Overblog
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog

Spendable Gemeinde: Zuschüsse von insgesamt 10.000 Euro erhalten TSGV und VCC für Kostüme und TGV für REHA-Kurs

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Bei einer Gegenstimme entsprach der Hauptausschuss in der Sitzung am Dienstag einem Antrag der Tanzsportgarde Veitshöchheim e.V. (TSGV) auf einen Zuschuss für die Anschaffung von Marschtanzkostümen für 35 Tänzerinnen. Die Anschaffungskosten von 18.000 Euro, so hieß es, stelle für die TSGV eine extreme finanzielle Belastung dar. Die Verwaltung hatte die beschlossene Ausreichung einer einmaligen Zuwendung in Höhe 6.000 Euro befürwortet.

Ohne Angabe der entstehenden Kosten hatte auch der Veitshöchheimer Carnevalclub 1966 e.V. (VCC) einen Antrag auf Fest-Zuschuss für die Anschaffung von Kostümen für die Fastnachtssession in Höhe von 2.000 Euro gestellt. Das Gremium beschloss einstimmig, den beantragten und von der Verwaltung befürworteten Zuschuss zu gewähren

Aufnahme von der Herzsportgruppe der TGV aus dem Jahr 2011

Gesundheitssport steht schon seit Jahrzehnten bei der Turngemeinde Veitshöchheim 1877 e.V. (TGV) hoch im Kurs. Angebote sind derzeit Herzsport, Nordic Walking Wirbelsäulengymnastik und Yoga-Stretching-Atemtechnik.

Nun möchte die TGV als neues Angebot Sport in der Rehabilitation "Orthopädie" realisieren. Dafür fallen erhebliche Kosten für die DOSB B-Trainerlizenz (allein über 1.000 Euro), der Anschaffung eines Abrechnungsprogramms und für die Geräteausstattung an.
Der Hauptausschuss entsprach nun nach Befürwortung durch die Verwaltung der TGV zur Anschubfinanzierung den beantragten Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro zugewähren.
 

Recherche:

Die Ausbildung zum Übungsleiter ist eine von den Krankenkassen nach §64 SGB IX anerkannte Zusatzqualifikation zum Leiten von Rehabilitationssport. Ziele und Inhalte entsprechen den Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen und orientieren sich am Curriculum des Deutschen Behindertensportverbandes.
 
Der gesetzliche Rahmen
Im SGB IX ist der Rehabilitationssport als „ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation". (§64 SGB IX) im Rahmen unterhaltssichernder und anderer ergänzenden Leistungen festgeschrieben. Damit ist der Rehasport eine Pflichtleistung geworden, auf die behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen und chronisch Kranke Anspruch haben.

Was ist Reha-Sport?
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf Menschen mit Behinderungen ein. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt und wird vom Arzt verordnet. Er findet in Übungsgruppen mit speziell dafür ausgebildeten Übungsleitern und in einem begrenzten Zeitraum statt. Danach sollen die Übungen in Eigenverantwortung weiter durchgeführt werden.

Ziele des Reha-Sports
Durch Reha-Sport wird der Patient zur Bewegung motiviert. So verbessert sich der körperliche Gesamtzustand, man wird beweglicher, kräftiger und somit leistungsfähiger. Das Leben macht wieder mehr Freude.

Wer hat Anspruch auf Reha-Sport?
Rehabilitationssport kann allen Patienten verordnet werden, die gruppenfähig sind und bei denen eine Verbesserung ihres Gesundheitszustandes durch gezielte Bewegung zu erwarten ist. Ihr Arzt kann Ihnen 50 Einheiten Gymnastik verordnen, sie haben 18 Monate Zeit, diese abzutrainieren. Sie müssen sich eine Einrichtung, die Rehabilitationssport anbietet, aussuchen und dann den Rehabilitationsantrag ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Erst ab dem Zeitpunkt der Genehmigung können Sie mit dem
Rehabilitationssport beginnen. Der Rehabilitationssport dient der Krankheitsbewältigung und ergänzt die ärztliche Behandlung. Deshalb ist eine regelmäßige Teilnahme wichtig.

Krankheitsbilder
Die Kurse können von Teilnehmern mit folgenden Krankheitsbildern besucht werden:
– Wirbelsäulen- und Haltungsschäden
– Osteoporose
– Gelenkschäden (Knie- und Hüftarthrose)
– Morbus Bechterew
– Krebserkrankungen
– rheumatische Erkrankungen

Fotos (c) Dieter Gürz

Kommentiere diesen Post