Overblog
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog

Leserbrief von Armin Genser zur Versickerungsfähigkeit im Baugebiet Sandäcker mit Stellungnahme der Gemeinde

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Armin Genser hat zu diesem Main Post Artikel vom 5.10. „ Veitshöchheim wächst um 260 Wohnungen“ einen Leserbrief verfasst. Hiermit komme ich der Bitte auf Veröffentlichung auf Veitshöchheim News von Christina Feiler, Fraktionssprecherin der Grünen im Gemeinderat nach.

"Veitshöchheim wächst – die Versieglung auch

Im M.-P. Artikel wird der Hintergrund meiner Stellungnahme missverständlich interpretiert.

Grund meiner Eingabe war die Vorgabe des Wasserhaushaltsgesetzes und die Satzung der

Gemeinde.

Das Gesetz gibt vor, dass Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu bewirtschaften ist, also kein Regenwasser vermischt mit häuslichem Abwasser zur Kläranlage abgeleitet wird  Der Gesetzgeber hat 2010 mit der Novellierung des Gesetzes auf die Entwicklung hinsichtlich des Absinkens der Grundwasserspiegel, der Klimaerwärmung (Aufheizung bewohnter Gebiete, Starkregenereignisse) etc. reagiert.

Für das geolog. Gutachten wurde auf dem 7,8 Hektar großen Baugebiet ein einziger Versickerungsversuch gemacht, der zur Aussage führte, dass das Versickern schwierig, aber nicht ausgeschlossen ist.

Deshalb regte der Gemeinderat Holger Kess an, die Möglichkeiten zur Versickerung noch einmal explizit prüfen zu lassen. In Güntersleben wurde auf einem Baugebiet mit ähnlichen geologischen Gegebenheiten vorbildlich den Erfordernissen der Zeit Rechnung getragen: Regenwassernutzung mit Versickerung des Überlaufs, Retentionsbecken usw.. Nicht zuletzt, um auch die Kläranlage zu entlasten und damit Kosten zu sparen.

Ähnliches hätte man sich für Veitshöchheim gewünscht. Leider sind die Zeichen der Zeit hier noch nicht angekommen, was sich im Abstimmungsergebnis 17:4 der Gemeinderäte für den Beschlussvorschlag, nämlich einer Abführung des Regenwassers der Grundstücke zur Kläranlage zeigte.

Die Folgen dieser Abstimmung werden mit sich bringen, dass man sich in absehbarer Zeit fragt, wie so eine Entscheidung zustande kommen konnte. Ähnliches fragt man sich heute in Bezug auf die Flurbereinigung und der Kanalisation unserer Fließgewässer."

Armin Genser

 

Zur Bewertung der Versickerungsfähigkeit bei der Erschließung des Baugebietes "Sandäcker" und zu dem durchgeführten  Versickerungsversuch hat Diplomingenieurin D. Gießler von der beauftragten pgu ingenieurgesellschaft mbH in Schweinfurt - PROJEKTGRUPPE FÜR GEOTECHNIK & UMWELT mit Schreiben vom 11. Oktober 2017folgende Stellungnahme abgegeben:
 
"Unser Ingenieurbüro führte für die Erschließung des Baugebietes „Sandäcker“ in Veitshöchheim die Baugrunduntersuchung im gesamten Baugebiet anhand von 12 Kleinrammbohrungen und 3 Baggerschürfungen mit Tiefen zwischen 1 m und 3 m durch. Hierbei wurden in den unbefestigten Flächen oberflächennah bereichsweise Schwemmsande und Flugsande mit meist geringen Schichtdicken von wenigen Dezimetern angetroffen. Diese Böden wurden als durchlässig bis schwach durchlässig bewertet (k-Werte abhängig vom Schlämmkornanteil zwischen 10-8 m/s und 10-6 m/s).
 
Der autochthone Verwitterungsboden stellt sich am Standort als toniger Lehm bzw. verlehmter Gesteinsschutt dar. Dieser reichte meist bis zu den Aufschlussendtiefen. Dieser Boden wurde als sehr schwach durchlässig bewertet (k-Werte zwischen 10-9 m/s und 10-8 m/s).
 
Darunter stehen die Kalk- bzw. Ton-/Mergelsteine des Oberen Muschelkalkes in Wechsellagerung an (Untere / Obere Nodosenschichten und Discoceratitenschichten). Die klüftigen Kalksteinlagen/-bänke zeigen erfahrungsgemäß höhere Durchlässigkeiten als die Zwischenlagen aus Ton-/Mergelstein. Insgesamt ist die Durchlässigkeit des Gebirges jedoch von der Ausbildung der Trennflächen, insbesondere den Kluftöffnungen und Kluftfüllung abhängig. Bei Wechsellagerungen von kristallinen, klüftigen Kalksteinen und den wasserveränderlichen Ton/Mergelsteinen hat die Erfahrung gezeigt, dass die Klüfte im Kalkstein meist durch lehmige, tonige Kluftfüllungen verschlossen sind.

Nach den Vorgaben der DWA-A 138 (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser) sollte der relevante Versickerungsbereich Durchlässigkeiten zwischen 10-3 m/s und 10-6 m/s aufweisen. Untergrundschichten mit niedrigeren Durchlässigkeiten des Sickerraumes bewirken anaerobe Verhältnisse, die zu einer nachteiligen Veränderung des Sickerwassers führen können.
 
Der Standort in Veitshöchheim ist aufgrund der nachgewiesenen Baugrundschichtung nicht für eine Versickerung geeignet. Die bereichsweise vorhandenen Sandablagerungen besitzen zwar ± ausreichende Durchlässigkeiten, sind jedoch nur lokal verbreitet und geringmächtig ausgebildet. Eine Abwanderung der Sickerwässer bis zum Grundwasserhorizont (zur Grundwasserneubildung) wird durch die wasserhemmenden bis wasserstauenden Verwitterungsböden und die Festgesteinsschichten verhindert. Sickerwasser würde sich lediglich lateral verteilen und talseitig als „Quellen/Vernässungen“ wieder austreten.
 
Fazit:

Anhand der durchgeführten, im gesamten Baugebiet verteilten Baugrundaufschlüsse wurde bereits im Zuge der Erkundungsarbeiten erkannt, dass eine Versickerung am Standort nicht möglich ist. Es wurde daher lediglich ein Versickerungsversuch am Standort durchgeführt, um diesen Sachverhalt versuchstechnisch zu belegen. Selbst die Ausführung mehrerer Sickerversuche hätte zu den gleichen Schlussfolgerungen geführt."

Abwägungsbeschluss des Gemeinderates in der Sitzung am 26.9.2017

Zu den Hinweisen und Anregungen von Herrn Genser zum Umgang mit Niederschlagswasser wurde auf folgende, in der Begründung des Bebauungsplans enthaltene Feststellung verwiesen:

Aktuell besteht bereits ein Mischsystem im Umfeld des Plangebiets, welches die zukünftig im Plangebiet anfallenden Abwassermengen problemlos aufnehmen kann, ohne dass hierfür ein größerer Kostenaufwand entsteht. Demgegenüber könnte ein Trennsystem nur mit einem erheblichen, aus Sicht der Gemeinde Veitshöchheim nicht vertretbaren Kostenaufwand eingerichtet werden, da in diesem Fall das Abwasser mangels Oberflächengewässer im Nahbereich des sehr hängigen Plangebiets über einen neu zu bauenden Regenwasserkanal bis zum Main hin abgeleitet werden müsste.

Versickerung / Umgang mit Niederschlagswasser:

Im § 55 WHG heißt es in Absatz 2, Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Es handelt sich hierbei um eine relativ weit und offen formulierte „Sollvorschrift“ um den unterschiedlichen Verhältnissen vor Ort Rechnung tragen zu können. Inwieweit Regenwasser im Plangebiet versickert werden kann, wurde im Rahmen eines Geotechnischen Berichts, der im Auftrag der Gemeinde Veitshöchheim erstellt wurde, detailliert geprüft.

Resultierend aus dem Geotechnischen Bericht ist in Verbindung mit dem Arbeitsblatt DWAA 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ die Versickerung von Niederschlagswasser als schwierig einzustufen.

Zudem zeigt sich nach Niederschlagsereignissen bereits jetzt, dass der anstehende Boden nicht ausreichend versickerungsfähig ist, da im Tiefpunktbereich parallel des an der Geithainer Allee verlaufenden Grabens unter den Oberbodenschichten das Niederschlagswasser in den Graben drückt.

Eine Versickerung führt zur Abflusserhöhung des Schichtenwassers (nicht des Grundwassers). Da das Baugebiet im Hochpunktbereich liegt bedeutet dies, dass den Unterliegern vermehrt Schichtenwasser zugeleitet wird. Die daraus entstehenden Probleme sind nicht kalkulierbar und aus diesem Grund kann nicht ohne Bedenken eine Versickerung empfohlen werden.

Die Anlage von Zisternensystemen ist nicht ausgeschlossen. Unter Punkt 5 der textlichen Hinweise zum Bebauungsplan ist erfasst: „Die Sammlung des Regenwassers in Zisternen und die Nutzung desselben für die Gartenbewässerung und die Toilettenspülung werden als geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauches und zur Verringerung der Abflussspitzen empfohlen.“

Im Bebauungsplan ist zudem in den textlichen Festsetzungen unter Punkt 4 aufgeführt: „Ausführung der Stellplätze: Stellplätze sind in einer dauerhaft funktionierenden, versickerungsfähigen Pflasterfläche herzustellen.“ Durch Anlage der versickerungsfähigen Beläge wird die Verdunstung gefördert und die Reduzierung der Abflussspitzen unterstützt.

Der Klimaveränderung wird dahingehend Rechnung getragen, dass das Merkblatt 4.3/3 des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft „Bemessung von Misch- und Regenwasserkanälen Teil 1: Klimawandel und möglicher Anpassungsbedarf“ bei der hydrodynamischen Bemessung der Abwasserbeseitigung des Baugebietes herangezogen wird.
 

Erneute Stellungnahme von Armin Genser laut E-Mail vom 13.10.2017:

 

Er vertritt darin die Auffassung, dass seine Argumente und deren Wiederlegung der Gemeinde bzw. der pgu nicht wirklich Licht in die Angelegenheit bringen.

 

Einen akzeptablen Sachverhalt hätte der von Holger Kess in der Sitzung vorgebrachte Vorschlag einer expliziten Überprüfung der Möglichkeiten einer Wasserbewirtschaftung auf den Grundstücken bzw. dem Gelände, gebracht.

Genser: „Leider wurde dieser Vorschlag im Gemeinderat nicht aufgegriffen und leider habe ich nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt meinen Einwand vorgebracht.“

 

Genser verweist auf das bei der erneuten öffentlichen Auslegung einsehbare geologischen Gutachten der pgu, wo es heißt: "Durch die Wechsellagerung der Gesteinsarten wird eine Versickerung am Standort als eher schwierig eingeschätzt. Es wird zum Ausschluss einer lateralen Sickerwasserausbreitung von einer Versickerung abgeraten. Soll dennoch gefasstes Regenwasser im Untergrund versickert werden, sind ausreichend dimensionierte Tetetionsräume vorzusehen."

 

Genser dazu: „In entsprechender Literatur vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit heißt es, dass auch bei Böden mit kf -Werten von 5 · 10-6 bis 5 · 10-7 m/s und < 5 · 10-7 m/s mit entsprechender Technik die Möglichkeit der Versickerung eingeräumt wird (http://www.arbeitshilfen-abwasser.de/html/A5-1Versickerung.html):

 

Mulden-Rigolen-System

Das Mulden-Rigolen-System besteht aus dezentralen Versickerungsanlagen in Form von Rigolen mit darüberliegenden begrünten Versickerungsmulden. Einzelne Mulden-Rigolen-Elemente (d. h. ohne Verknüpfung zu einem System) haben ihren Einsatzbereich bei schluffigen Boden- und Untergrundverhältnissen (kf -Werte von 5 · 10-6 bis 5 · 10-7 m/s).

Mulden-Rigolen-System mit Ableitung

Die Rigolen können durch Transportrigolen, Drän‑ und Rohrleitungen, offene Wasserflächen und andere Elemente sowie Kontrollschächte zu einem Versickerungs- und Ableitungssystem besonderer Art verknüpft werden. Bei kf -Werten < 5 · 10-7 m/s ist die Versickerungsrate aus den Rigolen in den Untergrund so gering, so dass eine Ableitungsmöglichkeit in einem vernetzten System unabdingbar ist. Dabei werden jedoch die Vorteile einer effizienten Regenwasserbehandlung bei der Versickerung in begrünten Mulden und die dezentrale Rückhaltung genutzt.

 

Zum Fazit der  pgu vom 11.10.2017 „Anhand der durchgeführten, im gesamten Baugebiet verteilten Baugrundaufschlüsse wurde bereits im Zuge der Erkundungsarbeiten erkannt, dass eine Versickerung am Standort nicht möglich ist“ sieht Genser deshalb einen einen Widerspruch zu den Feststellungen von pgu in ihrem geologischen Gutachten ("bei Versickerung ist für ausreichend dimensionierte Retentionsräume zu sorgen") .

Kommentiere diesen Post