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Neues 4.000 Quadratmeter großes Bodenaushub-Zwischenlager der Gemeinde Veitshöchheim im Gewerbegebiet Ost Teil II erfordert Änderung des Bebauungsplanes

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost, Teil 2“ in der Fassung vom 17.12.2018 beschloss der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung.

Die bisher als Zwischenlager für Bodenaushub aus den gemeindeeigenen Baumaßnahmen genehmigte Fläche Fl.Nrn. 800/97-99 kann durch die Errichtung eines neuen Kreisverkehrs „WÜ3/WÜ21/Anbindung Gewerbegebiet Veitshöchheim“ nicht mehr in Anspruch genommen werden. 

Die Fläche dient derzeit dem Bauunternehmer Leonhard Weiß als Baustellenlager für den Ausbau von WÜ3/WÜ21 (hier auf dem bisherigen Lagerplatz erfolgt als Durchstich die Anbindung des Gewerbegebietes an den neuen Kreisverkehr).

Mit dem gemeindeeigenen Baugrundstück Fl.Nr. 800/109, Schleehofstraße 9, das in geringer Entfernung zum bisherigen Zwischenlager zwischen den Firmengrundstücken Automotive Wegmann und Malereibetrieb Walter & Breunig liegt, konnte laut Bürgermeister ein geeignetes Grundstück innerhalb des Bebauungsplangebietes als Ersatz gefunden werden.

Für dieses bereits als Lagerfläche benutzte rund 4.000 Quadratmeter große Grundstück hatte die Verwaltung eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Würzburg zum Betrieb des Zwischenlagers unbefristet beantragt.

Im Rahmen des Immissionsschutzrechtlichen Verfahrens stellte jeoch das Landratsamt Würzburg fest, dass der unbefristete Zwischenlagerbetrieb auf der „neuen“ Fläche den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost, Teil 2“ widerspricht und damit einem Lagerbetrieb auf der vorgesehenen Fläche nicht zugestimmt werden kann.

Der Bebauungsplan lässt derzeit Lagerflächen/Lagerhallen ausschließlich für öffentliche Dienstleistungsbetriebe mit einer maximalen Nutzfläche von 800 Quadratmeter zu.

Die nunmehr dauerhaft beantragte Lagerfläche überschreite diese Grenze deutlich, so dass laut Baujuristen beim LRA Würzburg die Grundzüge der Planung mit der durch die Gemeinde Veitshöchheim vorgesehenen Nutzung nicht in Einklang zu bringen sind.

Das Landratsamt hat zwar, so Götz,  für  den Betrieb des Zwischenlagers auf dem neuen Grundstück die vorzeitige Baufreigabe befristet auf zwei Jahre erteilt. Für eine dauerhafte Nutzung des „neuen Bodenlagers“ fordert aber das Landratsamt Würzburg die Änderung des  Bebauungsplanes.

Vielfach hatten sich Passanten in der Schleehofstraße gegen Jahresende 2020 gefragt, wer hier neben dem Malerbetrieb eine so große Fläche zu welchem Zweck versiegelt hat. Nun beantwortet sich diese Frage von selbst.: Es war die Gemeinde, die hier das neue Bodenaushub-Zwischenlager entsprechend den behördlichen Auflagen asphaltieren ließ.

Änderung der Höhe von Einfriedungen

Im Zuge des Änderungsverfahrens, so beschloss das Gremium auf Vorschlag der Bauverwaltung, soll auch die im Bebauungsplan bisher festgelegte Höhe der Einfriedungen den Erfordernissen der Praxis angepasst werden.

Nach Ausarbeitung der Planung soll diese zur Billigung dem Hauptausschuss vorgelegt und dann die frühzeitige Beteiligung der Bürger im formellen Bebauungsplanverfahren erfolgen. Nach Auffassung der Planungsabteilung am Landratsamt liegen nämlich die Voraussetzungen für ein beschleunigtes bzw. vereinfachtes Bebauungsplanverfahren nicht vor.

 

Der Umgriff der vom Hauptausschuss beschlossenen Planänderung umfasst die Grundstücke mit der Fl.Nr. 800/93, 800/94, 800/96, 800/97, 800/98, 800/99, 800/100, 800/101, 800/102, 800/103, 800/104, 800/105, 800/106, 800/107, 800/108, 800/109, 800/110, 800/111, 800/112, 800/113, 800/114, 800/115,1999/1 der Gemarkung Veitshöchheim.

 

Mit der Änderung sollen insbesondere die vorstehenden textlichen Festsetzungen Pkt. 1 (Art der baulichen Nutzung) und die Festsetzungen Pkt. 3 (Einfriedungen) geändert werden.

Fotos Dieter Gürz

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