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Gemeinde musste für Groß-Veranstaltungen in Dreifachsporthalle 40.000 Euro in Brandschutz investieren

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

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Die 1998 im Veitshöchheimer Schulzentrum von der Gemeinde eröffnete Dreifachsporthalle wurde nicht als Versammlungsstätte, sondern vornehmlich für den Schul- und Breitensport konzipiert. Zugelassen sind deshalb maximal 300 Besucher in der Halle und 300 auf der Tribüne. Damit sind in der Regel alle sportlichen Veranstaltungen  abgedeckt, nicht jedoch Großveranstaltungen wie die Gardetanzturniere des Veitshöchheimer Carneval-Clubs (VCC) und der Tanzsportgarde Veitshöchheim (TSGV) mit rund 800 Besuchern in der Halle.
Solche Großveranstaltungen sind nach § 47 Versammlungsstättenverordnung beim Landratsamt anzeigepflichtig. Dabei überprüft das Amt auch den Brandschutz. Damit auch künftig solche Turniere wie das Verbandsoffene Qualifikationsturnier FRANKEN/MAIN/NECKAR der TSGV am 19./20. Januar 2013 oder im Bedarfsfall auch Großveranstaltungen des Gymnasiums Veitshöchhheim über die Bühne gehen, sah sich die Gemeinde gezwungen rund 40.000 Euro netto in die Vergrößerung der Rettungswege an der Süd- und Westfassade der Halle zu investieren.

Bei einer Ortseinsicht konnte sich nun Bürgermeister Rainer Kinzkofer zusammen mit seinem Hochbaureferenten Peter Wolf ein Bild über die in den Sommerferien durchgeführten Baumaßnahmen machen.

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So wurde an der Südfassade die vorhandene 1,13 Meter breite Türe auf das lichte Maß von 2,40 Meter verbreitert und zweiflügelig ausgebildet. Dies erforderte auch Anpassungsarbeiten an der innenseitigen Holzprallwand. Die Fassadenelemente außen mussten an die neue Situation angepasst werden.

3TH-Fluchttuer-02a.jpg 3TH-Fluchttuer-02.jpg

Komplett zu öffnen war die Fassade der Westseite zum Einbau einer neuen zweiflügeligen Fluchttüre mit einem lichten Maß von 2,40 Meter im Lagerraum mit Anpassen der Fassadenprofile und Einbau von neuen Fensterelementen. Vom Landratsamt war hier genehmigt worden, bei Großveranstaltungen das Hallentor rechts des Regieraumes als zusätzlichen Notausgang zu nutzen.

Notwendig war dazu auch die Erstellung einer neuen Außentreppe.

Das Landratsamt verband zu dem die Genehmigung mit der Auflage, dass im Lagerraum vom Hallentor bis zur Außentür eine Absperrung während der gesamten Veranstaltung notwendig ist, um die flüchtenden Personen auf einer gleichmäßigen Breite von 2,40 m durch den Geräteraum zu leiten. Diese Absperrung muss von einer Brandsicherheitswache beaufsichtigt werden. In der Absperrung sind zwei Türen erforderlich , die das Queren der Darsteller in Richtung Bühne erlauben. Die Brandsicherheitswache muss dafür sorgen, dass diese Türen im Brandfall sofort verriegelt werden, damit keine Personen abgedrängt werden können. Die Gemeinde bat daher die Freiwillige Feuerwehr,  dies bei der Festlegung der Anzahl der notwendigen Feuerwachen zu berücksichtigen und diese entsprechend einzuweisen. 

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