Gemeinderat erteilte nun die Zustimmung für zwei Einfamilienhäuser und zwei Doppelhäuser auf Baulücke in der Kerzenleite
Der Gemeinderat erteilte nun in der Sitzung am 9. März 2021 das gemeindliche Einvernehmen für eine Wohnbebauung dieser über 3.300 Quadratmeter großen Baulücke in der Kerzenleite mit zwei freistehenden Einfamilienhäusern und zwei Doppelhäusern (insgesamt sechs Wohneinheiten), die durch einen privaten 4,50 Meter breiten Stichweg erschlossen werden. Dieser soll nicht geteert, sondern versickerungsfähig und auch durch Rettungsfahrzeuge nutzbar sein.
Noch in der Sitzung am 23. Februar 2021 hatte der Hauptausschuss eine entsprechende Bauanfrage abgelehnt mit der Begründung, dass aufgrund der dem Antrag beigefügten Standard-Systemschnitte und der beigefügten Typenvielfalt eines Fertighaus-Herstellers seitens des Hauptausschusses das bauplanungsrechtliche Einfügen der geplanten sechs Wohneinheiten auf dem Grundstück nicht beurteilt werden könne.
Die Bauantragstellerin hatte daraufhin erläutert, dass die Bebauung mit Fertighäusern der Bien Zenker GmbH mit Holzmassivwänden in zweigeschossiger Bauweise (mit Ausnahme der Doppelhäuser talseitig) mit Satteldach 25° in Rot- und Grau-Farbtönen und 1,60 m Kniestock sich der Umgebungsbebauung anpasst. Der Gemeinderat sah nun die gemeindlichen Bedenken ausgeräumt, da die umgebende Bebauung größtenteils ebenso geprägt ist von Gebäuden mit fränkischen Satteldächern.
Für jede der sechs Wohneinheiten sind laut Erklärung der Bauantragstellerin mindestens zwei Stellplätze mit versickerungsfähigen Untergrund sowie eine Wallbox als Elektro-Ladestation vorgesehen. Die Häuser sollen mit hochwertigen Kompakt-Wärmepumpen ausgestattet werden, unterstützt durch Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersystem, sodass die Bauherren autark und energieeffizient wohnen können. Die Bauherren können die einzelnen Parzellen später nach Teilung des Baugrundstückes privat erwerben.
Für das Baugrundstück wurde bereits im Dezember 2019 ein Antrag auf Vorbescheid eines anderen Antragstellers vom Hauptausschuss abgelehnt, der die Errichtung von vier Baukörpern mit insgesamt 14 Wohneinheiten vorsah (siehe vorstehender Link auf Bericht in Veitshöchheim News).
Begründet wurde damals die Ablehnung insbesondere durch die erwartete Mehrbelastung durch Zu- und Abfahrtsverkehr, durch den eine immissionsschutzrechtlich relevante Mehrbelastung befürchtet wurde, sodass das Gebot der Rücksichtnahme verletzt werde. Das Landratsamt Würzburg als Bauaufsichtsbehörde erklärte daraufhin, dass die Nicht-Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ersetzt werden müsse, da das Einvernehmen nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen durch die Gemeinde verweigert werden könne und bat darum, den Beschluss vom Dezember 2019 nochmals im Gremium zu diskutieren.
In der Hauptausschuss-Sitzung vom 22.09.2020 hielt der Hauptausschuss jedoch an seiner Auffassung fest; das gemeindliche Einvernehmen wurde lediglich deshalb nicht durch die Aufsichtsbehörde ersetzt, da der Antrag auf Vorbescheid durch den Antragsteller nach dem Beschluss des Hauptausschusses vom 22.09.2020 zurückgezogen wurde.