CSU/VM, SPD und UWG schmettern Grünenantrag auf Abbau rechtlicher Hemmnisse bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen im Altort ab - Goßmann wirft Grünen unmoralisches Handeln vor
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Der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend dauerte nur 25 Minuten. Einziger Streitpunkt: Die Grünen-Fraktion hatte zur Ortsgestaltungssatzung den Antrag gestellt, Solaranlagen (thermisch und Photovoltaik) generell auch im Altort auf straßenzugewandten Seiten von Dachflächen, beispielsweise wie im Bild auf dem Sparkassengebäude in der Bahnhofstraße zuzulassen, ohne dass dafür der Eigentümer einen Antrag stellen muss, außer bei denkmalgeschützten Gebäuden.
"Wir haben viel zu lange schon geschlafen mit erneuerbaren Energien. Wir möchten positive Signale in diese Richtung setzen und Hemmnisse abbauen, damit den Bürgern klarer wird, auch die Gemeinde Veitshöchheim will da voranschreiten und dass dies heute nicht mehr egal sei" so begründete Grünen-Sprecherin Christina Feiler den Antrag, für den aber nur die fünf Grünen-Mitglieder des Gemeinderates stimmten. Damit gilt weiter die vom Gemeinderat erst am 30.1.2019 reformierte Ortsgestaltungssatzung.
Die besagt: "Solar- und Photovoltaik-Anlagen (Warmwasseraufbereitung, Unterstützung des Heizungssystems, Stromerzeugung) sind nur auf Dächern der straßenabgewandten Gebäudeseiten zulässig. Sie sollen an den Hauptstraßen nicht einsehbar sein und an den straßenabgewandten Seiten angebracht werden. Wenn eine Montage der Module auf der straßenabgewandten Dachfläche aus solartechnischen Gründen nicht möglich ist, können Solar- oder Photovoltaikanlagen ausnahmsweise auf schriftlichen Antrag mit Begründung auf der straßenzugewandten Seite zugelassen werden."
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Nach den Ausfübrungen von Bürgermeister Jürgen Götz sind auf den straßenabgewandten Seiten bislang per se Photovoltaikanlagen ohne Antragstellung möglich. In der Ortsgestaltungssatzung steht aber auch: Sie sollen an den Hauptstraßen nicht einsehbar sein". Es gibt aber auch Anwesen, wie hier bei den an den Schulhof angrenzenden Gebäuden, wo keine Dachfläche parallel zu einer öffentlichen Straße verläuft. Die Dachflächen sind aber voll von der Kirchstraße aus einsehbar. Es stellt sich deshalb für den Bürger schon die Frage, ob es eines Antrags bedarfs, um auf solchen Dachflächen eine Photovoltaik-Anlage errichten zu können? Auf eine entsprechende Nachfrage von CSU-Rat Jochen Müller erklärte dazu der Bürgermeister, dass aus seiner Sicht quer zur Straße stehende Häuser nicht unter die Erlaubnispflicht fallen, auch wenn sie voll einsehbar sind.
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Der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend dauerte nur 25 Minuten. Die waren allerdings voller Brisanz. Die Grünen-Fraktion hatte zur Ortsgestaltungssatzung den Antrag gestellt...
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Ein Blick in die Ortsgestaltungssatzung offenbart weiter: "Gebäudeunabhängige Photovoltaik- oder Solaranlagen sind unzulässig." Als Landrat Thomas Eberth vergangenen Freitag Meegärtle-Inhaber Wolfgang Plinske mit der Plakette des Umwelt- und Klimapaktes Bayern auszeichnete, besichtigte er zusammen mit Veitshöchheims 3. Bürgermeister Steffen Mucha (links), dem gemeindlichen Klimaschutzmanager Jan Speth (2.v.l.) und dem Umweltreferenten des Gemeinderates Günter Thein (rechts) die große Wiese hinter dem Biergarten (im Hintergrund ist die Vitusschule zu sehen). Hier möchte der Biergartenbesitzer eine Photovoltaikanlage errichten , um besonders bei Hochbetrieb des Biergartens, wo Kühlschränke, Zapfanlage und Küche einen großen Energiebedarf haben, Strom dezentral erzeugen zu können, da wo er gebraucht wird. Dieses Vorhaben steht aber im Widerspruch zur Ortsgestaltungssatzung. Von deren Vorschriften können aber Ausnahmen und Befreiungen vom Landratsamt Würzburg im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt werden.
Diskussion
Zum Antrag der Grünen-Fraktion hatte Bürgermeister Jürgen Götz vor der Abstimmung festgestellt: "Wenn wir die Zulassung von Photovoltaikanlagen mit Ausnahme der denkmalgeschützten Gebäude per se freigeben, dann haben wir keine Möglichkeit mehr, uns zu überlegen, wie sieht das für das Ortsbild aus."
Beim Gebäude an der Ecke Bahnhofstraße/Thüngersheimer Straße mit der Sparkassenfiliale im Erdgeschoss sollte es auch weiterhin möglich sein, so Götz, dass der für Bausachen zuständige Hauptausschuss im Einzelfall darüber diskutieren kann, ob man bei Gebäuden, die das Ortsbild prägen, eine Photovoltaikanlage zulasse.
Die Gemeinde habe bei der letzten Änderung der Ortsgestaltungssatzung sich sehr viel Arbeit gemacht, sehr viel Geld in die Hand genommen und ein renommiertes Ingenieurbüro damit beauftragt. Schlussendlich sei man damals zu diesem Ergebnis gekommen. Zwar habe sich, so der Bürgermeister, seitdem die Welt weitergedreht, gebe es im Moment große Energieprobleme und wir müssten da auch was tun und uns entsprechend weiter bewegen. Aber dies könnte man auch bei einer Einzelfallprüfung tun, die seitens der Gemeinde wohlwollend erfolge.
Weitere Wortmeldungen:
"Wir begrüßen weitergehende Installationen von Solar- und Photovoltaik-Flächen, möchten die Satzung aber diesbezüglich nicht ändern," sagte CSU-Sprecher Marc Zenner. Wenn ein Antrag auf Einzelfallprüfung komme, könne er sich nur ganz wenig Gründe für eine Ablehnung vorstellen. Zenner: "Aber gerade im Kerngebiet des Altortes in der Kirchstraße möchten wir weiterhin den Vorbehalt einer Einzelfallentscheidung haben. Den haben wir nur, wenn wir die Satzung nicht verändern." Er sah dies als kein allzu großes Hemmnis an, vor allem für die Fälle, in denen sowieso bei baulichen Änderungen ein Bauantrag notwendig sei.
Keine großen Veränderungen in der Sachlage sah auch SPD-Sprecherin Ute Schnapp, die auch dafür plädierte, die Satzung nicht zu ändern. Jeder könne einen Antrag stellen, wenn er eine Photovoltaikanlage errichten möchte. Die Formulierungen der geltenden Satzung seien weder irreführend, sondern klar und unmissverständlich. Auch ihre Fraktion sei dafür, die Einzelfallentscheidung beizubehalten. Sie könne sich gut vorstellen, dass im Laufe der Zeit die Technik sich verändert, die Solarpanelle schöner werden und sich besser einfügen. Dann werde ihre Fraktion auch sicher einem Antrag zustimmen. Aber jetzt wäre eine Änderung der Satzung ein unnötiger Verwaltungsaufwand.
Grünenmitglied Günter Thein stellte zu den Äußerungen von Schnapp fest, dass Technik und Optik von Photovoltaikanlagen sich laufend rasant verändern würden. So gebe es auch welche in Ziegelform. Im übrigen meinte er, wenn jemand die jetzige Satzungsregelung lese, komme er gar nicht auf die Idee, zu fragen. Die .Einzelfallprüfung bleibe bei denkmalgeschützten Gebäuden weiterhin erhalten. Seine Kollegin Feiler ergänzte, dass die Einzelfallprüfung einen wesentlich höheren Verwaltungsaufwand verursache, als einmal die Satzung zu ändern.
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UWG-Sprecher Stefan Oppmann sah das Anliegen der Grünen, alles zu vereinfachen. Aber in der Kernzone im Altort sei der größte Teil der Häuser giebelständig zur Straße ausgerichtet. Der Neubau mit der Metzgerei Frickel im Erdgeschoss sei eine der wenigen Ausnahmen. Da die Ortsgestaltungssatzung noch nicht so alt sei, schlug er vor, durch Öffentlichkeitsarbeit den Grundstückseigentümern kundzutun, dass der Gemeinderat grundsätzlich der Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen nicht ablehnend gegenüberstehe, sondern sie vielmehr bis auf Ausnahmefälle befürworte.
Hierzu verwies der Bürgermeister auf die speziell bei Sanierungen vom Landkreis angebotene Ausgabe von Gutscheinen für eine kostenlose Erstberatung durch Architekten oder auch durch einen zertifizierten Energieberater hin (siehe nachstehender Link)..
Schnapps Fraktionskollegin Marlene Goßmann ergänzte: "Wir von der SPD-Fraktion müssen uns mal selber loben. Wir haben uns bei der Ortsgestaltungssatzung sehr viel Gedanken gemacht und eine Photovoltaik-Regelung aufgenommen. Wenn jemand also Photovoltaik machen will, dann ist es das erste, dass er sich erkundigt, ob er einen Antrag bei der Gemeinde einreichen muss." Wenn dies der Fall sei, dann werde dem Antrag auch zugestimmt. Sie plädierte deshalb dafür, die Satzung so zu belassen. Goßmann: "Ich finde es nicht gut, dass nun bei Ablehnung des Antrages es so rüberkommt, dass die anderen Fraktionen gegen Photovoltaik-Anlagen sind. Moralisch anständig wäre es von den Grünen, wenn die ihren Antrag zurückziehen."
Dies taten die aber nicht, so dass über den Antrag abgestimmt wurde und er mit 15:5 Stimmen von den anderen drei Fraktionen abgelehnt wurde.
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Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat eine Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden bis 2...
Dazu passt diese aktuelle Meldung von heute in allen Nachrichtensendern
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Auch für das VR-Bank-Gebäude besteht eine Erlaubnispflicht für die Installation einer Photovoltaikanlage auf dieser straßenseitigen, nach Westen geneigten Dachfläche.
Rechtliche Grundlagen
Zur Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen im Geltungsbereich (siehe nachstehender Lageplan) der Ortsgestaltungssatzung vom 30. Januar 2019 ist in § 5 Abs. 5 festgelegt :
Solar- und Photovoltaik-Anlagen (Warmwasseraufbereitung, Unterstützung des Heizungssystems, Stromerzeugung) sind nur auf Dächern der straßenabgewandten Gebäudeseiten zulässig. Sie sollen an den Hauptstraßen nicht einsehbar sein und an den straßenabgewandten Seiten angebracht werden.
Wenn eine Montage der Module auf der straßenabgewandten Dachfläche aus solartechnischen Gründen nicht möglich ist, können Solar- oder Photovoltaikanlagen ausnahmsweise auf schriftlichen Antrag mit Begründung auf der straßenzugewandten Seite zugelassen werden. Die Module müssen in die Dachhaut integriert sein oder direkt auf der
Dachhaut liegen; eine Aufständerung ist unzulässig.
Die Anlagen sind gestalterisch in die Dachfläche zu integrieren und in Form einer einfachen geschlossenen rechteckigen Fläche anzubringen. Gestückelte Flächen mit Aussparungen (z.B. für Dachflächenfenster und Entlüftungsaufsätze) sind zu vermeiden.
Die Anbringung von Solarenergie- oder Photovoltaikanlagen an anderen Gebäudeflächen wie z.B. an Fassaden oder Balkonen sowie gebäudeunabhängige Photovoltaik- oder Solaranlagen sind unzulässig.
Ebenfalls unzulässig sind Solar- und Photovoltaikanlagen im Bereich von Dachüberständen und Dachaufbauten.
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