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Ferienausschuss beschließt: In der Tempo 20-Zone der Würzburger Straße darf nur auf ausgewiesenen Flächen geparkt werden

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Mit der am zweiten Adventswochenende 2018 abgeschlossenen Sanierung der Würzburger Straße im Streckenabschnitt von der Oberen Maingasse bis zur Parkstraße trat eine einschneidende Veränderung durch einen Belagswechsel auf der Fahrbahn von Pflaster zu Asphalt ein. Damit einhergehend verlor dieser Bereich seinen Status als "Verkehrsberuhigter  Bereich (VZ 325.1), in dem nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden durfte und Parken nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt war.

Anstelle dessen beschloss der  Hauptausschuss im Februar 2019, diesen Bereich  als sogenannten „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich - Tempo-20-Zone“ auszuweisen. 

Wie Bürgermeister Jürgen Götz nun in der Ferienausschuss-Sitzung am Dienstagabend unter TOP 9 "Parksituation Würzburger Straße" feststellte, wurde damals verkannt, 
dass im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich überall geparkt werden darf, wo es nicht ausdrücklich verboten ist.

Der Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) klage nun darüber, so Götz, dass nunmehr nicht nur in den eingezeichneten Parkständen, in denen die Parkdauer beschränkt ist, dauerhaft geparkt wird, sondern auch auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite entlang der Hofgartenmauer.  

Eine Ahndung durch den VÜD sei bislang nur bei Überschreitung der Parkdauer oder nicht Einlegen einer Parkscheibe in den ausgewiesenen Parkplätzen möglich gewesen.

Der Ferienausschuss beschloss deshalb, entsprechend der Empfehlung der Polizei, zusätzlich beim Tempo 20-Schild eine Halteverbotszone mit entsprechendem Zusatzzeichen "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" anzubringen.
Eine Ahndungsmöglichkeit durch den VÜD wäre damit gewährleistet.

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