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Veitshöchheim mit neuem Rekordwert 208 an Coronafällen in einer Woche - im Landkreis auf Rang 4

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Nachwievor auf hohem Niveau ist seit drei Wochen der Inzidenzwert im  Landkreis Würzburg mit heute 2326,4, während sich der Wert der Stadt auf den Stand wie vor zwei Monaten einpendelt auf heute 1985.

In Veitshöchheim erreichte am 29.3. die wöchentliche Fallzahl mit 208 einen neuen Rekordwert, das ist die vierthöchste im Landkreis. Bislang wurden 2230 Coronafälle vom Gesundheitsamt in Veitshöchheim registriert, das sind 23,42 Prozent der Veitshöchheim mit Hauptwohnsitz.

Allerdings ist diese Zahl fehlbehaftet, weil nicht erfasst wird, wie viele Personen sich bereits mehrfach mit dem Virus angesteckt haben. Gleichzeitig geht das Gesundheitsamt aufgrund der vergleichsweise milden Verläufe durch die Omikron-Variante des Virus weiterhin von einer hohen Dunkelziffer unerkannter Infektionen aus.

Hier die Fallzahlen über 100 in den einzelnen Landkreisgemeinden in der letzten Woche:

  • Ochsenfurt 278
  • Höchberg 217
  • Rimpar 211
  • Veitshöchheim 208
  • Estenfeld 189
  • Kürnach 161
  • Rottendorf 156
  • Gerbrunn 149
  • Waldbüttelbrunn 135
  • Güntersleben 128
  • Theilheim 125
  • Helmstadt 108
  • Giebelstadt 107
  • Reichenberg 104

Von einem Corona-Hotspot kann in Würzburg aber nicht gesprochen werden: Wurden am 24.3.22 in den vier Kliniken von Stadt und Landkreis Würzburg noch 13 Covid-19 Patienten intensivmedizinisch behandelt (davon 4 invasiv), waren es am 29.3. nur noch 6 (davon 3 invasiv).

Bayernweit befindet sich heute die Krankenhausampel mit 409 intensiv belegten Betten auch weiterhin im grünen Bereich.

 

Geplante Lockerungen der Maßnahmen ab 3. April 2022

Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern setzt daher die Basisschutzmaßnahmen um.

Vor diesem Hintergrund wird mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft. Das bedeutet:

  • Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
     
  • In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Gleiches gilt für den öffentlichen Personennahverkehr.
     
  • In Schule und Kita wird auch weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime.
     
  • Besucher und Beschäftigte benötigen für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte bedürfen weiterhin zweier Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktueller Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Gleiches gilt bei Justizvollzugsanstalten für Besucher sowie nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte.
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