr als gestern (+ 2,4 Prozent)
  • - An bzw. mit der Corona-Infektion verstorben sind 1.708 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 72 oder + 4,4 Prozent mehr.
  • - Reproduktionszahl R für Bayern liegt bei R=0,57. Das entspricht nahezu dem Wert der Vorwoche von R=0,6 (im Gegensatz zum Bund, wo der Wert nach 1,0 am Vortag nun bei 0,9 liegt).
  • - Bayern liegt so mittlerweile in zentralen Kenngrößen wie dem Reproduktionsfaktor und bei der Zahl der Neuinfektionen unter dem Bundesdurchschnitt.

Stand Mittwoch, 29. April, 10:00 Uhr

  • - 42.217 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen (+ 413 im Vergleich zum Vortag, + 1,0 Prozent).
  • - Wieder genesen 30.540 Personen, das sind 960 mehr als gestern (+ 3,2 Prozent)
  • - An bzw. mit der Corona-Infektion verstorben sind 1.780 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 72 oder + 4,2 Prozent mehr.
  • - Reproduktionszahl R liegt weiter bei R=0,57
  • - In bayerischen Krankenhäusern sind knapp 82.000 Betten verfügbar, davon ca. 77.000 Normalbetten und etwas über 5.000 Intensivbetten.
  • - Von den Normalbetten sind etwa knapp 2.500 mit Corona-Patienten und 47.300 mit sonstigen Patienten belegt. Etwa 34.500 Betten sind frei und könnten bei Bedarf sofort mit Corona- oder Allgemeinpatienten belegt werden.
  • - Auf den Intensivstationen werden derzeit 636 Plätze konkret für COVID-19-Patienten gebraucht, in 3.590 Intensivbetten liegen sonstige Patienten und frei sind 1.345 Intensivbetten.

Stand Donnerstag, 30. April, 10:00 Uhr

  • - 42.495 bestätigte Corona-Infektionen (+ 278 im Vergleich zum Vortag, + 0,7 Prozent). Dieser Wert ist sehr gering und sehr erfreulich.
  • - Wieder genesen 31.600 Personen, das sind 1.060 mehr als gestern (+ 3,5 Prozent). Setzt man diesen Wert in Beziehung zur Zahl der Neuinfektionen (278), dann liegt die Zahl der Genesenen etwa um den Faktor 3,8 höher. Dies ist eine Konstellation, die man vor etwa drei Wochen kaum zu hoffen gewagt hatte.
  • - An bzw. mit der Corona-Infektion verstorben sind 1.816 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 36 oder + 2,0 Prozent mehr. Es zahlen sich hier deutlich die besonders in Alten- und Pflegeheimen schnell wirkenden Schutzmaßnahmen wie die Verlegung erkannter Infektionsfälle und die Umsetzung der vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit individuell zugeschnittener Hygieneoptimierungen aus, unverzüglich einzugreifen, sobald Infektionen auftreten.
  • - Die Reproduktionszahl R, liegt nun bei R=0,6.

Stand Freitag, 1. Mai, 10:00 Uhr

  • - 42.916 bestätigte Corona-Infektionen (+ 421 im Vergleich zum Vortag oder + 1,0 Prozent).
  • - Wieder genesen 32.580 Personen, das sind 980 mehr als gestern (+ 3,1 Prozent).
  • - An bzw. mit der Corona-Infektion verstorben sind 1.886 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 70 oder insgesamt + 3,9 Prozent mehr.
  • - Reproduktionszahl R liegt nun bei R=0,52.

Stand Samstag, 2. Mai, 10:00 Uhr

  • - 43.050 bestätigte Corona-Infektionen (+ 134 im Vergleich zum Vortag oder + 0,3 Prozent).
  • - An bzw. mit der Corona-Infektion verstorben sind 1.907 Personen, das sind im Vergleich zum Vortag + 21 oder + 1,1 Prozent.
  • Die Reproduktionszahl R liegt bei R=0,57. Für Gesamtdeutschland hat das Robert Koch-Institut einen Wert von R=0,79 ermittelt, nach R=0,76 am Donnerstag.

 

Am 1. Mai 2020 hat das bayerische Gesundheitsministerium die Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) im Ministerialblatt veröffentlichen lassen. Diese tritt am kommenden Montag, den 4. Mai 2020, 00:00 Uhr, in Kraft und wird mit Ablauf des 10. Mai 2020 wieder außer Kraft treten.

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