Pfostenaufstellung für die Weihnachtsbeleuchtung: Abflexen des vor kurzem angebrachten Schutzgitters am Durchgang zum Rathaushof ist laut Bürgermeister kein Schildbürgerstreich
Wie kann das sein? Fragen sich Passanten, die von der Kirchstraße den Durchgang zum Innenhof zwischen Kirche und VR-Bank passieren. Bei dem von der Firma Pflasterbau vor kurzem montierten Schutz-Geländer mussten zwei in die Wandbefestigung führende Stäbe abgeflext werden, da sie der Aufstellung eines hier vorgesehenen Pfostens für die Weihnachtsbeleuchtung im Wege standen.
Wie Bürgermeister Jürgen Götz auf Nachfrage erklärte, musste die Bodenhülse für den Pfosten bei der Pflasterung des Gehweges kurzfristig wegen Kollision mit den von einer anderen Firma im Untergrund verlegten Glasfaserleitungen von einer anderen Stelle nach hier verlagert werden. Die vorübergehende Abtrennung der beiden Stäbe des Geländers stellte hier für die Baufirma den geringsten Aufwand dar.
Die abgetrennen Stäbe werden nach Abbau der Weihnachtsbeleuchtung wieder mit dem Geländer verbunden. Im nächsten Jahr müssen dann bei der Aufstellung des Pfostens zur Abnahme der Verbindungsstäbe nur die Schrauben gelöst werden.
Den in sozialen Medien bereits erhobenen Vorwurf eines Schildbürgerstreiches weist deshalb der Bürgermeister entschieden von sich.