Veranstaltungen, Kultur und Sport ab morgen nur noch mit 2 G-Regel möglich
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Corona-Ampel steht ab 9. November, 0 Uhr in ganz Bayern auf Stufe „rot“
In der Stufe rot gelten folgende Regelungen:
- Die 2G-Regel, die bereits in Clubs und Diskotheken gilt, wird auf Veranstaltungen, Kultur und Sport ausgeweitet, also zugänglich nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete.
- Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten.
- Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus.
- In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
- Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen).
- Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.
- Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.
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Zwei Todesfälle sind zu beklagen
Eine 54-jährige, vorerkrankte Frau aus dem Stadtgebiet ist im häuslichen Umfeld verstorben. Die Verstorbene war nicht geimpft. Aus dem Landkreis ist eine 86-jährige, mehrfach vorerkrankte Frau in einer Würzburg Klinik verstorben. Die Seniorin war zweifach geimpft.
Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronainfektion steigt auf 216 (132 in der Stadt, 84 im Landkreis Würzburg).