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Hauptausschuss der Gemeinde Veitshöchheim steht Nachverdichtung auf vier Grundstücken am unteren Ende der Straße "Am Speckert" positiv gegenüber

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Seit dem Ausbau der Straße "Am Speckert" Anfang der 1980er Jahre blieben die Grundstücke am unteren Ende der Straße zum Wendehammer und zum Naturdenkmal "Hofellern" hin (im Hintergrund rechts) unbebaut. Auf Antrag der Grundstückseigentümer stimmte nun der Hauptausschuss am Dienstag einer Nachverdichtung zu.

Die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1564/10, 1564/9, 1564/8 und 1564/12 liegen nach dem Sachvortrag von Bürgermeister Jürgen Götz im Geltungsbereich des seit 17. September 1973 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Hofellernstraße“. Entstehen sollte damals eine komprimierte hofartige Bebauung mit ausschließlicher Erschließung über die Hofellernstraße. Diese Art der Bebauung hatte zur Folge, dass ein Großteil der nordöstlich liegenden Grundstücksflächen unbebaut blieben.

Im Jahr 2005 erfolgte eine Überarbeitung des B-Planes, nachdem durch die Erschließung des Baugebietes „Schulzentrum Speckert“ und den Neubau der Erschließungsstraße „Am Speckert“ Anfang der 1980er Jahre eine zweite Erschließungsmöglichkeit entstand. 

Nachdem aber bei zwei Voreigentümern zum damaligen Zeitpunkt kein Bauinteresse bestand, wurde eine der neuen Erschließungssituation angepasste Aktualisierung des Bebauungsplans vorerst nicht weiter verfolgt.

Mit einer dichten Grünbepflanzung zur Straße "Am Speckert" hin umsäumt ist der nordwestliche Teil des Planungsgebietes.

Nach den Feststellungen des Bauamtes der Gemeinde liegt das alleinige Interesse an der Änderung des Bebauungsplanes „Hofellernstraße“ bei den Grundstückseigentümern. Die Kostentragung für die Planung mit allen hierfür notwendigen Unterlagen wie eventuell erforderlichen Fachgutachten oder Erstellung eines Umweltberichtes und das Risiko für die beantragte Bebauungsplanänderung läge somit bei dem Antragssteller.

Durch die von den Grundstückseigentümern geplante Neuordnung des Bebauungsplanes entsteht zusätzlicher Wohnraum, ohne hierdurch zusätzliche Flächen außerhalb der bestehenden Bebauung zu benötigen.

Der Hauptausschuss des Gemeinderates stand deshalb einstimmig einer vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes „Hofellernstraße“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1564/10, 1564/9, 1564/8 und 1564/12 positiv gegenüber. Eine Entscheidung der Gemeinde über die Einleitung des Bebauungsverfahren und der Aufstellungsbeschluss nach § 12 Abs. 2 BauGB soll aber erst getroffen werden, wenn die Grundstückseigentümer durch einen qualifizierten Planer einen detaillierten Vorhaben- und Erschließungsplan in Abstimmung mit dem Bauamt der Gemeinde erstellen lassen.

Auch auf diesem sich anschließenden nordwestlich am Wendehammer gelegenen Grundstück  ist laut Bürgermeister der Neubau eines Einfamilienwohnhauses beabsichtigt. Somit bietet sich eine schlüssige Abstimmung der südlichen Bebauung am unteren Ende der Straße „Am Speckert“ in besonderer Weise an.

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