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Nun Planungssicherheit für 260 Wohnungen im neuen Veitshöchheimer Baugebiet Sandäcker - Gemeinderat beschloss Bebauungsplan als Satzung

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Der Bebauungsplan "Sandäcker" im Gebiet zwischen Kreisverkehr an der WÜ 3 und Geithainer Allee hat nun Planungsreife erlangt.

Der Bebauungsplan "Sandäcker" im Gebiet zwischen Kreisverkehr an der WÜ 3 und Geithainer Allee hat nun Planungsreife erlangt.

Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 30. Januar 2013 mit 14 Ja- bei sechs Nein-Stimmen  die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Sandäcker“ sowie die hierfür notwendige planungsrechtliche Anpassung  des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Nun besteht für die Baureifmachung der in diesem 14 Hektar großen Baugebiet geplanten 41 freistehenden Einfamilienhäuser, 44 Doppelhäuser, 73 Reihenhäuser und 102 Geschosswohnungen Planungssicherheit. Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung am 26. September den Bebauungsplan „Sandäcker“ mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom gleichen Tag gemäß § 10 BauGB als Satzung.

40 Prozent der Baugebietsfläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde.

 

Vorausgegangen war in der Zeit vom 18. Juli bis einschließlich 21. August 2017 erneut eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes aufgrund der in der Sitzung am 5. Juli 2017 beschlossenen Änderungen (siehe nachstehenden Link auf Bericht vom 11.7.2017).

Vorausgegangen war in der Zeit vom 18. Juli bis einschließlich 21. August 2017 erneut eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes aufgrund der in der Sitzung am 5. Juli 2017 beschlossenen Änderungen (siehe nachstehenden Link auf Bericht vom 11.7.2017).

Vor dem Satzungsbeschloss hatte daher das Gremium die dabei eingegangenen  Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und die Eingaben aus der Bevölkerung einer Abwägung zu unterziehen. Dabei waren bis auf die Ergänzung der Hinweise keine Änderungen mehr notwendig.

  • Seitens der Höheren Landesplanungsbehörde der Regierung von Unterfranken bestanden nunmehr keine Einwände mehr gegen den Bauleitplanentwurf, ebenso auch nicht mehr aus regionalplanerischer Sicht seitens des Regionalen Planungsverbands Würzburg.
  • Zu den Anregungen des Landratsamtes Würzburg - Untere Bauaufsichtsbehörde wurde beschlossen, die Hinweise bezüglich verminderter Abstandsflächen und der Zulässigkeit von Stützmauern außerhalb der Baugrenzen bis zu einer Höhe von maximal 1,70 m  zu ergänzen, ebenso, dass die Geländemodellierung dem Nachbargrundstück anzupassen ist.
  • Die sechs Hinweise des Landratsamtes Würzburg - Untere Naturschutzbehörde im Zusammenhang mit den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen wurden vom Gemeinderat bereits am 20.9.2016 und 4.7.2017 einer Abwägung unterzogen.
  •  Die Untere  Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt hat nun erklärt, dass die Abwägung des Gemeinderates sowie die daraus resultierenden Festsetzungen aus der Sicht des Immissionsschutzes plausibel sind.
  • Entsprechend der Anregung des Staatlichen Bauamts Würzburg werden die 15 m – Anbauverbotszone und die 30 m – Anbaubeschränkungszone auch innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans eingetragen.
  • Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken teilte mit, dass gegen den Bebauungsplan keine Bedenken bestehen.
  • Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg hat seine bereits bei den früheren Anhörungen geäußerten Bedenken hinsichtlich Verlust landwirtschaftlicher Flächen, Naturschutzfachlicher Ausgleich und Ersatz, Landwirtschaftliche Betriebe, Erreichbarkeit der Reitwege  und Emmissionen erneut vorgebracht. Der Gemeinderat sah jedoch keine Veranlassung seine bereits dazu mehrfach erfolgte Abwägung zu ändern.

Vielmehr bekräftigte das Gremium seine Auffassung, dass durch die Planung im Gebiet „Sandäcker“ keine Verschlechterung der Situation für den Landwirtschaftlichen Betrieb Müller eintritt. Im Rahmen der Erschließungsplanung wurde durch das mit der Tiefbauplanung beauftragte Büro ISE überprüft, ob parallel des im Baugebiet geplanten Geh- und Radweges entlang der Lärmschutzeinrichtung noch ein Weg angelegt werden kann, der mit Pferden benutzt werden kann. Aus Platzgründen ist die Anlage eines derartigen Weges entlang der Lärmschutzanlage nicht möglich. Aus diesem Grund wurden durch die Gemeinde Veitshöchheim Alternativen gesucht, wie vom Reiterhof Müller aus mit möglichst geringem Gefahrenpotenzial in die Flur geritten werden kann. Mit der Bundeswehrverwaltung Veitshöchheim wurde deshalb vereinbart, dass eine Durchquerung des Standortübungsplatzes Veitshöchheim auf einer festgelegten Trasse, die mit Pferden benutzbar ist, gestattet wird. Der Zugang zum Standortübungsplatz kann auf kurzem Weg vom Reiterhof Müller über ein Zugangs-Tor an der Kreisstraße WÜ 3 erreicht werden. Ein entsprechender Nutzungsvertrag zwischen der Bundeswehrverwaltung und der Gemeinde Veitshöchheim wird geschlossen, sofern der Reiterhof Müller ein Interesse an der Benutzung dieser Trasse signalisiert. Fazit des Gremiums: Planungen für die bestehende und zukünftige Landwirtschaft in Veitshöchheim sind nicht Gegenstand des Verfahrens.

  • Das Luftamt Nordbayern erhob gegen den Planentwurf keine grundsätzlichen Bedenken. Der Hinweis, dass sich das Baugebiet im Einwirkungsbereich des Verkehrslandeplatzes Würzburg-Schenkenturm befindet und Rechtsansprüche gegen den Flugplatzbetreiber, die mit Beeinträchtigungen durch den Flugbetrieb begründet werden, nicht bestehen, wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
  • Die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt äußerte zu den Änderungen bei der erneuten Anhörung keine weiteren Bedenken mehr gegen das Planvorhaben. Zuvor hatte sie geltend gemacht,  dass die im benachbarten Gewerbebetrieb bestehenden Unternehmen in ihrem Bestand geschützt sind und diese auch künftig bei Erweiterungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden dürfen.
  • Auch die Handwerkskammer für Unterfranken hatte wie die IHK gefordert, dass die Planungen zu keiner emissionsschutzrechtlichen Einschränkung (TA Lärm, TA Luft) bestehender und bereits genehmigter Betriebe einschließlich deren betrieblicher Erweiterung führen darf.  In Ergänzung zu seiner Abwägung vom 04.07.2017 verwies der Gemeinderat darauf, dass das die Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes das Gutachten (Schallimmissionsprognose) des Büros Wölfel ohne Einwände auf Plausibilität geprüft hat und dass die daraus resultierenden Festsetzungen aus der Sicht des Fachbereiches Immissionsschutz plausibel sind. 

Einer Abwägung unterzog das Gremium auch die privaten Anregungen und Bedenken von:

  • Armin Genser zum Umgang mit Niederschlagswasser:  Ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Geotechnisches Gutachten ergab, dass der anstehende Boden nicht ausreichend versickerungsfähig ist. Die Sammlung des Regenwassers in Zisternen und die Nutzung desselben für die Gartenbewässerung und die Toilettenspülung werden in den Hinweisen zum Bebauungsplan als geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauches und zur Verringerung der Abflussspitzen empfohlen.
    Außerdem sind Stellplätze in einer dauerhaft funktionierenden, versickerungsfähigen Pflasterfläche herzustellen.
  • Fa. Lurz Metalltec GmbH + Fa. WPB Würzburger Pflasterbau GmbH, die beide durch das neue Baugebiet künftige Einschränkungen im Betriebsablauf und den Entwicklungsmöglichkeiten befürchten (Abwägung wie zuvor bei der Handwerkskammer Unterfranken)
  • Landwirt Bernd Müller (Abwägung wie zuvor beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg)
  • Thomas Schäfer zur verkehrlichen Anbindung und zum Artenschutz: Die angesprochene Problematik des Parksuchverkehrs im Umfeld des Schwimmbads durch Zufahrt zum neuen Baugebiet über die Geithainer Allee wurde vom Gremium nicht geteilt. Die Untere Naturschutzbehörde hatte der Gemeinde bestätigt, dass die Abhandlung der Artenschutzbelange fachlich und rechtlich den Anforderungen entspricht.
  • Barbara Schanz, Thomas Ort, Beate Kneidl, Traute Voit, Ulrike Müller-Kraus: Der Vorschlag einer dritten Ausfahrt aus dem Baugebiet zur Günterslebener Straße im Nord-Osten konnte vom Gremium nicht befürwortet werden.
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