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Corona-News an Heiligabend: Neue Regeln - Inzidenzwerte und Krankenhausampel sinken weiter - Sieben Covid19-Todesfälle in Stadt/Land WÜ

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Während die Inzidenzwerte in Stadt auf 204,8 und Landkreis Würzburg auf 166 weiter nach unten gehen, sind laut RKI-Meldung von heute sieben Covid 19-Todesfälle (zwei im Landkreis und fünf in der Stadt) zu beklagen.

Weiter zurück gehen in Bayern auch die in den letzten sieben Tage gemeldeten hospitalierten Fälle auf 549 und die Anzahl belegter Intensivbetten auf 796.

 

Auch in Stadt und Landkreis Würzburg sinkt die Zahl der belegten Intensivbetten durch Covid-19-Fälle weiter, im Landkreis auf 20 % und in der Stadt auf 11,76  Prozent.

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Die     Verordnung     zur     Änderung     der     Fünfzehnten     Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung
tritt am 28. Dezember in Kraft.

Ab dann gilt:

  • - Bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind maximal zehn Personen  erlaubt.
  • - Kinder unter 14 Jahren sind bei den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Die Altersgrenze von 14 Jahren findet künftig auch für die 2G Plus- und 2G- Erfordernisse Anwendung.
  • - Das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot gilt künftig auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.
  • Tanzveranstaltungen  sind  zukünftig  auch  außerhalb  von  Clubs  und Diskotheken untersagt, soweit es sich nicht um Sportausübung handelt.

Welche Kontaktbeschränkungen gelten an Weihnachten?

Private Zusammenkünfte, egal ob im privaten oder im öffentlichen Raum, an denen auch Ungeimpfte teilnehmen, sind grundsätzlich nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes sowie höchstens zwei weiteren Personen eines weiteren Hausstands möglich – und zwar unabhängig von deren Impfstatus.

 

Welche Regeln gelten für Weihnachtsgottesdienste?

Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt ergänzend zu den allgemeinen Regelungen:

Gottesdienste oder Zusammenkünfte, an denen ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen teilnehmen, können ohne Personenobergrenze abgehalten werden; andernfalls bestimmt sich in Gebäuden die zulässige Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt wird.

Was ist an Silvester verboten und was ist erlaubt?

Geimpfte und Genesene dürfen sich im Rahmen von privaten Zusammenkünften mit maximal zehn Personen treffen. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Somit sind private Zusammenkünfte, egal ob im privaten oder im öffentlichen Raum, an denen auch Ungeimpfte teilnehmen, grundsätzlich nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes sowie höchstens zwei weiteren Personen eines weiteren Hausstands möglich – und zwar unabhängig von deren Impfstatus. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Für private Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zum Beispiel in angemieteten Räumlichkeiten, gilt die Obergrenze von 10 Personen ebenfalls. Tanzveranstaltungen sind untersagt.

Um zumindest im kleinen Kreis auch in der Gastronomie Silvester feiern zu können, wurde am 14. Dezember 2021 beschlossen, die angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) für die Silvesternacht aufzuheben.

In Bayern gibt es an Silvester auf publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld ein landesweites Verbot von Menschenansammlungen, die über 10 Personen hinausgehen. Die hiervon konkret betroffenen Gebiete müssen die Kreisverwaltungsbehörden festlegen.

Quelle: Gesundheitsministerium Bayern

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