Gemeinderat reduzierte Geltungsbereich der Ortsgestaltungssatzung für den Veitshöchheimer Altort
Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung am Dienstag bei zwei Gegenstimmen eine neue Ortsgestaltungssatzung für den Altort.
Die geltende Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Veitshöchheim wurde zuletzt im Januar 2000 geändert. Bürgermeister Jürgen Götz verwies darauf, dass im Gemeinderat insbesondere der sehr weit gefasste Geltungsbereich der Satzung (Ortsbereich westlich der Bahnlinie) immer wieder infrage gestellt wurde.
Aufgrund eines Antrags der SPD-Fraktion auf Überarbeitung der Ortsgestaltungssatzung im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2017 bildete sich deshalb aus der Mitte des Gremiums der „Arbeitskreis Ortsgestaltungssatzung“, der sich laut Bürgermeister im vergangenen Jahr sehr intensiv mit einer Neufassung der bestehenden Ortsgestaltungssatzung beschäftigte.
Der Arbeitskreis erarbeitete so unter Mitwirkung des Architekten und Stadtplaner Professor Dipl.Ing. Martin Schirmer in Würzburg die unten per Link aufrufbare Fassung der „neuen Ortsgestaltungssatzung“.
Kernpunkt ist eine wesentliche Reduzierung des Geltungsbereichs (§ 1)
- der im Süden in der Würzburger Straße an der Hofgartenmauer beginnt,
- im Westen von der Parkstraße entlang der Mainlände bis zum Mainsteg geht,
- im Norden in der Thüngersheimer Straße östliche Straßenseite an der Einfahrt zum Bauhof endet und westliche Straßenseite die Eremitenmühlstraße einbezieht
- im Osten in der Herrnstraße nach den Gebäuden der LWG endet.
Ausnahme: Für Werbeanlagen enthält die neue Satzung in § 10 Regelungen für alle Wohngebiete und auch für das Gewerbegebiet.
Wie es in der Präambel heißt, will die Gemeinde Veitshöchheim durch die Satzung die gewachsene Gestalt und damit das städtebauliche und baukulturelle Erbe des Altorts von Veitshöchheim in seiner unverwechselbaren Eigenart erhalten, verbessern, schützen und Fehlentwicklungen verhindern.
Dies betrifft sowohl die bestehende als auch die künftige Bebauung. Deshalb soll diese Satzung nicht nur gestalterische Missgriffe verhindern, sondern auch zu einer positiven Gestaltung beitragen.
Insbesondere gilt für Maßnahmen im Geltungsbereich der Satzung:
- - alter Gebäudebestand ist zu erhalten und zu pflegen,
- - sofern Veränderungen erforderlich werden, müssen sie sich am Bestand orientieren und in die historische Umgebung einfügen
- - vorhandene Gestaltungsmängel sind im Rahmen von Umbaumaßnahmen im Sinne dieser Ortsgestaltungssatzung zu beheben.
Einzelne Bestimmungen:
§ 1 Geltungsbereich (siehe vorstehende Ausführungen)
§ 2 Gestaltung von Haupt-und Nebengebäuden: anzugleichen
§ 3 Kniestöcke: bis 40 cm zulässig
§ 4 Dachform/Dachneigung: Satteldach 40 - 50 °
§ 5 Dachflächen/Dachaufbauten: nicht zulässig - Dachgauben bis 2,5 m breit zulässig - max 1/3 der Firstlänge - nur rote/rotbraune Ziegel - Regelung für Solar- und Photovoltaik-Anlagen
§ 6 Außenwände: unzlässig Glasbausteine - Sockel max. 0,75 - 1,0 m m hoch in Putz, Natursteine, Sichtbeton
§ 7 Fenster, Türen und Balkone: ab 1,5 m² zweiflügelig + Sprossen - auch weiße und hellgraue Fenster zulässig - straßenseitige Haustüren nur in Holz - Balkone auch in Stahl/Metall (nicht jedoch hochglänzend oder gebürstet)
§ 8 Einfriedungen: straßenseitig verputzte Mauern mind. 2,0 m - Tür und Tor in Holz oder schmiedeeisern - Hofeinfahrten mit Tor zu schließen - seitliche und rückwärtige Einfriedung grundsätzlich zulässig unter Auflagen
§ 9 Gestaltung der unbebauten Flächen bebauter Grundstücke: bedeutsamer Baumbestand zu erhalten, Vorgärten gärtnerisch anzulegen
§ 10 Gestaltung und Zulässigkeit von Werbeanlagen, Automaten und Hinweisschildern (siehe obenstehende Hinweis zum Geltungsbereich)
§ 11 Ausnahmen und Befreiungen
§ 12 Ordnungswidrigkeiten: bei Verstoß gegen Satzung möglich
§ 13 Inkrafttreten
Aussprache
Der Anregung von Martin Issing (UWG) in § 7 bei den Türen auch holzähnliche Materialien zuzulassen folgte das Gremium nicht unter Hinweis, dass ja im Einzelfall eine Ausnahme nach § 11 beantragt werden kann.
Ebensowenig fand die Anregung von Jochen Müller (CSU) Gehör, den Geltungsbereich in der Würzburger Straße nicht erst an der Hofgartenmauer beginnen zu lassen.
Link auf neue Ortsgestaltungssatzung Gemeinde Veitshöchheim (pdf.Datei)