Weiße Dreiecke auf dem Asphalt heißt: Vorfahrt gewähren
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Verkehrsteilnehmer, die aus der Unteren Maingasse in die Kreuzung in Ortsmitte einfahren, sind nach der hier geltenden Rechts-vor-links-Regelung gegenüber den aus der Thüngersheimer Straße kommenden Fahrzeuge vorfahrtberechtigt. In der Vergangenheit scherten sich jedoch viele Fahrzeugführer nicht um diese Regelung, fahren die meisten ohne einen Blick nach rechts zur Maingasse werfend in die Kirchstraße ein, ohne abzubremsen. Selbst wenn ein Fahrzeug aus der Unteren Maingasse an der Kreuzung anhält, um zu schauen, ob von rechts aus der Kirchstraße jemand kommt, ist es an der Tagesordnung, dass sogar mehrere Fahrzeuge aus der Thüngersheimer in die Kirchstraße nacheinander fahren, völlig die Vorfahrtberechtigung von rechts ignorierend.
Deshalb hat heute der gemeindliche Bauhof am Ende der Thüngersheimer Straße vor der Einmündung der Unteren Maingasse weiße Dreiecke auf dem Asphalt markiert, um die aus der Thüngersheimer Straße in die Kreuzung einfahrenden Fahrzeuge mit den entgegen stehenden Spitzen daran zu erinnern, dass hier "Vorfahrt gewähren" für die Fahrzeuge aus der Unteren Maingasse gilt.
Foto Dieter Gürz