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Ausbau der Lindentalstraße: Argumente der Grünenfraktion für die vom Gemeinderat am 9. Oktober 2023 abgelehnte Fahrradstraße

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Wie am 11. Oktober hier auf Veitshöchheim News berichtet (siehe nachstehender Link), hatte in der letzten Gemeinderats-Sitzung die Grünen-Fraktion für eine Fahrradstraße plädiert (Variante 3), auf der Radverkehr Vorrang vor dem Autoverkehr hat, um auf dieser Hauptroute des Radroutenkonzepts der Gemeinde ein Signal zu setzen. Die große Mehrheit des Gemeinderats entschied sich dagegen für die Variante 1, die vorsieht, bergwärts auf der Südseite der Fahrbahn einen 1,50 Meter breiten Schutzstreifen zu markieren, der von der Schönstraße bis zum Setzweg wegen der Enge dort nur 1,25 Meter breit ist.

In einer E-Mail an Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder und Tiefbauamt, hatte Grünen-Fraktionssprecherin Christina Feiler zur Sitzung weitere Argumente für eine Fahrradstraße in die Diskussion gebracht. Diese E-Mail wurde heute auch Veitshöchheim News zur Kenntnis gebracht, deren Inhalt nun hier im Nachhinein veröffentlicht wird.

Hier der Wortlaut der Stellungnahme der  Grünen-Fraktion:

"Allgemein haben Fahrradstraßen den Vorteil, dass diese die Sichtbarkeit und die Sicherheit des Radverkehrs deutlich erhöhen, weil aufgrund der Markierungen und der Widmung als Fahrradstraße deutlich gemacht wird, dass das Fahrrad für DIESE Straße "Vorfahrt" genießt.

Aufgrund der geänderten Vorfahrtslage an Kreuzungen erhöht sich zwar der Markierungsaufwand, aber dafür haben bergwärts und talwärts fahrende Radfahrer einen sehr großen Vorteil, dass rechts vor links nicht mehr gilt und somit nicht an jeder Einmündung angehalten werden muss. Dies ist gerade für talwärts fahrende Radfahrer enorm wichtig, da insbesondere bei schlechter Witterung für Radfahrer häufiges Abbremsen sehr schwierig ist, mehr  als für KFZ. 

Schutzstreifen, gerade in Ihrer Minimalausführung von 1,25 Meter und mit der Regelbreite von 1,5 Meter steigern die für eine Förderung des Radverkehrs essentielle subjektive Sicherheit nicht, denn die Markierung suggeriert den KFZ Fahrern, dass bei Überholung links der Schutzstreifen noch ausreichend Breite vorhanden ist, was häufig zum Überholen mit weniger als dem Mindestabstand von 1,5m führt.

Die Auswertung der bestehenden Schutzstreifen in der Stadt Würzburg nach einigen Jahren der Nutzung haben auch nach Rückmeldung der Radfahrenden vor Ort dazu geführt, dass diese Führungsform in Zukunft beim Ausbau des Radnetzes wegen dieser Problematik vermieden wird. 

Bei der in Arbeit befindlichen Neuauflage der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA 2023/2024) wird auch zukünftig nicht erlaubt, weniger als die Regelbreite von 1,5m zu verwenden.

Ausführungen zur Variante 3 - Fahrradstraße im Erläuterungsbericht des Planungsbüros Hossfeld-Fischer:

Zu den vorstehenden Argumenten des Planungsbüros bezog die Grünenfraktion in ihrer E-Mail an den Gemeinderat wie folgt Stellung (rote Schrift):
In der Fahrradstraße soll der Radverkehr dominieren, für die sowohl berg- als auch talwärts fahrenden Radfahrer ist hier eine hohe Sicherheit gegeben, wenn die Fahrradstraße vom restlichen Verkehr als solche angenommen wird. Ob dies eintrifft, ist fraglich. 
=> Die Beobachtungen des Einführens von Fahrradstraßen in Würzburg und anderen Kommunen deutschlandweit, zeigt, dass die Fahrradstraßen nach einer Eingewöhnungsphase des Verkehrs immer gut angenommen werden und vom KFZ                Verkehr beachtet werden. Dies ist umso stärker, je besser die Markierung ist (wie auch in der Vorlage vorgeschlagen). Dementsprechend ist fraglich auf welchen Fakten diese Aussage beruht!

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+ Radfahrer dürfen nicht behindert werden 
- Der Beschilderungsaufwand ist bei dieser Variante am höchsten (Schilderwald). 
=> Hier ist eindeutig der Aufwand einer erhöhten Beschilderung vs. eines deutlichen Attraktivitätsgewinns und der  Sicherheit von Radfahrenden OHNE große Einschränkungen des Motorisierten Individual Verkehrs abzuwägen.

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- Aufgrund der steilen Geländeverhältnisse stellt sich grundsätzlich die Frage, ob der Radverkehr in diesem Bereich den Aufwand zur Einrichtung einer Fahrradstraße rechtfertigt 
 => Die sehr deutliche Zunahme des Anteils an E-Bikes negiert in den meisten Fällen mittlerweile die Nachteile von   Steigungen

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- Hinsichtlich des steilen Längsneigung der Lindentalstraße ist eine rote Fahr-
bahnbeschichtung bezüglich seiner glatten Oberfläche vor allem bei Nässe problematisch. 
=> Verwendung von Rotem Asphalt oder verringerter Breite der Kreuzungsmarkierung können das Problem lösen.

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- Der rote Asphalt sorgt auf lange Zeit für hohe Unterhaltungskosten. Dieser ist bei Straßen- oder Kanalsanierungen wiederherzustellen. 
- Der Fahrradverkehr ist in der Lindentalstraße nicht die vorherrschende Verkehrsart. Ob dies „alsbald zu erwarten ist“, ist fraglich. 
=> Nach der Reform der StVO und der VwV dazu, gibt es die Möglichkeit die Einrichtung einer Fahrradstraße nicht nur mit  der vorherrschenden Verkehrsform zu begründen, sondern auch, wenn die Fahrradstraße Teil einer Fahrradachse im Radkonzept ist, wie wir es in Veitshöchheim in der Lindentalstraße haben.

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- Durch die Fahrradstraße wird eine Scheinsicherheit vermittelt. Dies ist insbesondere bei den höheren Geschwindigkeiten der Radfahrer talwärts problematisch. 
 => Problematisch ist auch das nötige Abbremsen von Radfahrern talwärts bei bestehender Rechts vor Links Regelung.  Tempo 30 Beschränkung, Sichtbarmachung des Radverkehrs (viel Stärker als bei Schutzstreifen) und Vorrang des Radverkehrs erhöhen eher die Sicherheit! Denn einfahrende KFZ müssen verstärkt auf den Radverkehr achten bei                geänderter Vorfahrtsregel. Auch bei bestehendem rechts-vor-links -Verkehr werden Radfahrer dazu verführen die Strecke  schnell durchzufahren. Wenn die Autofahrer nicht besonders auf Rücksicht für Radfahrende eingestellt sind,  haben wir damit eine Gefährdung für Radfahrende bergab.

=> Allgemein ist diese Straße ja als RADACHSE gedacht und soll im Gegensatz zur Parallelstraße möglichst attraktiv für den Radverkehr sein. Dies führt auch zu einer Verlagerung des Radverkehrs auf die Radachse und somit zu einer Verflüssigung des Motorisierten Individual Verkehrs auf anderen Straßen. Dies funktioniert aber nur bei einer möglichst attraktiven Gestaltung der Radachse ergo Fahrradstraße.
Eine Fahrradstraße ist auch immer eine gute Möglichkeit das Bewusstsein für Radverkehr im Ort zu steigern und gleichzeitig möglichst wenig Einschränkungen für den MIV in der gleichen Straße zu haben.

Hier nochmals zur Info die Ausführungen im Erläuterungsbericht des Planungsbüros zur Fahrradstraße:

Ausbau der Lindentalstraße: Argumente der Grünenfraktion für die vom Gemeinderat am 9. Oktober 2023 abgelehnte Fahrradstraße
Ausbau der Lindentalstraße: Argumente der Grünenfraktion für die vom Gemeinderat am 9. Oktober 2023 abgelehnte Fahrradstraße
Ausbau der Lindentalstraße: Argumente der Grünenfraktion für die vom Gemeinderat am 9. Oktober 2023 abgelehnte Fahrradstraße
Ausbau der Lindentalstraße: Argumente der Grünenfraktion für die vom Gemeinderat am 9. Oktober 2023 abgelehnte Fahrradstraße
Ausbau der Lindentalstraße: Argumente der Grünenfraktion für die vom Gemeinderat am 9. Oktober 2023 abgelehnte Fahrradstraße
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Ausbau der Lindentalstraße: Argumente der Grünenfraktion für die vom Gemeinderat am 9. Oktober 2023 abgelehnte Fahrradstraße
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B
Wer als Radfahrer ein Problem hat, (häufig) zu bremsen - egal bei welcher Witterung, sollte kein Rad mehr fahren sondern ein anderes Verkehrsmittel nutzen, welches im besten Fall nicht von ihm selbst gelenkt wird.<br /> <br /> Für mich als Radfahrer ist das alles unnötig. Als Autofahrer finde ich Radfahrer die sich bergab nicht an die Rechts-Vor-Links Regel halten (wollen) und mit über 30km/h die Straße hinunterbrettern durchaus problematisch. Scheinbar geht es nur darum, dies dort zu ermöglichen. <br /> <br /> Dann bitte ich darum, den Speckertsweg ebenfalls als Fahrradstraße auszubauen! <br /> Dort hält bergab auch keiner an - weder Auto noch Rad. Dann ist das Problem nämlich auch gelöst.
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