Veitshöchheimer Gemeinderat stellte die Weichen für die 5,2 Millionen Euro teure Erschließung der Sandäcker außerhalb des Gemeindehaushalts
Bürgermeister Jürgen Götz mit Blick vom Kreisverkehr auf das neue 13,9 Hektar große Baugebiet "Sandäcker" der Gemeinde Veitshöchheim
Außerhalb des Gemeindehaushalts wickelt die Gemeinde Veitshöchheim die auf 5,2 Millionen Euro veranschlagte Erschließung der 260 Wohneinheiten des neuen 13,9 Hektar großen Baugebietes Sandäcker ab. Auf einer Nettobaufläche von 7,8 Hektar sind hier 41 Einfamilienhäuser mit Grundstücksgrößen von 470 bis 550 Quadratmeter, 44 Doppelhaushälften (360 bis 480 Quadratmeter) und 73 Reihenhäuser (260 bis 310 Quadratmeter) sowie 102 Wohneinheiten im Geschoss-Wohnungsbau geplant. Von der Restfläche des zwischen Gartensiedlung und Kreisstraße Wü 3 oberhalb der Geithainer Allee liegenden Gebietes entfallen 2,5 Hektar auf Verkehrsflächen und 3,6 Hektar auf Öffentliches Grün.
Noch hat der Bebauungsplan keine Planungssicherheit, muss der Gemeinderat noch die während der öffentlichen Auslegung im Herbst vorgebrachten Einwendungen einer Abwägung unterziehen, den Satzungsbeschluss fassen und vor Bekanntgabe der Rechtskraft die Genehmigung des Landratsamtes einholen.
Gleichwohl billigte nun der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag für die Erschließung des Gebietes einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der KFB Baumanagement GmbH in Reuth. Dieser sieht einen Finanzierungsrahmen von vier Millionen Euro für die Erschließungskosten der 66 Baugrundstücke der Gemeinde mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit einem Mindestzins von 0,7 Prozent vor. Vorzeitige Rückzahlungen der Gemeinde an den Erschließungs- und Maßnahmenträger sind jederzeit möglich. Wie Bürgermeister Jürgen Götz erläuterte, sollen die Einnahmen aus den Verkäufen von Einfamilien-, Doppel- und Reihen- sowie Geschosswohnungs-Bauplätzen sofort zur Tilgung an die KFB fließen. Aufgrund der vielen bereits vorliegenden Nachfragen ist das Ortsoberhaupt guter Hoffnung, dass bis zur Ende der Laufzeit des Vertrages alle Verbindlichkeiten getilgt sind. Das Honorar der KFB beträgt für ihre Dienstleistungen im ersten Jahr 1.800 Euro netto, im zweiten Jahr 1.500 Euro netto und im 3. Vertragsjahr 1.100 Euro netto. Der Vertrag bedarf nun noch der Genehmigung durch das Landratsamt Würzburg.
Der Gemeinderat hatte bereits im November 2014 die KFB mit einem Machbarkeitskonzept für eine private Erschließung beauftragt, um ein langwieriges Umlegungsverfahren zu vermeiden. Parallel zum Bebauungsplanverfahren führte daraufhin die KFB die Verhandlungen mit den Privateigentümern. Die notwendigen Vereinbarungen mit den entsprechenden Grundstücks-Zuteilungen und der Zahlung der Erschließungskosten liegen nun laut Götz von allen Eigentümern vor. Die Bodenneuordnung mit Eintragung im Grundbuch könne nach derzeitigen Stand im Sommer dieses Jahres abgeschlossen werden.
Noch offen ist nach Rückfrage beim Bürgermeister, bis wann die 66 gemeindlichen Grundstücke ausgeschrieben werden. Dazu müsse erst der Gemeinderat noch den Kaufpreis festlegen und hinsichtlich der Erschließungskosten das Ausschreibungsergebnis abgewartet werden.
Nach Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes soll nach seinen Worten im Herbst dieses Jahres die Ausschreibung der Erschließungarbeiten auf den Weg gebracht werden mit Baubeginn im Frühjahr 2018.
Für die Erschließung legte das von der KFB beauftragte Ingenieurbüro Stubenrauch in Königsberg bereits in der Sitzung einen Vorentwurf mit Straßenachsen und Regelquerschnitten vor.
Die beiden Haupterschließungsstraßen zur Günterslebener Straße und zur Geithainer Allee sollen als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden, alle anderen Bereiche als Verkehrsberuhigte Zone. Hinsichtlich der zu pflasternden Flächen hatte die Planer drei Varianten vorgelegt.
Zur Ausführung gelangen soll nach dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderates die Variante 2 laut vorstehend abgebildeten Plan und die Pflasterung (im Plan gelb hinterlegt) analog den Gehwegen in der Gartensiedlung erfolgen.
Die umfangreichere Pflasterung in Variante 1 hätte Mehrkosten gegenüber Variante 2 von circa 80.000 Euro bedeutet. Der Gemeinderat hat sich vorbehalten, nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses nochmals sich über den Umfang der Pflasterflächen Gedanken zu machen, denn in der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass Aufbrüche bei notwendigen Leitungsverlegungen bei Pflasterflächen keine Spuren hinterlassen.
Die Variante 3 mit fast ausschließlich Asphaltflächen wäre gegenüber Variante 2 um circa 110.000 Euro billiger gewesen.