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Gemeinderat beschließt energetische Sanierung des BA 2 der Eichendorffschule mit Kosten von 2,2 Millionen Euro

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

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In der gestrigen Sitzung erteilte der Gemeinderat einstimmig grünes Licht für die Sanierung des im Jahr 1969 errichteten zweiten Bauabschnittes der Eichendorffschule inklusive der energetischen Optimierung der Heizzentrale des Schulzentrums.

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Das Gremium folgte damit dem Vorschlag  des gemeindlichen Klimaschutzmanagers Jochen Spieß. Es ist dies aus seiner Sicht nach der bereits erfolgten Sanierung des Ratskellers und der nach Fasching beginnenden Generalsanierung der Mainfrankensäle die dringlichste Maßnahme bei den gemeindlichen Liegenschaften. Sie bringt nach seinen Ausführungen neben einem Beitrag zum Klimaschutz - eine 80prozentige CO2-Reduzierung wird angestrebt - und der Verringerung der laufenden Kosten auch eine Verbesserung der Bedingungen für die Schüler und Lehrer mit sich. 

Überschlägig errechnete Spieß  bei einer Nutzfläche von 1742 Quadratmeter Sanierungskosten inklusive Einbau eines Blockheizkraftwersk von 2,2 Millionen Euro.

Als ausgewählte Klimaschutzmaßnahme im Rahmen des vom Bundesumweltministerium geförderten Klimaschutzmanagements rechnet die Gemeinde mit Zuschüssen von 250.000 Euro aus diesem Programm und von 640.000 Euro aus dem Schulbautenförderprogramm des Freistaates Bayern nach Artikel 10 Finanzausgleichsgesetz.

Außerdem möchte der Kämmerer der Gemeinde einen kommunalen Energie-Kredit der Labo von 610.000 Euro mit derzeit null Prozent Zins und einem Tilgungszuschuss von zehn Prozent in Anspruch nehmen. Somit blieben zur Finanzierung nur noch 500.000 Euro. Eine solche Summe war nach dem Vortrag von Bürgermeister Rainer Kinzkofer bereits aus baulichen Gründen im diesjährigen Haushaltsentwurf für den Fensteraustausch und die Toilettensanierung eingeplant.

Der Klimaschutzmanager hält eine Energiekosteneinsparung von jährlich 10.000 Euro ohne Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen für möglich. Weitere Einsparungen soll das Blockheizkraftwerk bringen.

Um die Förderantrage einreichen zu können, sind Aussagen notwendig, die Planungsleistungen (Leistungsphasen

eins bis drei) voraussetzen. Hierbei ist auch der Brandschutz zu überprüfen. Das Gremium stimmte zu, diese Leistungen

an einen externen, sachkundigen Planer zu vergeben. Es beauftragte die Verwaltung, dem Hauptausschuss hierfür geeignete Planer zu benennen.

 

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