Corona-News: Erneut verschärfte Regeln im Landkreis Würzburg ab 31. August (Inzidenzwert nun über 50)
/image%2F1394268%2F20210829%2Fob_9e24e7_kurve-lkr-stadt-08-29.jpg)
Am 27. August wurde hier berichtet, dass der Landkreis Würzburg ab 29. August 2021 in die Inzidenzstufe über 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und demzufolge unter die 3G-Regelung fällt (siehe nachstehender Link).
Ab 31. August 2021 (0:00 Uhr) fällt der Landkreis Würzburg in die Inzidenzstufe über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, da die Inzidenzschwelle von 50 am 27. August 2021 (Inzidenz von 51,6), 28. August 2021 (Inzidenz von 59,6) und 29. August 2021 (Inzidenz von 56,5) überschritten worden ist.
Damit treten ab 31. August 2021 Verschärfungen in verschiedenen Bereichen in Kraft:
Kontaktbeschränkungen
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Geimpfte und Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen und bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer außer Betracht.
Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben unberührt
Öffentliche und private Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind nur noch mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel jeweils einschließlich geimpfter oder genesener Personen zulässig.
Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zulässig. Geimpfte oder genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt
Schulen
Für Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen, die Mittagsbetreuung an Schulen sowie für den Lehr- und Studienbetrieb am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern und am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern gilt die folgende Beschränkung: Auf dem Schulgelände, während der Mittags- und der Notbetreuung sowie unbeschadet der Anforderungen zum Prüfungswesen während schulischer Abschlussprüfungen besteht in Gebäuden und geschlossenen Räumen Maskenpflicht für alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte auch nach Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes.
Die bereits seit 29. August 2021 greifenden Maßnahmen zur 3G-Regel bleiben bestehen (siehe nachstehender Link).
Für die Einstufung über 50 hat das Landratsamt heute am 29.8.2021 eine eigene Bekanntmachung erlassen:
/image%2F1394268%2F20210827%2Fob_e30bfb_landkreis-massnahmen-ue-35.jpg)
3G-Regeln im Landkreis Würzburg ab Sonntag, 29. August 2021 - Veitshöchheim News
Ab 29. August 2021 fällt der Landkreis Würzburg in die Inzidenzstufe über 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, da die Inzidenzschwelle von 35 am 25. August 2021 (Inzidenz von 42,5), 26. Augus...
Artikel vom 27.8.2021
In der Stadt Würzburg stieg der Inzidenzwert heute (29.8.) erstmals über 100 (106,3). Hält die rasante Entwicklung in den beiden nächsten Tagen an, fällt die Stadt dann ab Donnerstag unter über über 100-Regelung.
Inzidenz über 100 – was nun?
Die Bundesnotbremse, die ab einer Inzidenz von 100 bis Ende Juni griff, gibt es nicht mehr. Dennoch greifen bei einem solchen Anstieg weitere Einschränkungen:
Die aktuelle Infektionsschutzverordnung sieht ab einer Inzidenz von 100 Wechselunterricht vor, wenn im Präsenzunterricht der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Markus Söder hatte zuletzt aber angekündigt, dass es im neuen Schuljahr keinen Distanzunterricht mehr geben solle.
Kindertageseinrichtungen dürfen bei dieser Inzidenz nur für die Betreuung in festen Gruppen öffnen (eingeschränkter Regelbetrieb).
In Gottesdiensten wird bei einer Inzidenz über 100 der Gemeindegesang untersagt.
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde durch Allgemeinverfügung zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um einen weiteren Anstieg der Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhindern und die Zahl der Neuinfektionen erneut zu senken.