Ausbau der Tiergartenstraße - Mainpostartikel sorgte für Irritationen
Für Irritationen sorgte der gestrige, Artikel der Mainpost "Streit über die Erschließungskosten" im Veitshöchheimer Rathaus.
Vor allem die Passage "Die Gemeinde Veitshöchheim beurteilte die Kanalsanierung zur Entwässerung der privaten Anwesen als sogenannten Erstausbau, da nach Feststellung durch die Verwaltung für die betroffenen Anwohner bisher noch keine Ergänzungsbeiträge erhoben wurden. Die Folgen daraus für die Anlieger sind gravierend." stieß bei Bürgermeister Jürgen Götz auf Unverständnis.
Denn daraus ergeben sich laut Bürgermeister für die Anlieger keinerlei gravierende Folgen. Alle Anwesen waren bisher schon an den Schmutzwasserkanal angeschlossen. Da jedoch ansonsten im Altort die Abwasserbeseitigung im Trennsystem erfolgt, musste in der Tiergartenstraße erstmals ein Regenwasserkanal verlegt werden. Dies kostete die Anlieger aber keinerlei Ergänzungsbeiträge (richtige Bezeichnung: Ergänzungsabgabe). Die Erhebung solcher wäre gar nicht zulässig gewesen, da es hierfür keine Satzungsgrundlage gibt. Die Kosten dieses Kanals von rund 200.000 Euro habe allein die Gemeinde gezahlt. Diese Kosten würden in die Globalkalkulation für die Kanal-Herstellungsbeiträge und -Benützungsgebühren einfließen. Die weiter für die Ertüchtigung des am Rande der Straße verlaufenden, über 300 Jahre alten gemauerten Kanal vom Hofgarten zum Main anfallenden Kosten von 209.000 Euro brachte in vollständiger Höhe die Schlösserverwaltung, d.h. der Freistaat Bayern auf.
Somit ist laut Götz streitgegenständlich einzig allein die Frage, ob von den Straßenbaukosten von rund 300.000 Euro von den Anliegern 90 Prozent als Erschließungsbeitrag auf der Grundlage des Baugesetzbuches oder 80 Prozent als Straßenausbaubeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz zu entrichten sind. Letzteres würde für die Anlieger bedeuten, dass sie im Durchschnitt statt bisher 19.000 Euro etwa 2.000 Euro weniger zahlen müssten.
Der Gemeinderat ließ sich bei seiner Einstufung laut Bürgermeister davon leiten, dass die Tiergartenstraße noch nie ordnungsgemäß hergestellt wurde, obwohl sie schon seit Jahrzehnten bebaut ist. Die unregelmäßig breiten Wegflächen waren nur provisorisch bituminös und nicht frostsicher befestigt und nur zwei Straßenleuchten vorhanden. Deshalb sah der Bebauungsplan "Tiergarten" vom April 1986 eine Ausbaubreite von 6,0 Meter nebst Gehweg von 1,5 Meter vor. Hier verliefen bisher auch noch Schmutz- und Regenwasser in einen Kanal, obwohl ansonsten im Altort die Abwässer im Trennsystem beseitigt werden. Aber erst durch die von den Wasserbehörden geforderte Regenwasserkanal-Verlegung zur Erweiterung des Trennsystems fasste der Gemeinderat im Dezember 2008 einen Grundsatzbeschluss zum Ausbau.
Es gingen dann weitere Jahre ins Land, bis das beauftragte Ingenieurbüro eine Entwurfsplanung vorlegte, die dann Anfang September 2013 die Gemeinde den 14 Anliegern vorstellte. Der Großteil der Anlieger habe dabei die Notwendigkeit eingesehen, die Baumaßnahme nun endlich in Angriff zu nehmen, obwohl die Gemeinde gehalten war, den Ausbau als erstmalige Erschließung nach dem Baugesetzbuch wie bei einem Neubaugebiet einzustufen mit der Folge, dass die Anlieger 90 Prozent der Straßenbaukosten statt 80 Prozent bei der Sanierung einer Anliegerstraße nach dem Kommunalabgabengesetz zu finanzieren haben.