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Schließung der 3.376 großen Baulücke in der Kerzenleite in Sicht - Hauptausschuss erteilte Einvernehmen für vier Einfamilienhäuser

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Seit Dezember 2019 ein Dauerbrenner in gemeindlichen Sitzungen ist die Bebauung dieser 3376 Quadratmeter großen Baulücke in der Kerzenleite. Damals lehnte der Hauptausschuss die Errichtung von vier Baukörpern mit 14 Wohneinheiten ab. Im März 2020 erteilte dann der Gemeinderat die Zustimmung für den Neubau von zwei Doppel- und zwei Einfamilienhäusern mit insgesamt sechs Wohneinheiten. Anstelle dessen wurde dann im Sept. 2021 die Baugenehmigung für acht Einfamilienhäuser beantragt, vom Hauptausschuss jedoch abgelehnt (siehe nachstehender Link auf Bericht auf Veitshöchheim News vom 30.9.2021). 

In der Sitzung in der letzten Woche stand nun in einer Bauvoranfrage der vierte Bebauungsvorschlag für die Baulücke zur Beratung an, die nun wieder in vier Baugrundstücke aufgeteilt werden soll. Die vier bereits feststehenden Bauherren planen jeweils ein Einfamilienhaus, zwei mit Einliegerwohnung.

Nachdem das Landratsamt Würzburg der Gemeinde bereits im Dezember 2019 mitgeteilt hatte, dass sich sogar eine Bebauung mit 14 Wohneinheiten in die Umgebungsbebauung einpassen würde, sah der gemeindliche Ausschuss keinen Grund, eine Bebauung mit sechs Wohneinheiten abzulehnen.

Auch die von Architekt Anton Wilhelm im Schema-Schnitt dargestellten Flach- oder Pultdächer, seien möglich, ebenso talseitig auch Keller-, EG- und Dachgeschoss als Vollgeschoss mit einer Firsthöhe von ca. 10,50 m und auch eine Abweichung vom Stauraum für die Garagen / Carports.

Die Entwässerung ist in der vorliegenden Bauvoranfrage über das Grundstück Martinstraße 21a, Fl.Nr. 1980 mit Absicherung durch eine Grunddienstbarkeit geplant. Auf der rechten Seite des Erschließungsstichs  ist am Anschluss an die „Kerzenleite“ ein Müllsammelplatz geplant. Nicht erforderlich ist eine Feuerwehrzufahrt auf das Grundstück.

Entsprechend dem Vorschlag der Bauverwaltung, erteilte das Gremium einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu  der vorgelegten Planung.

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