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Aktualisierte Corona-Strategie Bayerns vom 16. April 2020

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

 

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute Abend in seiner Pressemitteilung die Leitlinien und die  Kernelemente einiger ausgewählter Beschlussinhalte der heutigen Ministerratssitzung wie folgt skizziert:

„Solange es keinen geeigneten Impfstoff und kein wirksames Medikament gegen COVID-19 gibt, müssen wir mit dem Virus und seinem pandemischen Auftreten leben. Das kann ein Jahr und länger dauern, dies wird eine neue Normalität im täglichen Leben und im Sozialverhalten der Menschen in Bayern, Deutschland und Europa hervorrufen.

Denn das Virus ist nur eingedämmt, kann sich aber unter ungünstigen Umständen sofort wieder explosionsartig ausbreiten. Deshalb werden auch in den nächsten zwei Wochen die meisten der jetzt geltenden Restriktionen bestehen bleiben, Lockerungen erfolgen nur punktuell und graduell.“

Die Staatsregierung werde den Weg der kleinen, vorsichtigen Schritte gehen und alle zwei bis drei Wochen – auch in Abstimmung mit der Bundesebene – überprüfen, wie sich die Lage entwickelt hat, ob weitere Maßnahmen erforderlich und ob ggf. weitere Lockerungen verantwortbar sind.

Deshalb würden die Lockerungen nicht bedingungslos vorgenommen, sondern mit flankierenden Schutzauflagen versehen und insbesondere wirksame Hygienestandards verlangen, vor allem in Form eines Mundschutzgebotes und die Vermeidung von unerwünschten Menschenansammlungen, etwa durch einen gesteuerten Einlass und ein adäquates Parkplatzmanagement.

Nach dem Willen des Ministerrates wird folgender Corona-Fahrplan verfolgt:
 

  1. 1. Am 20. April, also kommenden Montag, öffnen als erste wieder die Baumärkte, Gärtnereien und Gartencenter. Dies erlaubt es den Menschen, ihre Gärten und Beete zu bepflanzen und sich den Frühling ins eigene Heim zu holen.
     
  2. 2. Und es wird auch der Kontakt mit einer nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Person möglich sein, etwa das Joggen mit dem Nachbarn oder das Spazierengehen mit der Nachbarin.
     
  3. 3. Eine Woche später, am 27. April, folgen alle Ladengeschäfte mit einer maximalen Ladenfläche von 800 qm. Voraussetzung ist aber, dass der Betreiber dafür sorgt, dass sich jeweils maximal nur ein Kunde pro 20 qm Ladenfläche im Geschäft aufhält, bei 800 qm Ladenfläche somit max. 40 Kunden gleichzeitig. Mit der 800-qm-Grenze verbindet sich, dass immerhin ca. 80 Prozent der bisher geschlossenen Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen dürfen.
     
  4. 4. Einstweilen noch geschlossen bleiben Großkaufhäuser und Shopping-Malls, auch wenn die dort integrierten Fachgeschäfte für sich genommen unter 800 qm Ladenfläche liegen. Denn es ist die Gefahr zu groß, dass der „geballte Kaufanreiz“ aller Einzelgeschäfte zu viele Menschen auf eine zu kleine Fläche zieht und die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden können. Ähnliches gilt für die oft innerstädtisch gelegenen Großkaufhäuser. Diese würden mehr Menschen auf die Stadtplätze und in die Fußgängerzonen lenken, als derzeit pandemiologisch vertretbar ist.
     
  5. 5. Ab dem 4. Mai können Friseure und Fußpfleger ihre Geschäfte wieder aufsperren. Bei diesen ist ein wirksames Schutzkonzept besonders dringlich, denn es liegt in der Natur der Sache, dass diese Berufsgruppen, die ihre Kunden hautnah behandeln, ohne wirksame Gegenmaßnahmen ein Überspringen des Virus besonders begünstigen können.
     
  6. 6. Ab Mai könnte die Durchführung von Gottesdiensten wieder in Betracht kommen, ein genaues Datum ist aber noch nicht in den Blick genommen, sondern wird erst mit den großen Glaubensgemeinschaften besprochen. 
     
  7. 7. Demgegenüber konnte der Ministerrat heute der Gastronomie und der Tourismus-Hotellerie keine großen Hoffnungen auf eine baldige Aufhebung der Beschränkungen machen. Denn für diese auf die Verköstigung und Unterbringung von Menschen auf engem Raum ausgerichteten Branchen ist es naturgemäß besonders schwierig, einen ausreichenden Abstand sicherzustellen oder Mundschutz tragen zu lassen. Bei einem besonders günstigen Verlauf der weiteren Entwicklung könnte u.U. zu Pfingsten eine Neubewertung deren spezifischer Situation vorstellbar sein.
     
  8. 8. Großveranstaltungen wie Rock im Park oder die Erlanger Bergkirchweih bleiben mindestens bis zum 31. August verboten.
     
  9. 9. Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs gilt der Grundsatz „Ältere vor Jüngere“. Ab dem 27. April kommen die Klassen wieder in die Schule, die heuer Abschlussprüfungen ablegen, also insbesondere Abitur, Mittlere Reife oder den Quali machen. Ein Not-Abitur o.ä. wird es nicht geben.
     

Um die Auswirkungen der Lockerungen besser abschätzen zu können, wird Bayern seine Testkapazitäten von derzeit 12.000 pro Tag auf 25.000 pro Tag verdoppeln. Zwar testet Bayern schon jetzt, bezogen auf 100.000 Einwohner, mehr als Österreich, Südkorea oder Japan, aber diese Maßnahme soll massiv ausgeweitet werden, um Infektionsherde noch schneller erkennen und die Gesamtlage noch besser einschätzen zu können.

Denn die Gesamtsituation bleibt eine große Herausforderung. Dies wird an einer Kenngröße deutlich, die dieser Tage häufig in der medialen Berichterstattung aufscheint, auf die gestern die Bundeskanzlerin intensiv hingewiesen und auf die auch unser Ministerpräsident heute Bezug genommen hat: die Reproduktionszahl „R“. Diese sagt aus, wie viele Personen ein Infizierter ansteckt, ehe er nicht mehr infektiös oder aber verstorben ist. Hat R den Wert 1, bedeutet dies, dass – statistisch gesehen – ein Infizierter genau eine weitere Person anstecken wird. Zu Beginn der Pandemie lag dieser Wert für Bayern bei etwa 3, aktuell beträgt er als Folge der getroffenen Schutzmaßnahmen wie den Ausgangsbeschränkungen 0,9.

Würde aber die Reproduktionszahl R auf 1,1 steigen und so bleiben, so hätten wir im Oktober bundesweit nicht „nur“ – wie heute – knapp 3.000 Neuinfektionen pro Tag, sondern etwa 30.000. Das brächte das deutsche Gesundheitssystem an die absolute Leistungsgrenze. Auf Bayern bezogen hieße das: Bei R=1,1 wären im Oktober alle derzeit vorhandenen Beatmungs-Intensivbetten belegt.

Diese Zusammenhänge machen deutlich, dass wir noch lange nicht über den Berg sind und alles dafür tun müssen, die Situation stabil zu halten und von Woche zu Woche auf Sicht zu fahren

Infektionsgeschehen Stand heute, Donnerstag, 10:00 Uhr:

Es sind an einer Corona-Infektion weitere 75 Patienten verstorben (gestern + 104), sodass sich für Bayern die Gesamtzahl auf 1.070 Todesfälle beläuft.

 Deutlich erfreulicher verhält es sich mit dem Infektionsgeschehen. Hier haben wir für Bayern 35.523 Corona-Infektionen (+ 859 im Vergleich zum Vortag) zu verzeichnen. Als genesen sind für heute 1.610 Personen ausgewiesen. Damit bleibt die Anzahl der innerhalb von 24 Stunden Genesenen (1.610), nunmehr seit Tagen stabil über der Zahl der neu Infizierten (859). Das ist eine ausgesprochen positive Entwicklung.

Ebenso positiv ist der aktuell gemessene Verdoppelungszeitraum, also die Zeitspanne, in der sich die Zahl der neu Infizierten verdoppelt. Lag dieser ursprünglich bei 2,8 Tagen, so beläuft er sich nunmehr auf über 24 Tage.

Und sehr erfreulich stellt sich mittlerweile auch die Situation in den Kliniken dar. Denn hatten wir zu Beginn der Pandemie in Bayern die Sorge, dass die heranrollende Welle binnen kürzester Frist die Intensivstationen überfüllen und einen Mangel an Beatmungsgeräten heraufbeschwören könnte, so ist dies nicht eingetreten.

Denn zum einen haben wir in beispielloser Weise die kritischen Klinikkapazitäten hochfahren können und zum anderen ist es uns mit dem weitgehenden Shutdown gelungen, die Pandemiewelle entscheidend abzuflachen.

 In der Folge sind heute wegen Corona ca. 3.240 Patienten in stationärer Behandlung (im Vergleich zu gestern -85), davon ca. 2350 auf der Normalstation (-66) und knapp 890 auf der Intensivstation (-19). Damit kommt unser Gesundheitssystem gut zu Recht. Das gilt mittlerweile auch an den Hotspots wie der nördlichen Oberpfalz und dem südlichen Oberbayern.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 16.4.2020

 

Link auf Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder über die Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie am 15. April 2020

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