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Kann Veitshöchheim die Welt retten? – Grüner Dialog zum Klimaschutz

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

KlimaschutzGruene.JPG

Pressemitteilung von Günter Thein über die Veranstaltung „Klimaschutz in Veitshöchheim – Grüner Dialog“ des Veitshöchheimer Ortsvereins Bündnis90/Die Grünen (Foto Eva Pumpurs, von links: Christina Feiler, Jochen Spieß, Holger Keß, Eva Pumpurs, Günter Thein)

 

"Christina Feiler, Spitzenkandidatin auf der Gemeinderatsliste der Grünen moderierte den Abend sehr kurzweilig. Holger Keß, Architekt und Agenda 21 - Beauftragter (Platz 2), Eva Pumpurs, Kreisrätin (Platz 3) und Günter Thein, Gemeinderat und Umweltbeauftragter (Platz 4) waren im Gespräch mit dem Klimaschutzmanager der Gemeinde Jochen Spieß und mit dem sehr interessierten Publikum, das engagiert mitdiskutierte.

Die Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten stellten in diesem Gespräch ihre Ideen und Konzepte für den Klimaschutz in Veitshöchheim vor.

  • Warum Klimaschutz? Diese Frage an die Zuhörer und Gesprächsgruppe brachte viele Aspekte, so zum Beispiel Gerechtigkeit (Generationen-, Internationale Gerechtigkeit), Bedrohung der Artenvielfalt, Nutzen für die Wirtschaft).
  • Thein erläuterte, wie Veitshöchheim zum Klimamanager kam und damit eine Vorreiterrolle im Landkreis einnehmen konnte. Entscheidend, so Thein, sei der erfolgreiche Antrag der Grünen im Gemeinderat auf Erstellung eines Klimaschutzgutachtens gewesen. Dieses Gutachten habe viel bewegt und die Einstellung eines Klimaschutzmanagers ermöglicht. Andere umgesetzte Anträge im Bereich Energie und Klimaschutz hätten die Vorreiterrolle weiter ausgebaut.
  • Etwas provozierend fragte Feiler den Klimamanager, Herrn Spieß, „ Kann Veitshöchheim die Welt retten und was kann Veitshöchheim für den Klimaschutz tun?“
    „Nein, Veitshöchheim kann durch Klimaschutz nicht die Welt retten, nicht der Einzelne und auch nicht Deutschland kann dies!“, so Spieß. Dennoch sei Klimaschutz auf allen Ebenen wichtig und richtig. Deutschland könne zeigen, dass Klimaschutz möglich ist und wie es geht und damit Vorreiter sein, genauso könnten auch die Kommunen zeigen was geht und eben auch Veitshöchheim.
    Veitshöchheim habe keine Windenergie und kaum Fläche für Biomasse, wenn Klimaschutz hier geht, geht er auch anderswo. Spieß und Keß erläuterten, was passieren würde, wenn nichts gemacht würde. Alleine der finanzielle Aspekt sei Grund genug sich anzustrengen, denn die Energiepreissteigerung der letzten Jahre mit 7 und mehr % jährlich, zeigen, wo es hingehen wird wenn nicht massiv gegengesteuert wird.
  • Keß zeigte auf, das viel Klimaschutz durch Verhaltensänderung des Einzelnen betrieben werden könne, aber auch Maßnahmen die Geld kosten, würden sich oft schnell rechnen, so Gebäudesanierung oder aktuell der Einsatz von LED – Beleuchtung. Klimaschutz bedeute häufig einen Gewinn für alle, so bliebe durch Gebäudesanierung viel Geld in der Region, beim Handwerker, beim Besitzer des Gebäudes, der weniger für Energie bezahlen müsse, bei der Gemeinde, die mehr Steuern bekäme.
  • Unweigerlich führte das Gespräch dann zum Thema „Verkehr“, denn mit 24% der CO2 – Emissionen hat dieser Sektor eine besonders große Bedeutung für den Klimaschutz in Veitshöchheim. Aber auch unabhängig vom Klimaschutz müsse hier dringend etwas getan werden, waren sich alle Anwesenden einig. Konzepte bestehen bereits und müssen umgesetzt werden. Keß betonte, dass Verkehr nur gesamtheitlich gesehen werden könne, isolierte Maßnahmen würden zu kurz greifen. Ein Radwegekonzept, ein Konzept für Bus und Bahn und Carsharing seien Konzepte die bereits über die Agenda 21 weit gediehen seien.
  • Der große Wurf „Citybus“ sei erst einmal verhindert worden durch die erneute Vergabe der Konzession für die Linien 11 und 19. Ein schrittweises Herangehen sei deshalb jetzt erforderlich. Die anzugehenden Schritte seien eine Koordination der vorhanden Linien (11,19, Bahnbus und Bahn) um Parallelverkehr zu vermeiden und Einführung eines Taktverkehrs. Diese beiden Maßnahmen führten ohne Mehrkosten zu einer Steigerung der Attraktivität und könnten dann im nächsten Schritt, zur Einführung des Citybussystems führen, so Spieß.
    Dieses Konzept mit der Bahn als Rückgrat und pendelnden Bussen als Zubringer hätte viele Vorteile, so verbinde es die Ortsteile untereinander und mit dem Altort. Die große Zahl von Autofahrten innerhalb Veitshöchheims könnten damit beträchtlich reduziert werden. Vom Birkental zum Geisbergbad mit dem Bus wäre möglich, so Thein. Wenn dann noch einzelne Gebiete schlecht angeboten wären, könnte ein Bürgerbus dieses System ergänzen. Ein durch die Gemeinde finanzierter Bürgerbus, könne aber immer nur die Ergänzung zum Citybus des öffentlichen Nahverkehrs des Landkreises sein.
  • Über den Verkehr ging das Gespräch zum neuen Baugebiet, denn dieses bringe noch mehr Verkehr auf die Wü 3 (Veitshöchheim-Güntersleben), obwohl diese Straße bereits heute die zweitbefahrenste Kreisstraße Bayerns sei, so Feiler.
    Aber nicht nur wegen des Verkehrs seien bei dem geplanten Baugebiet Sandäcker/ Geisberg keine ökologischen, klimaschützenden Ansätze erkennbar, so Thein. Das viele Grün auf dem Plan werde oft oberflächlich als ökologisch betrachtet, doch seien Biotope im Baugebiet und Gärten nicht wirklich ökologisch.
    Keß ergänzte, dass Klimaschutz bereits viel früher beschlossen werden hätte müssen, denn bis zu 40% der energiesparenden Möglichkeiten würden bereits durch die Anordnung der Häuser festgelegt, z.B. durch die Ausrichtung der Häuser in der Himmelsrichtung und durch Verschattung. Ohne Gängelung der späteren Besitzer wäre so leicht eine Passivhaussiedlung möglich geworden. Jetzt sei dies zwar vielleicht auch noch möglich, aber nur durch die Mitarbeit der späteren Hausbesitzer. Die Grünen würden sich im Gemeinderat dafür einsetzen noch zu retten was möglich ist.
  • Zum Abschluss kam aus dem Publikum die Frage, mit wie vielen Sitzen die Grünen in den Gemeinderat wollten, Feiler darauf: „die Wahl ist kein Wunschkonzert“ und Thein: „aber mit diesem Spitzenteam wäre ich sehr gerne wieder Gemeinderat!“

Anmerkung der Gemeindeverwaltung zu den Feststellungen zum Baugebiet "Sandäcker":

Sandaecker 03 BPlanentwurf

  • Laut Begründung zum Bebauungsplan wurde die städtebauliche Ordnung so ausgerichtet, dass für eine möglichst hohe Anzahl der Wohnungen hinreichend ruhige Wohnverhältnisse gewährleistet werden können. So ist zusätzlich zu dem aktiven Lärmschutz durch den 3 m hohen Wall auch noch ein passiver Lärmschutz durch Gebäudestellung notwendig. So wurde in den besonders betroffenen Bereichen am Überlauf der Querachse zum Einkaufszentrum sowie am nordöstlichen Ende des Plangebiets zum Kreisverkehr eine Schallschutzbebauung in Form eines geschlossenen Winkels festgesetzt. Sie ergibt ausreichenden Lärmschutz auf der lärmabgewandten Seite, auch für die dort liegenden Freiflächen.
    Im übrigen wurden für  die lärmbeaufschlagten Gebäudeteile Schallschutzgrundrisse festgesetzt, die eine Fensterlüftung der Aufenthaltsräume zur lärmabgewandten Seite haben. Zur Lärmseite hin wird festgesetzt, dass keine Fensteröffnungen im Sinne der TA-Lärm (= Fenster von Aufenthaltsräumen wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Wohnküche) zulässig sind. Bei den nord-süd-orientierten Gebäuden sind daher geringere Gebäudetiefen festgesetzt, um entsprechend „durchgesteckte“ Räume mit Belüftung zur Nordseite zu ermöglichen. Bei den ostwest-orientierten Gebäuden ist eine entsprechend zweizonige Raumaufteilung  möglich.
  • Zur Ökologie enthält der Umweltbericht als Anlage zur Begründung zusammenfassend folgende Aussagen:

    • Über die Lärmbelastungen hinaus sind mit der Planung aufgrund der nur teilweise empfindlichen Bestandssituation und der Vorbelastung des Bereichs „Sandäcker“ (landwirtschaftliche Nutzung) überwiegend geringe Umweltbelastungen, bezogen auf die weiteren Schutzgüter, verbunden.

    • Beim Schutzgut Tiere und Pflanzen und ihre Lebensräume werden durch die Verwirklichung der Planung der Lebensraum für an den Ackerbau angepasste Tierarten und das Nahrungshabitat für bestimmte Vogelarten eingeschränkt.
      Es sollen deshalb im Zuge der Umsetzung der Planung die vorhandenen Biotope im Plangebiet größtenteils erhalten bleiben; nur ein geringer Teil der vorhandenen hochwertigen Vegetationsstrukturen wird beseitigt. Insgesamt wird durch die Verwirklichung einer Wohnbebauung im Plangebiet der Lebensraum für an den Ackerbau angepasste Tierarten und das Nahrungshabitat für bestimmte Vogelarten zwar eingeschränkt. Andererseits kann im Vergleich zur sog. Null-Variante, die weiterhin eine Bewirtschaftung der Flächen als Ackerland bzw. extensives Grünland vorsieht, gesagt werden, dass unter Hinzuziehung von Kompensations- und Grünordnungsmaßnahmen auch eine ökologische Verbesserung an potenziellen Lebensraumstrukturen durch die Planung erfolgt. Die Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt werden durch Kompensations- und Minimierungsmaßnahmen ausgeglichen.
    • Beim Schutzgut Wasser erfolgt durch die Planung eine partielle Versiegelung von Flächen im Plangebiet. Insgesamt sind erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser bei Einhaltung der Regeln der Technik nicht zu erwarten.
    • Beim Schutzgut Boden ist ebenfalls auf die partielle Versiegelung der Flächen durch die geplante wohnbauliche Nutzung zu verweisen. Dadurch sind gewisse, jedoch nicht erhebliche Auswirkungen auf das Gesamtsystem im Plangebiet zu erwarten.
    • Beim Schutzgut Luft und Klima kann es durch die geplante Wohnbebauung im bislang unbebauten Plangebiet zu einer gewissen Beeinträchtigung der Luftaustauschfunktionen kommen, die aber keine nennenswerten Auswirkungen für das lokale Kleinklima mit sich bringt.
    • Auch für das Schutzgut Landschafts- und Ortsbild / Sachgüter und kulturelles Erbe kann insgesamt von geringen Auswirkungen ausgegangen werden.

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