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Vor dem Corona-Lockdown genossen heute nachmittag in Veitshöchheim viele nochmals die Biergartenatmosphäre

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Bevor am Montag, 2. November mit Inkrafttreten der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung alle Freizeiteinrichtungen und die Gastronomie schließen sowie die Kontakte stark eingeschränkt werden (siehe nachstehende Ausführungen), nutzten heute viele Leute in Veitshöchheim das schöne Wetter, nochmals die Außengastronomie wie hier in der Mainlände aufzusuchen.

Was ändert sich ab dem 2. November 2020?

  • Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen.
    (Ergänzung: Da die bayerische Corona-Landkarte mit Ausnahme des Landkreises Sulzbach-Rosenberg vollständig rot oder dunkelrot gefärbt ist, gelten hier noch weitergehende Beschränkungen der Ampelregelungen, ist so die Personenzahl auf maximal 5 Personen beschränkt).
    Darüber hinaus gehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der Lage inakzeptabel.
  • Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche –- auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
  • Geschlossen werden Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind. Dazu gehören: Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen.
  • Geschlossen werden: Messen, Kongresse, Tagungen.
  • Geschlossen wird: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
  • Veranstaltungen aller Art werden untersagt, ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (zum Beispiel Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz).
  • Geschlossen werden: Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Geschlossen bleiben Clubs und Diskotheken. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
  • Geschlossen werden: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen (z. B. Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie / Fußpflege) bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Es darf sich in den Geschäften aber weiterhin nur ein Kunde je 10 m2 Verkaufsfläche aufhalten.
  • Schulen und Kindergärten bleiben offen.
  • Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet.

Weiter gehende Anordnungen der örtlichen Behörden bleiben unberührt. Die getroffenen Maßnahmen sind bis Ende November 2020 befristet.

Es gelten außerdem landesweit auch die bereits jetzt für Gebiete mit einer Inzidenz größer 50 geltenden Maßnahmen wie insbesondere die Maskenpflicht an den Schulen (einschließlich Grundschule), auf frequentierten öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz, das ab 22 Uhr geltende Alkoholkonsumverbot auf stark besuchten öffentlichen Plätzen oder das ebenfalls ab 22 Uhr geltende Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und durch Lieferdienste.

Link auf 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (pdf.Datei)

Genießen kann man aber auch nach dem Lockdown noch bei Spaziergängen und Wanderungen die durch das Herbstlaub besonders  idyllischen Landschaftsbilder rund um Veitshöchheim.

 

 

 

 

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