Das Landratsamt informiert über die Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023
Zum 1. Januar 2023 wird in Deutschland das Bürgergeld eingeführt. Das Jobcenter des Landkreises Würzburg gibt dazu folgende Informationen:
Für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch ist kein neuer Antrag notwendig
Zum 1. Januar 2023 wird in Deutschland das Bürgergeld eingeführt. Das Gesetz zum Bürgergeld ist mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 20. Dezember 2022 in Kraft getreten. Das Jobcenter des Landkreises Würzburg kann nunmehr die neue Rechtslage umsetzen.
Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt werden zum 1. Januar 2023 der Regelsatz erhöht.
Bezeichnungen Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld noch bis 30. Juni 2023 gültig
In einer Übergangszeit werden weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ in den Anschreiben und Bescheiden des Jobcenters verwendet. Dies ist vom Gesetzgeber aufgrund der knappen Zeitschiene ermöglicht worden und hat keine inhaltlichen und finanziellen Folgen für die Betroffenen.
Kein neuer Antrag notwendig
Für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt.
Leistungsbezieherinnen und –bezieher werden von Seiten des Jobcenters mit einem Brief über alle wichtigen Details informiert.
Neue Antragsformulare auf Bürgergeld finden Sie außerdem auf der Internetseite des Landkreises unter: www.landkreis-wuerzburg.de/Jobcenter
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