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Gemeinderat beschließt zum Schutz der Anwohner Nutzungszeiten für den öffentlichen Kunstrasenplatz des SVV - Störfaktor vor allem überlaute Musik

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Im April 2022 beschloss der Gemeinderat, dem Sportverein zu den Kosten von 225.000 Euro für den Umbau des Kleinspielfeldes mit Kunstrasen  einen Zuschuss von 50 Prozent zu gewähren, gedeckelt auf einen maximalen Zuschuss in Höhe von 120.000 Euro. Der Gemeinderat verband dies mit der Auflage, dass das Kleinfeldplatz nach der Umwandlung in ein Kunstrasenspielfeld außerhalb der Trainingszeiten der Jugendmannschaften des SVV, auch künftig öffentlich als Bolzplatz für jedermann zugänglich sein muss.

Da  durch das Baugebiet Sandäcker, das sich in direkter Nachbarschaft befindet, mit einer weiteren Nutzungszunahme durch Kinder und Jugendliche in den kommenden Jahren gerechnet wurde, wich der Gemeinderat von der bis dahin geltenden Praxis ab, Bauvorhaben örtlicher Vereine maximal in Höhe von 25 Prozent zu bezuschussen. Vom BLSV bekam der SVV einen  25prozentigen Zuschuss, sodass noch Eigenmittel in gleicher Höhe von 56.250 Euro zu erbringen waren.

Während das übrige Sportgelände des SVV rundum abgezäunt ist, ist der öffentliche Platz des Kleinsportfeldes durch die auf dem Foto oben zu sehende Öffnung ohne Verschlussmöglichkeit aktuell zu jeder Tages- und Nachtzeit nutzbar. Auch waren bislang keine Nutzungszeiten vorgegeben.

Nach regelmäßigen Beschwerden von Anwohnern über die Lautstärke auf dem öffentlichen Sportplatz des SVV befasste sich nun der Gemeinderat in der Sitzung am Dienstag damit, welche Maßnahmen zum Schutz der Anwohner getroffen werden können. 

Als Störfaktor wurde von Gemeinderat Stefan Oppmann vorgebracht, dass die Anwohner vor allem die überlaute  Musik stört, die Jugendliche dort über kabellose MP3-Boxen oder Bluetooth-Lautsprecher plärren lassen. Da letztere  mittlerweile günstig zu erwerben sind, ist lautes Musikhören einer breiten Masse längst nicht mehr zu Hause auferlegt, sondern verlagert sich zunehmend in die Öffentlichkeit. Bis zu 122 Dezibel (mehr als der Start eines Düsenjets) bringen die Bluetooth-Lautsprecher mittlerweile zu Gehör. Legal ist das natürlich nicht (Näheres siehe nachstehender Link).

Der Gemeinderat legte nun einstimmig als Nutzungszeiten für den öffentlichen Sportplatz des SVV Montag bis Samstag von  8 bis 21 Uhr und sonntags und an Feiertagen von 10 bis 20 Uhr fest. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Trainingsbetrieb des SVV. Der SVV ist angehalten, den Zugang mit einem verschließbaren Tor zu versehen. Um das "Scheppern" beim Auftreffen von Bällen auf der Einzäunung zu beseitigen, will der SVV Ballauffangnetze installieren.
 

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C
Es ist verrückt, das sich 3 Anwohner beschweren und deswegen Einschränkungen beschlossen werden.<br /> <br /> Die jetzigen Zeiten sind völlig in Ordnung, aber was kommt als Nächstes?<br /> Den Anwohnern wird das spätestens in 3 Monaten nicht mehr reichen. Dann sollen die Zeiten verkürzt oder der Sportplatz an ganzen Tagen gesperrt werden.<br /> <br /> Gibt man dann wieder nach?<br /> Nach 22 Uhr gilt die Ruhezeit. Davor kann ich mich auch nicht beschweren, wenn mein Nachbar Rasen mäht.<br /> <br /> Und was machen wir mit allen Spielplätzen der Gemeinde?<br /> Werden dafür die gleichen Zeiten, inklusive Umzäunung, eingeführt, sobald sich 3 Personen beschweren?
Antworten
G
Ich glaube wenn Dein Nachbar täglich und über mehrere Stunden hinweg seinen Rasen mähen würde, würde dir das auch eher weniger gefallen. Kommt halt immer auch auf das Ausmaß an.