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Wöchentliche Corona-Neuinfektionen erhöhten sich im Landkreis Würzburg um 50 Prozent (Gemeindeübersicht erst morgen) - Termine in den Impfzentren abgesagt

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Die Pressestelle des Landratsamtes Würzburg teilte heute Nachmittag mit:

Die Übersicht der Corona-Fälle nach Gemeinden können wir aus technischen Gründen leider erst morgen liefern.

Wie sich die 81 Neuinfektionen der letzten sieben Tage (= laut RKI Inzidenz  von 49,9 am 15.3.2021, 00:00 Uhr) auf die einzelnen Gemeinden verteilen, kann deshalb erst morgen veröffentlicht werden. Am letzten Montag waren es noch mit 54 Neuinfektionen deutlich weniger (= Erhöhung um 50 Prozent), lag die Inzidenz bei 33,9.

Ein Hotspot ist offensichtlich laut Mainpost-Bericht die Gemeinde Waldbrunn: "Nach den am Wochenende angeordneten Reihentestungen bestätigte das Gesundheitsamt  in Waldbrunn positive Testergebnisse im Philippus Kinderhaus für eine Person aus dem Kreis der Erziehenden und für sechs Kinder, auch ein Grundschulkind wurde auf das Virus positiv getestet."

Im Landkreis liegt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner lt. RKI am 15.3. 2021 (00.00 Uhr) mit 49,9 knapp unter der 50er Grenze, den fünften Tag über 35,  die Stadt bei 63,3, am sechsten Tag über 50.

 Statistik

Bisher wurden laut RKI (Stand 15.3., 00 Uhr) seit März 2020 insgesamt 3.162 im Landkreis und 3.140 Neuinfektionen in der Stadt registriert, insgesamt also 6.302 Personen, von denen laut LRA WÜ - letzter mitgeteilter Stand am 1. März -  5.659 Personen als gesund entlassen werden konnten.

In Stadt-/Land WÜ gab es laut RKI  seit März 2020 insgesamt 158 Covid-19-Todesfälle, davon 60 im Landkreis und 98 in der Stadt.

Corona-Regeln für den Landkreis  Würzburg ab 15. März 2021

Aufgrund der an drei aufeinanderfolgenden Tagen erhöhten 7-Tage-Inzidenz von über 35 (11., 12. und 13. März 2021) hat das Landratsamt Würzburg nach den Vorgaben der 12. Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung eine amtliche Bekanntmachung erlassen. Danach gilt nun:

  • - Treffen sind möglich von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder unter 14 Jahren werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
  • - Einzelhandel: Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche. Es gilt Maskenpflicht für das Personal und FFP2-Maskenpflicht für die Kunden.
  • - Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen, ist im Freien – auch auf Außensportanlagen – möglich. Weiter ist kontaktfreier Sport für Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Freien möglich, auch auf Außensportanlagen.
  • - Für Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten gilt: Öffnung unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, des Mindestabstands und der FFP2-Maskenpflicht.

In der Stadt Würzburg gelten seit Sonntag, 14.03.2021, bis auf weiteres, diejenigen Regelungen der 12. BayIfSMV, die an die Voraussetzung geknüpft sind, dass der Wert der 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt.

a) Sport

Erlaubt ist kontaktfreier Sport im Außenbereich unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen nach § 4 Absatz 1 der 12. BayIfSMV (2 Haushalte, maximal 5 Personen) sowie Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren

b) Handels-und Dienstleistungsbetriebe

Zusätzlich zu den in § 12 Absatz 1 Satz 2 der 12. BayIfSMV zulässigen Betrieben ist die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig; es gelten die Vorgaben des § 12 Absatz 1 Satz 4 der 12. BayIfSMV mit der Maßgabe, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche; der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden nach Maßgabe von § 2 der 12. BayIfSMV zu erheben.

c) Kulturstätten

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung und unter folgenden Voraussetzungen öffnen:

  • ·Die zulässige Besucherzahl bestimmt sich nach dem vorhandenen Besucherraum, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 m zuverlässig eingehalten wird;
  • ·Für die Besucher besteht FFP2-Maskenpflicht;
  • ·Der Betreiber hat ein Schutz-und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen;
  • ·Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden nach Maßgabe von § 2 der 12. BayIfSMV zu erheben

Auszüge aus weiteren Pressemitteilungen des LRA WÜ vom 15. März 2021

Schutz-Impfungen

Seit Inbetriebnahme der gemeinsamen Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg auf der Talavera und am Flugplatz Giebelstadt am 29. Dezember 2020 fanden bislang in beiden Impfzentren ingesamt 23.000 Impfungen statt.

Die Verantwortlichen für die Impfzentren rechnen nun mit einer Steigerung von aktuell 5.000 Impfdosen/wöchentlich auf rund 16.000 Impfdosen/wöchentlich ab dem 2. Quartal. Dazu wurden Kapazitäten in den Zentren deutlich erhöht: Im Impfzentrum Talavera von drei auf sechs Impflinien und in Giebelstadt von zwei auf vier Impflinien. Die mobilen Teams werden von fünf auf zehn aufgestockt.

Aus diesen Gründen wurde die ärztliche Leitung ebenfalls aufgestockt. Dr. Jürgen Pannenbecker und Prof. Dr. med. Peter Sefrin unterstützen seit Montag, 15. März 2021, Dr. Christoph Zander, der seit Impfstart die Zentren und mobilen Teams ärztlich koordiniert hat.

Wie schnell allerdings solche Absichtserklärungen wieder hinfällig werden, wird wenige Stunden später offenkundig, als das Landratsamt in einer weiteren Pressemitteilung verkündet:

"Wie das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am Montagnachmittag mitgeteilt hat, setzt die Bundesregierung die Corona-Impfungen mit AstraZeneca aufgrund einer aktuellen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vorsorglich aus.

Für die Impfzentren in Stadt und Landkreis Würzburg hatte dies zur Folge, dass bereits am Montag Personen mit Impftermin für eine AstraZeneca-Impfung nach Hause geschickt werden mussten.

Alle weiteren Impftermine mit dem Vakzin für diese Woche werden derzeit storniert. Insgesamt handelt es sich um rund 2500 Termine an den beiden Impfzentren Talavera und Giebelstadt, die in dieser Woche hätten stattfinden sollen.

Termine zur Verimpfung von AstraZeneca-Dosen für die kommende Woche ab 22. März 2021 waren noch nicht freigegeben worden, somit ist hier keine Stornierung notwendig."

Informationen zu den zuerst impfberechtigten Personen und viele weitere Antworten sind unter www.impfen-wuerzburg.de zu finden.

Hinweis zur Testung von Personen mit Corona-Symptomen

Das Testmanagement für Stadt und Landkreis weist darauf hin, dass Personen mit Symptomen, die auf eine Covid-19 Erkrankung hindeuten könnten, sich zunächst an ihren Hausarzt wenden sollen und in diesen Fällen nicht von sich aus die Corona-Testzentren oder Schnelltest-Stellen aufsuchen.

Zu beachten ist dabei, dass auch beim Hausarzt eine vorherige Kontaktaufnahme zwingend erforderlich ist.

Testzentrum auf der Würzburger Talavera

Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg ist grundsätzlich von Montag bis Freitag von 12 bis 19 Uhr geöffnet.

Hier können sich nach der Bayerischen Teststrategie insbesondere Reiserückkehrer*innen sowie auch jeder Bewohner*in Bayerns anlasslos testen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, telefonisch unter 0931 8000-828, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.

Jeweils von 17 bis 19 Uhr steht medizinisch geschultes Personal für Abstriche bei Kindern unter sieben Jahre und Personen mit besonderen Bedürfnissen bereit.

Mitzubringen sind die Mail zur Terminbestätigung, der Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto.

Antigen-Schnelltest-Testzentren werden weitergeführt – neue Teststelle in Waldbrunn

Die Schnelltest-Stellen in Würzburg (neuer Standort in der Kürnachtalhalle), Ochsenfurt und Bergtheim werden weitergeführt, weiter wurde am 19.02.2021 eine Teststelle in Waldbrunn eingerichtet.

Die jeweiligen Öffnungszeiten und Buchungsmodalitäten aller Teststellen in Stadt und Landkreis Würzburg sind unter www.landkreis-wuerzburg.de/testzentren nachzulesen.

Die Terminvergabe für die Antigen-Schnelltest-Stellen ist nach wie vor über die BRK-Hotline 0931 8000-828 möglich.

Testzentrum Universitätsklinik Würzburg

Am Corona-Testzentrum auf dem Gelände des Universitätsklinikums Würzburg Gebäude D20 werden primär Kontaktpersonen und infizierte Personen nach Zuweisung durch das Gesundheitsamt getestet.

Kinder ab sechs Monaten können am Testzentrum der Unikliniken nach Vereinbarung getestet werden, da für den Abstrich eigens medizinisch geschultes

Personal bereitsteht. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich unter 0931 8000-828, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.

Mitzubringen sind die Mail zur Terminbestätigung, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.

Labor ist für Ergebnismitteilung telefonisch erreichbar

Bei Fragen zu Testergebnissen von Abstrichen, die am Testzentrum auf der Würzburger Talavera durchgeführt wurden, können sich Bürger*innen unter der Telefonnummer Tel: 089 54789114 an das beauftragte Labor

Corona-Selbsttests im Handel erhältlich
Welche Regelungen gelten bei einem positiven Testergebnis

Seit kurzem gibt es im Handel Corona-Selbsttests (Point-of-Care-Antigen-Tests) zu kaufen. Damit können sich alle Menschen zu Hause, in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung eigenständig testen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Anwendung von Selbsttests nun in die Allgemeinverfügung Isolation eingebunden, um klare Richtlinien zur Vorgehensweise bei positiven Testergebnissen festzulegen.

Fällt bei einem Selbsttest das Ergebnis positiv aus, empfiehlt das Gesundheitsamt dingend, sich sofort in Selbstquarantäne zu begeben und beim Hausarzt oder beim Testzentrum für Stadt und Landkreis Würzburg (www.testzentrum-wuerzburg.de, 0931 8000-828) einen Termin zur PCR-Testung zu vereinbaren.

Gleiches gilt bei einem Selbsttest von Personal, Schüler*innen oder betreuten Kindern einer Schule oder Kindertagesbetreuungseinrichtung. Hier sollte zusätzlich die jeweilige Einrichtung unverzüglich über das positive Testergebnis informiert werden.

Die Quarantäne gilt solange, bis ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt, längstens jedoch bis zum Ablauf des fünften Tages nach dem Tag der PCR-Testung. Fällt der PCR-Test positiv aus, setzt sich das zuständige Gesundheitsamt mit der Person in Verbindung.

Weitere Informationen hierzu sind in Kürze auf der Seite www.zusammengegencorona.de des Bundesgesundheitsministeriums sowie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege www.stmgp.bayern.de nachzulesen.

Weitere INFOS

Erreichbarkeit des Bürgertelefons

Das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg ist wie folgt besetzt:

  • Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
  • Freitag von 8 bis 14 Uhr
  • Telefon: 0931 8003-5100
Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)

Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) trat am 8. März 2021 in Kraft. Die aktuelle Fassung ist unter www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171 nachzulesen.

Maskenpflicht in Würzburger Innenstadtbereich bis 22. März 2021 verlängert

Die bisherige Maskenpflicht von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf der Alten Mainbrücke, am Bahnhofsvorplatz, der Schustergasse und im Bereich des Schmalzmarktes besteht weiterhin. Diese Maßnahme ist aktuell befristet bis einschließlich 22. März 2021.

Der Landkreis Würzburg hat bisher noch keine stark frequentierten Plätze definiert, an denen eine Maskenpflicht besteht.

Weitere Informationsquellen und Hotlines

Die Liste der häufig gestellten Fragen ist – wie auch weitere Informationen zum Coronavirus – auf www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus einzusehen.

Bitte nutzen Sie auch die umfangreichen Informationen auf den verschiedenen Internetseiten. Hier gibt es Antworten für alle Lebenslagen, auch sämtliche Allgemeinverfügungen sind hier nachzulesen.

Weitere Informationen zum Coronavirus: www.rki.de;www.stmgp.bayern.de

Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 bis 15 Uhr, erreichbar unter 089 122220 zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen.

Die Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist unter 09131 6808-5101 zu erreichen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist unter 116 117 erreichbar.

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