Bei Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder: Veitshöchheim ist bereits gut aufgestellt
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Die Bundesregierung brachte laut Pressemitteilung des BMBF vom 5.5.2021 den Gesetzentwurf zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auf den Weg. Damit dies Wirklichkeit werden kann, müssen bis 2026 zusätzliche Plätze geschaffen werden.
Veitshöchheim News ging der Frage nach, was diese Neuregelung für Veitshöchheim bedeutet. Die Grundschule Veitshöchheim besuchen derzeit 301 Schüler. Zählt man die Zahlen von Schulhort (183), Mittagsbetreuung (48) sowie die Schüler im Bilhildiskindergarten (24) zusammen, so waren es im Vorjahr laut Jahreschronik 265 Kinder, die nach der Schule betreut wurden, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass den AWO-Hort an der Eichendorffschule auch Schüler der Mittelschule und der Rupert-Egenberger-Schule besuchen. Die 25 Plätze der Offenen Ganztags-Schule sind an der Mittelschule für Kinder ab der 5. Klasse.
"Wir sind schon sehr gut aufgestellt", stellt Bürgermeister Jürgen Götz angesichts dieser Zahlen gelassen fest. Er sieht deshalb keinen Anlass, die auf eine Laufzeit von zehn Jahren in Bauabschnitten geplante Generalsanierung der Eichendorffschule zu ändern. Es werde die staatliche Förderung in Abschnitten beantragt. Sollte sich aufgrund der Gesetzesänderung noch ein weiterer Bedarf an Ganztagsbetreuungsplätzen ergeben, könne die Gemeinde jederzeit eingreifen und flexibel darauf reagieren.
Der Rechtsanspruch, der einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vorsieht, wobei de Unterrichtszeit angerechnet wird, könne sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Darüber müsse mit dem AWO-Ortsverein als Träger der Ganztagsbetreuung geredet werden.
Wie aus Insiderkreisen zu erfahren war, ist Veitshöchheim ein Ort mit vielen berufstätigen Eltern.
Fast alle Familien bräuchten mittlerweile einen Betreuungsplatz am Nachmittag. Die Betreuungsplätze seien tatsächlich knapp. So könne beispielsweise das zweite Jahr in Folge nicht allen Familien ein Platz im Hort der Vitusschule gegeben werden, die einen brauchen und wollen. Es gebe erneut eine Warteliste.
Weitere INFOS laut BMBF
Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1-4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Voraussetzung ist eine Umsetzung durch die Bundesländer.
Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Davon werden 750 Mio. € über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits seit Ende 2020 bereitgestellt. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen jährlich an und erreichen 2030 dann 960 Millionen Euro pro Jahr.
Link auf Pressemitteilung des BMBF vom 5.5.2021 (pdf.Datei)