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Bauanträge sind ab 1. Januar 2024 direkt beim Landratsamt einzureichen, nun auch digital möglich = Kürzere Wege, minimierte Druckkosten, schnellere Kommunikation

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Digitaler Bauantrag ab dem 1. Januar 2024 - Kommunen bleiben am Verfahren beteiligt

Pressemitteilung LRA WÜ vom 27.12.2023

Das Landratsamt Würzburg erweitert sein digitales Angebot: Ab dem 1. Januar 2024 können Bauanträge auch digital über das BayernPortal eingereicht werden. Vorteile sind kürzere Wege für alle Beteiligten, minimierte Druckkosten, schnellere Kommunikation und Energieeinsparung durch den Wegfall der Postwege.

Ab 1. Januar 2024 bietet das Landratsamt Würzburg den vom Bayerischen Bauministerium in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Digitalministerium entwickelten digitalen Bauantrag an.

„Ich freue mich sehr, dass wir die digitale Bauantragstellung anbieten können“, so Landrat Thomas Eberth. „Gerade in diesem Bereich ist die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung für alle Beteiligten von großer Bedeutung.“

Anträge können dann einfach und medienbruchfrei über das BayernPortal eingereicht und an das Landratsamt Würzburg weitergeleitet werden.

Darüber hinaus profitieren auch die Mitarbeitenden der Bauaufsichtsbehörde von der neuen Lösung, da die händische Erfassung in der Fachsoftware entfällt.

Durch den digitalen Bauantrag können Anträge schneller bearbeitet werden. „Wir können beteiligte Fachbehörden dann viel früher und auch gleichzeitig in ein Verfahren einbeziehen“, erklärt Dr. Benedikt Kaufmann, Geschäftsbereichsleiter des Bauamtes. Denn oftmals sind Stellungnahmen von den Fachstellen für Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht und Denkmalschutz, aber auch vom Wasserwirtschaftsamt, Straßenbauamt oder Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzuholen.

Das BayernPortal und „Online-Assistenten“

Die Einreichung digitaler Bauanträge und weiterer baurechtlicher Anträge ist ab dem 1. Januar 2024 über das BayernPortal des Freistaates Bayern möglich.

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, entwickelt, die ab Januar 2024 auf der Internetseite des Landratsamtes zur Verfügung stehen: www.landkreis-wuerzburg.de/bauamt.

Über diese Online-Assistenten können bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (wie zum Beispiel Architekten und Ingenieure) die baurechtlichen Anträge einreichen. Auf der Internetseite sind unter anderem auch die wichtigsten Fragen und Antworten zum digitalen Bauantragsverfahren zu finden.

Mehr Informationen zum Digitalen Bauantrag sind auch zu finden unter www.digitalerbauantrag.bayern.de auf der Seite „Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Wichtige Änderung im Verfahrensablauf – Einreichung nun beim Landratsamt

Neben der neuen digitalen Möglichkeit können Bauanträge ab dem 1. Januar 2024 auch weiterhin in der bisherigen Papierform eingereicht werden.

Allerdings kommt es ab Januar 2024 zu einer wesentlichen Änderung bei Abgabe der Bauanträge: Für Verfahren, in denen das Landratsamt Würzburg die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Teilbaugenehmigungsanträge, Anträge über bauordnungsrechtliche Abweichungen, z. B. bei Abstandsflächen oder vom Brandschutz, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein.

Sowohl digitale als auch Anträge in Papierform für diese Verfahren sind ab dem 1. Januar 2024 ausschließlich und nur direkt beim Landratsamt Würzburg, Bauamt, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, einzureichen.

Kommunen bleiben am Verfahren beteiligt

Die Gemeinden und Städte im Landkreis Würzburg bleiben jedoch ein unverzichtbarer Teil der baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Sie werden sofort nach Eingang der Unterlagen durch das Landratsamt Würzburg digital informiert und um ihr gemeindliches Einvernehmen gebeten.

Für Verfahren, in denen eine Gemeinde die abschließende Entscheidung trifft, erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor direkt bei der Gemeinde. Dies betrifft Genehmigungsfreistellungsanträge, isolierte Abweichungen oder Befreiungen von örtlichen Bauvorschriften. Werden diese Anträge digital über das BayernPortal gestellt, reicht das Landratsamt sie auch digital an die Gemeinden weiter.

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