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Hauptausschuss erteilte Einvernehmen für Küchenerweiterung, neue WC-Anlage und Kühlhaus für den Meegärtle-Biergarten

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Die bisherige Toilettenanlage (links im Bild) will "Meegärtle"-Wirt Wolfgang Plinske auflassen und der Küche zuschlagen, deren Fläche sich dadurch von bisher 12,5 um 22 auf 32,5 Quadratmeter vergrößert.  Links vor dem Bretterzaun soll eine neue zehn Meter lange WC-Anlage entstehen, wobei dann deren Abstandflächen zum Teil auf dem gemeindlichen Vitusturngarten zu liegen kommen.

Außerdem möchte Plinske im Anschluss an die Küche ein neues Kühlhaus errichten und die Zahl der Gastplätze von 200 auf 260 erhöhen.

Seit der Neueröffnung im Mai 2013 ist  der bislang auf 200 Plätze ausgelegte Biergarten "Meegärtle" an der Mainlände zu einem touristischen Aushängeschild Veitshöchheims geworden. Das diesjährige Biergarten-Bilderbuchwettwetter bescherte "Meegärtle"-Wirt Wolfgang Plinske einen Besucher- und Umsatzrekord. So hat er vor, bis zur Eröffnung der neuen Saison im Mai 2019 in die Attraktivitätsteigerung seines Biergarten zu investieren.

Dazu reichte er nun bei der Gemeinde einen Bauantrag für die vorstehend beschriebenen Maßnahmen ein.

Für die baulichen Maßnahmen erteilte der Hauptausschuss in seiner Sitzung am Dienstag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich), auch für die Abweichung der Toilettenanlage von Abstandsflächen und eine Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich der Gestaltung des Daches als Stehfalz-Pultdach.

Keine Entscheidung traf das Gremium zur beantragten Erhöhung der Gastplätze auf 260. Wie Bürgermeister Jürgen Götz ausführte, wurde hierzu nach Auskunft des Landratsamtes Würzburg bereits ein Immissionsschutzgutachten in Auftrag gegeben. Anlass war laut Bürgermeister das Veto eines Nachbarn wegen der Lärmproblematik. Sollte das  Gutachten ergeben, dass gegen die Erhöhung der Gastplätze keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken bestehen, müsste der Hauptausschuss dann noch einen gesonderten Beschluss zum Stellplatznachweis fassen. Die Zahl der abzulösenden Stellplätze würde sich, so Götz, von 40 auf 52 erhöhen.

Nicht behandelt wurde auch der vom Bauherrn gestellte Antrag auf die Genehmigung musikalischer Darbietungen entsprechend der Bayerischen Biergarten-Verordnung. Wie der Bürgermeister dazu ausführte, ist ein solcher Antrag gaststättenrechtlich und nicht baurechtlich zu beurteilen.

Die Biergarten-Verordnung regelt die zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche erforderlichen Anforderungen für Biergärten in der Nachbarschaft von Wohnbebauung.

Nach § 2 der Verordnung wird für Biergärten als Tageszeit die Zeit von 7.00 bis 23.00 Uhr festgelegt. Das Meegärtle wird von der Gemeinde als Mischgebiet eingestuft.
 
In Misch-, Kern- und Dorfgebieten gilt tags ein Immissionsrichtwert von 65 dB(A).
 
Als Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der von Biergärten ausgehenden Geräusche nach dieser Verordnung sind die Bestimmungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl S. 503) sinngemäß heranzuziehen. Ein Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit erfolgt nicht.
 
Um sicherzustellen, dass der Biergarten den Immissionsrichtwert von 65 dB(A) und die Nachtruhe ab 23.00 Uhr einhält,
– sind spätestens um 22.00 Uhr Musikdarbietungen zu beenden,
– ist spätestens um 22.30 Uhr die Verabreichung von Getränken und Speisen zu beenden und
–  ist die Betriebszeit so zu beenden, dass der zurechenbare Straßenverkehr bis 23.00 Uhr abgewickelt ist.
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