Ab Sonntag, 2. Mai 2021 gelten in Veitshöchheim wie im gesamten Landkreis Würzburg wieder die Regeln bei einem Inzidenzwert unter 100 - Distanzunterricht wieder passé
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Seit 12. April 2021 waren die Klassen 1 bis 3 der Vitusschule Veitshöchheim vollständig zu Hause im Distanzlernen. Auch heute am Freitag, 30.4. wurden für die Korrekturen der Kinderarbeiten die Kisten vor der Eingangstüre der Vitusturnhalle genutzt, in die die Kinder bestimmte Arbeitsmaterialen zur Korrektur reinlegen, oder fertige Dinge entnehmen konnten. Diese Regelung ist ab Montag, 3. Mai wieder passé, steht aufgrund des fünf Tage lang unter 100 gesunkenen Inzidenzwertes im Landkreis wieder Wechselunterricht an.
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Die Corona-Inzidenz im Landkreis Würzburg unterschreitet am heutigen Freitag, 30.4. mit 70,9 zum fünften Mal in Folge die Marke von 100. Es ist im April der mit Abstand niedrigste Wert. Lockerungen sind somit im Landkreis nach einem Karenztag ab Sonntag wieder möglich.
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Diese Regeln gelten im Landkreis Würzburg ab Sonntag:
Kontaktbeschränkung: Ab Sonntag dürfen sich im Landkreis Würzburg zwei Hausstände mit insgesamt fünf Personen treffen. Kinder unter 14 zählen nicht zur maximalen Personenzahl.
Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangssperre im Landkreis tritt ab Sonntag außer Kraft.
Einzelhandel: Der Einzelhandel im Landkreis Würzburg darf aufgrund der niedrigen Inzidenz ab Sonntag ohne verpflichtenden Corona-Test für Kunden öffnen. Ein Termin muss jedoch weiterhin im Vorfeld vereinbart werden.
Kultur und Freizeit: Museen, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung besucht werden.
Sport: Es dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten kontaktfreien Sport betreiben. Kinder bis zu 14 Jahren können sich im Freien mit bis zu 20 Personen treffen.
Friseure und Fußpflege: Friseur- und Fußpflegebesuche sind im Landkreis Würzburg nun wieder ohne Testpflicht möglich. Terminvereinbarung ist jedoch weiterhin erforderlich.
Schulen und Kitas: Hier ist eine Rückkehr zum Präsenzunterricht unter folgenden Voraussetzungen möglich: Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern muss durchgehend und zuverlässig gewährleistet werden. Schülerinnen und Schüler müssen zweimal pro Woche getestet werden. Ansonsten gilt Wechselunterricht. Kitas können öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.