Aktualisierte Listen Gastronomie und Einrichtungen - Landkreis Würzburg heute (15.5.) mit 30,8 niedrigster Inzidenzwert in Bayern - Übersicht über Regelungen
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Fairtrade-Shop in der Würzburger Straße verlängert seine Öffnungszeiten
Seit Frühjahr 2021 gibt es im Veitshöchheimer Fairtrade-Shop im Reisebüro am Hofgarten, Würzburger Straße 2, Waren des Fairen Handels und verschiedene lokale Produkte. Das Angebot entstand durch eine Kooperation der Veitshöchheimer Fairtrade-Steuerungsgruppe mit dem Weltladen Güntersleben, die Räumlichkeiten und das Personal stellt dankenswerterweise Günther Girster zur Verfügung.
Der Fairtrade-Shop hat jetzt seine Öffnungszeiten verlängert: Geöffnet ist Montag bis einschließlich Freitag von 11 bis 16 Uhr.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, per E-Mail fairtrade.shop.veitshoechheim@gmail.com bzw. Telefon (0931) 71 055 82 Waren vorzubestellen bzw. einen kontaktlosen Abholtermin zu vereinbaren. Der Fairtrade-Shop Veitshöchheim ist über die Internetseite http://fairtrade-shop-veitshoechheim.de/ und auf Facebook unter https://www.facebook.com/fairtrade.shop.veitshoechheim/ zu finden.
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Sehr erfreulich: Weiter fallende Inzidenzwerte in Landkreis und Stadt Würzburg:
Im Landkreis am 15.5. mit 30,8 der niedrigste Wert seit dem 10. März 2021 und auch die Stadt nähert sich rasant dem Schwellenwert unter 50.4.
Am Sonntag, 16.5. stiegen jedoch wieder die Werte durch 10 Neuinfektionen im Landkreis auf 32,0 und in der Stadt durch 26 Neuinfektionen auf 69,6.
In Bayern gültige Regelungen. Sie richten sich danach, wie ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt anhand der Entwicklung der Inzidenzwerte eingeordnet wird.
Wechsel in einen anderen Inzidenzbereich:
Überschreitet die vom RKI veröffentlichte 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen einen Schwellenwert, treten ab dem übernächsten darauf folgenden Tag neue Regelungen in Kraft.
Unterschreitet die vom RKI veröffentlichte 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen einen Schwellenwert, treten ab dem übernächsten darauf folgenden Tag neue Regelungen in Kraft.
Bei einer Einstufung in die Inzidenzstufe unter 50 entfällt die Testpflicht in der Außengastronomie, beim Besuch von Kulturstätten (Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie Kinos) sowie beim Sport.
Ein Besuch im Freibad soll ab dem 21. Mai 2021 möglich sein, mit vorab gebuchtem Termin und negativem Testergebnis. Voraussetzung dafür ist, dass der Inzidenzwert stabil unter 100 liegt. Ein Beschluss des Bayerischen Kabinetts hierüber steht noch aus, ebenso die Entscheidung, ob Geimpfte ohne weiteren Auflagen ins Freibad dürfen.