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Man ist nie zu jung und nie zu arm, um ein Testament zu errichten - Nachbericht zum Vortrag „Erbstreitigkeiten vermeiden“ der Nachbarschaftshilfe vom 25.07.24

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Fachanwalt für Erb- und Arbeitsrecht Christian Berger (links) & Gert Noll vom Orgateam der Nachbarschaftshilfe Veitshöchheim

Am 25. Juli fand im Sitzungsaal des Rathauses Veitshöchheim ein informativer Vortrag zum Thema "Erbstreitigkeiten vermeiden" statt, zu dem der Fachanwalt Christian Berger und die Nachbarschaftshilfe Veitshöchheim eingeladen hatten. Der Vortrag zog 20 interessierte Teilnehmer an, die sich über die verschiedenen Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge informieren wollten. Gert Noll vom Orgateam eröffnete den Abend und begrüßte die Teilnehmer im Namen der Nachbarschaftshilfe Veitshöchheim.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen zentrale Themen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Bankvollmachten, Testament und Schenkung zu Lebzeiten. Christian Berger, ein erfahrener Fachanwalt für Erb- und Arbeitsrecht, führte durch die komplexe Materie und betonte die Wichtigkeit, frühzeitig entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Einprägsam war der Slogan des Abends: "Man ist nie zu jung oder zu arm, um ein Testament zu errichten." Dieser Leitsatz verdeutlichte, dass rechtliche Vorsorge keine Frage des Alters oder des Vermögens ist, sondern jeden betreffen kann und sollte.

Zu Beginn des Vortrags erklärte der Fachanwalt die Vorsorgevollmacht, ein Instrument, das es ermöglicht, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit zu handeln. Er hob hervor, wie wichtig es sei, gerade auf Grund der Komplexität klare Regelungen zu treffen, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Patientenverfügung war ein weiteres zentrales Thema. Berger erläuterte, wie durch eine Patientenverfügung die medizinische Behandlung im Ernstfall nach den eigenen Vorstellungen geregelt werden kann. Dies sei besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche respektiert und unnötige Belastungen für die Angehörigen vermieden werden.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den Bankvollmachten. Er empfahl, diese zusätzlich zu anderen Vollmachten einzurichten, um im Ernstfall schnell und unkompliziert reagieren zu können. Diese seien notwendig, um sicherzustellen, dass eine vertrauenswürdige Person Zugriff auf Konten hat und notwendige finanzielle Entscheidungen treffen kann, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Im zweiten Teil ging der Fachanwalt auf das Thema Testament ein. Er erklärte, welche formalen Anforderungen ein Testament erfüllen muss und wie man es so gestaltet, dass es rechtlich Bestand hat und den eigenen Wünschen entspricht. Es gibt etliche persönliche Konstellationen, die erarbeitet werden müssen um dann in einem rechtssicheren Testament zu fließen – dem Schlüssel, um Erbstreitigkeiten vorzubeugen und den Familienfrieden zu bewahren. Als probates Mittel für den Transfer von Gütern, um die Steuerlast niedrig zu halten, sind Schenkungen. Speziell bei der Überschreibung von Immobilien sollte darauf geachtet werden, dass der Schenker sich das Nießbrauchs-Recht sichert.

Die Teilnehmer nutzten während des gesamten Vortrags die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich mit  dem Referenten auszutauschen. Am Ende der Veranstaltung wurden noch weitere individuelle Anliegen besprochen.

Der Vortrag war ein voller Erfolg und bot den Teilnehmern wertvolle Einblicke. Die Nachbarschaftshilfe Veitshöchheim und Fachanwalt Christian Berger zeigten eindrucksvoll, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen, um im Ernstfall gut vorbereitet zu sein und Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

Text und Foto: Nachbarschaftshilfe

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