Lärmampel im Veitshöchheimer Kuratiekindergarten beugt Hörschäden vor und minimiert Erzieherinnen-Stress
"ROT ist verboten - GRÜN ist erlaubt!" Dieses im Straßenverkehr bekannte Prinzip gilt derzeit einen Monat lang auch für die 75 Kinder des Veitshöchheimer Kuratiekindergartens, wenn sie zu laut sind. Dann nämlich schaltet die von der IKKClassic, Regionaldirektion Würzburg zum Testen ausgeliehene Lautstärke-Ampel auf Rot.
Für die Kindergartenleiterin Petra Langer ist die Lärmampel eine sinnvolle Prophylaxe und ein tolles Hilfsmittel. Sie konnte bei den Kindern einen gewissen Aha-Effekt feststellen und habe gestaunt, wie schnell dann wieder Ruhe in der Gruppe einkehrt. Wie sie berichtete, sei der Lärmpegel oft so enorm, dass sich sogar einige in der Gruppe die Ohren zu halten und Jüngere verschreckt da sitzen würden. Aber auch für alle Erzieherinnen sei die enorme Lautstärke der Kinder sehr belastend und ein nicht zu unterschätzender Stressfaktor.
Dass der Lärm in Kindergärten eine ernste Gesundheitsgefährdung für die Erzieherinnen darstellt, bestätigte auch die IKK-Vertriebsberaterin Sabine Tast. Dabei seien zwei Gefahren zu unterscheiden, nämlich die Schäden am Gehör selbst und die psychischen Auswirkungen einer dauernden Lärmbelästigung.
Auffällig sei, dass die Zahl von Kindern mit Hörschäden und von jungen Leuten mit erhöhtem Tinnitusleidensdruck zu nehme. Ständiger Lärm führe häufig auch zu Schlafstörungen. Dadurch steige das Risiko für Allergien, Herzkreislauferkrankungen, Bluthochdruck und Migräne erheblich.
Diese Erkenntnisse sind laut Tast auch der Grund, dass die IKK Lärmampeln an Kindergärten zum Erproben ausleiht, da sich deren Einsatz zur Reduktion von stressbildenden Faktoren bewährt habe. Die Lärmampel könne unterschiedlich so eingestellt werden, dass die Rotphase bei Erreichen von 60, 70 oder 80 Dezibel eintritt.
Die Kindergartenleiterin machte die Erfahrung, dass ihre Kinder so gar Spaß daran haben, zu erfahren, wie sich unterschiedliche Lautstärken auswirken und würden nun auch wissen, dass Lärm über 80 Dezibel zu Hörschäden führen kann.
Langer verwies in diesem Zusammenhang auch auf die von Kinderhäusern zu beachtende Vorschrift über die Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition nach § 7 LärmVibrationsArbeitsSchutzVerordnung hin. Dort werde auch der Einsatz von Lärmampeln genannt, die in Kitas als organisatorische Maßnahmen neben einer schallschluckenden Einrichtung, Verringerung der Gruppengrößen und erzieherische Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung des pädagogischen Personals führen können.