Zu hohe Fixkosten für Personal, Fortbildung und EDV - Veitshöchheim übernimmt die Standesamtsaufgaben für die Gemeinde Thüngersheim
Die Aufgaben des Standesamtes der Gemeinde Thüngersheim werden künftig durch die Gemeinde Veitshöchheim abgewickelt. Nach Thüngersheim traf nun auch Veitshöchheimer Gemeinderat in der letzten Sitzung einen entsprechenden Beschluss.
Hintergrund der Übertragung war eine Empfehlung der Bayerischen Akademie für Verwaltungs-Management zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Standesamtes im Rahmen einer Organisationsuntersuchung, die die Gemeinde Thüngersheim für ihre Verwaltung in Auftrag gegeben hatte. Art. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes ermöglicht eine solche Übertragung.
Wie Bürgermeister Jürgen Götz in der Sitzung vortrug, hatte Gemeinde Thüngersheim mit Schreiben vom 22.10.2019 die „große“ Übertragung der Aufgaben ihres Standesamtes auf die Gemeinde Veitshöchheim beantragt. Begründet wurde der Antrag mit den hohen Fixkosten für Personal, Fortbildung und EDV. Der finanzielle Aufwand stehe bei kleineren Standesämtern in keinem angemessenen Verhältnis zu der Zahl der Standesamtsfälle. Darüber hinaus würden sehr geringe Fallzahlen den Aufbau von Erfahrungskompetenz verhindern und die personellen Voraussetzungen für eine qualifizierte Vertretung fehlen.
Seine Mitarbeiter im Bürgerbüro haben sich laut Götz bereiterklärt, die Aufgaben zu übernehmen. Darunter fallen die Bereiche Geburt, Eheschließung und Sterbefall sowie Kirchenaustritte, Vaterschaftsanerkennungen und das dazugehörige Urkundenwesen betroffen. Trauungen können in jedem Fall weiterhin in Thüngersheim vom amtierenden Bürgermeister vorgenommen werden. Auch gingen keine Entscheidungsbefugnisse, da die Tätigkeiten im Standesamt den reinen Vollzug einer Staatsaufgabe darstellen. Ein Verlust an Bürgernähe sei im Hinblick auf die extreme Seltenheit eines Standesamtsbesuches nicht zu befürchten.
Wichtig ist nach den Worten von Bürgermeister Götz, zwischen dem Bereich des Standesamtes und den übrigen Aufgaben des Bürgerbüros zu unterscheiden. Von der Übertragung nicht betroffen seien so die Ausstellung von Pässen und Ausweisen, die An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes, die Beantragung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis oder die Beantragung eines Fischereischeines, um nur einige Aufgaben zu nennen.
Nach der vorbereiteten Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Veitshöchheim entrichtet die Gemeinde Thüngersheim je Verwaltungsvorgang eine Standesamtsumlage, die sich nach der Einwohnerzahl richtet. Außerdem müsse die Gemeinde Thüngersheim alle notwendigen Investitionskosten, die im Zusammenhang mit der Übertragung anfallen, an Veitshöchheim erstatten. Die vorhandenen standesamtlichen Unterlagen würden von Thüngersheim nach Veitshöchheim abgegeben.
Die von beiden Gemeinderäten beschlossene Übertragung bedarf jedoch noch der Zustimmung der Standesamtsaufsicht beim Landratsamt. Weil derartige Übertragungen im Landkreis schon häufiger bestehen, sei dies aber eine reine Formalie.
So haben beispielsweise die Gemeinden Theilheim sowie die Märkte Randersacker, Reichenberg und Zell a. Main die Aufgaben des Standesamtes auf die Stadt Würzburg übertragen oder die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim auf die Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt.
Mit der Gemeinde Thüngersheim besteht schon seit vielen Jahren ein Schulverband im Bereich der Mittelschule, gehört Thüngersheim der Sozialstation St. Stephanus in Veitshöchheim an, erstreckt sich die evangelische Kirchengemeinde auch auf Thüngersheim und arbeiten beide Gemeinden zusammen auch im Tourismus als Mitglieder des ZweiUferLand-Vereins. Schließlich hat auch die Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau ihren Obstbau-Versuchsbetrieb Stutel sowie ihren Weinbauversuchsbetrieb Scharlachberg auf Thüngersheimer Gemarkung.