Hauptausschuss erteilte Einvernehmen für Küchenerweiterung, neue WC-Anlage und Kühlhaus für den Meegärtle-Biergarten
Die bisherige Toilettenanlage (links im Bild) will "Meegärtle"-Wirt Wolfgang Plinske auflassen und der Küche zuschlagen, deren Fläche sich dadurch von bisher 12,5 um 22 auf 32,5 Quadratmeter vergrößert. Links vor dem Bretterzaun soll eine neue zehn Meter lange WC-Anlage entstehen, wobei dann deren Abstandflächen zum Teil auf dem gemeindlichen Vitusturngarten zu liegen kommen.
Außerdem möchte Plinske im Anschluss an die Küche ein neues Kühlhaus errichten und die Zahl der Gastplätze von 200 auf 260 erhöhen.
Seit der Neueröffnung im Mai 2013 ist der bislang auf 200 Plätze ausgelegte Biergarten "Meegärtle" an der Mainlände zu einem touristischen Aushängeschild Veitshöchheims geworden. Das diesjährige Biergarten-Bilderbuchwettwetter bescherte "Meegärtle"-Wirt Wolfgang Plinske einen Besucher- und Umsatzrekord. So hat er vor, bis zur Eröffnung der neuen Saison im Mai 2019 in die Attraktivitätsteigerung seines Biergarten zu investieren.
Dazu reichte er nun bei der Gemeinde einen Bauantrag für die vorstehend beschriebenen Maßnahmen ein.
Für die baulichen Maßnahmen erteilte der Hauptausschuss in seiner Sitzung am Dienstag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich), auch für die Abweichung der Toilettenanlage von Abstandsflächen und eine Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich der Gestaltung des Daches als Stehfalz-Pultdach.
Keine Entscheidung traf das Gremium zur beantragten Erhöhung der Gastplätze auf 260. Wie Bürgermeister Jürgen Götz ausführte, wurde hierzu nach Auskunft des Landratsamtes Würzburg bereits ein Immissionsschutzgutachten in Auftrag gegeben. Anlass war laut Bürgermeister das Veto eines Nachbarn wegen der Lärmproblematik. Sollte das Gutachten ergeben, dass gegen die Erhöhung der Gastplätze keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken bestehen, müsste der Hauptausschuss dann noch einen gesonderten Beschluss zum Stellplatznachweis fassen. Die Zahl der abzulösenden Stellplätze würde sich, so Götz, von 40 auf 52 erhöhen.
Nicht behandelt wurde auch der vom Bauherrn gestellte Antrag auf die Genehmigung musikalischer Darbietungen entsprechend der Bayerischen Biergarten-Verordnung. Wie der Bürgermeister dazu ausführte, ist ein solcher Antrag gaststättenrechtlich und nicht baurechtlich zu beurteilen.
Die Biergarten-Verordnung regelt die zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche erforderlichen Anforderungen für Biergärten in der Nachbarschaft von Wohnbebauung.