Können Freibäder ab 21. Mai öffnen? - Gemeinde Veitshöchheim startet am 25. Mai Kartenvorverkauf
Landkreis heute erstmals unter Schwellenwert von 50 - Bei Einstufung unter 50 entfällt Testpflicht (= frühestens ab 20.5.)
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Die 7-Tage-Inzidenz (RKI) im Landkreis Würzburg liegt heute am 14. Mai bei 41,3. Der Schwellenwert von 50 wurde damit am ersten Tag unterschritten (erstmals wieder seit dem 16. März 2021).
Wechsel in einen anderen Inzidenzbereich:
Überschreitet die vom RKI veröffentlichte 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen einen Schwellenwert, treten ab dem übernächsten darauf folgenden Tag neue Regelungen in Kraft.
Unterschreitet die vom RKI veröffentlichte 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen einen Schwellenwert, treten ab dem übernächsten darauf folgenden Tag neue Regelungen in Kraft.
Das Landratsamt Würzburg informiert, sobald ein Schwellenwert über- oder unterschritten wurde.
Aktuelle Corona-Regeln für Sport, Fitness-Studios und Schwimmbäder
Die aktuellen Corona-Regelungen für sportliche Betätigung verunsichern viele Bürger. Nachstehend hat das Landratsamt die gültigen Regelungen für alle Sportfreunde im Landkreis Würzburg zusammengefasst (Stand 14. Mai 2021):
Kontaktfreier Sport ist möglich unter Beachtung der Kontaktbeschränkung (bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten) sowie zusätzlich in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Freien.
Zugelassen ist kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen (ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder eines vor Ort unter Aufsicht durchgeführten Selbsttests oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test).
Auch hier sind die Kontaktbeschränkungen zu beachten (drinnen und draußen). Eine Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung muss ebenfalls erfolgen. Zudem muss das von den Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege herausgegebene Rahmenkonzept für den Bereich Sport eingehalten werden.
Fitness-Studios gelten nach den Vorgaben der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als Freizeiteinrichtungen und sind derzeit in geschlossen Räumen untersagt, unabhängig von der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz.
Für den Bereich einer 7-Tage-Inzidenz von bis zu hundert (in dieser Stufe ist der Landkreis Würzburg seit 2. Mai 2021) sind der Betrieb und die Nutzung von Fitness-Studios nur unter freiem Himmel zulässig.
Hallenbäder gelten ebenfalls als Freizeiteinrichtungen, ihr Betrieb ist derzeit untersagt.
Ein Besuch im Freibad soll ab dem 21. Mai 2021 möglich sein, mit vorab gebuchtem Termin und negativem Testergebnis. Voraussetzung dafür ist, dass der Inzidenzwert stabil unter 100 liegt. Ein Beschluss des Bayerischen Kabinetts hierüber steht noch aus, ebenso die Entscheidung, ob Geimpfte ohne weiteren Auflagen ins Freibad dürfen.
Bei einer Einstufung des Landkreises Würzburg in die Inzidenzstufe unter 50 entfällt die Testpflicht in der Außengastronomie, beim Besuch von Kulturstätten (Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie Kinos) sowie beim Sport.
Informationen der Gemeinde Veitshöcheim zur neuen Badesaison
Sie können für die Badesaison wieder Saisonkarten erwerben, auch wenn wir noch keine Aussagen treffen können, wann und wie das Geisbergbad wegen der Pandemie öffnen wird. Den genauen Eröffnungstermin und die entsprechenden Auflagen entnehmen Sie bitte der Tagespresse oder der Veröffentlichung hier auf der Homepage der Gemeinde Veitshöchheim.
An folgenden Tagen findet der Vorverkauf für Saisonkarten, Zehnerkarten und Dreißigerkarten an der Kasse des Geisbergbads statt:
- Dienstag, 25.5.2021
- Mittwoch, 26.5.2021
- Donnerstag 27.5.2021
- Freitag 28.5.2021
jeweils in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Sie können diese Karten im Vorverkauf erwerben:
Saisonkarte
- Erwachsene 75,00 €
- Erwachsene ermäßigt 40,00 €
- Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren 40,00 €
Familiensaisonkarte
- Zwei Erwachsene und deren Kinder unter 18 Jahren 135,00 €
- Eine alleinerziehende Person und deren Kinder unter 18 Jahren 75,00 €
Zehner-Karte
- Erwachsene 30,00 €
- Erwachsene ermäßigt 20,00 €
- Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren 20,00 €
Dreißiger-Karte
- Erwachsene 75,00 €
- Erwachsene ermäßigt 40,00 €
- Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren 40,00 €
Wichtige Hinweise:
- Bringen Sie bitte vorhandene Saisonkarten mit, die im Jahr 2019 ausgestellt wurden. Sie werden neu aufgeladen. Für neue Karten wird ein Lichtbild benötigt, das direkt vor Ort an der Kasse erstellt werden kann.
- Für Ersatzausstellungen von Saisonkarten müssen wir eine Gebühr von 5,00 Euro berechnen.
- An der Kasse am Geisbergbad ist nur Barzahlung möglich.
- Falls auch in dieser Saison der Badbesuch auf Grund behördlicher Vorgaben nur mit Online-Reservierung möglich ist, müssen auch die BesitzerInnen von Saisonkarten die Reservierung für den jeweiligen Buchungszeitraum vornehmen und beim Besuch des Geisbergbads vorzeigen. Ein Badbesuch ohne Reservierungsbestätigung ist nicht möglich.
- Es erfolgt keine Erstattung oder Teilerstattung auf den Eintrittspreis der erworbenen Saisonkarte, falls das Geisbergbad wegen der rechtlichen Vorgaben erst zu einem späteren Termin öffnen kann.
Link auf Online-Registrierung für das Geisbergbad
Die Badebesucher für die Badesaison 2021 müssen sich analog der Badesaison 2020 wieder neu im Online-Buchungsprogramm der Gemeinde Veitshöchheim registrieren, um später dann entsprechende Buchungen für den Besuch des Geisbergbades vornehmen zu können.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zuerst registrieren müssen. Die Onlinebuchung für Eintrittskarten in das Geisbergbad können Sie dann später vornehmen.
Bitte nehmen Sie die Onlineregistrierung frühzeitig vo. So wird bei kurzfristiger Öffnung des Geisbergbads eine Überlastung des Programms vernieden. Sie können dann auch ab Bekanntgabe des Öffnungstermines sofort entsprechende Reservierungsbuchungen vornehmen.