Gemeinderat befasste sich erneut mit den planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ersatzparkplatz für die an den Mainfrankensälen wegfallenden Busparkplätze
Der Gemeinderat hat im November 2023 die Planung der relais Landschaftsarchitekten zur Umgestaltung des Busparkplatzes an den Mainfrankensälen (links im Bild) mit reinen Baukosten von 1,5 Mio. Euro gebilligt, die zugleich die Aufstellung eines 45x25 m großes Festzelt mit einem 30x3 m breiten Anbau ermöglicht.
Bevor die Gemeinde diese Umgestaltung in Angriff nimmt, soll für die wegfallenden Busparkplätze ein Ersatzbusparkplatz nutzbar sein.
Dazu hatte der Gemeinderat bereits im Juli 2021 beschlossen für 170.000 Euro eine Ersatzmöglichkeit mit acht Busparkplätzen auf gemeindlichen Flächen nördlich der Gärtnerei Reim (auf dem Foto oben im Hintergrund zu sehen) neben dem bestehenden Regenüberlaufbecken bei der ICE-Brücke an der Pont-l'Eveque-Allee zu schaffen.
Doch die Mühlen der Bürokratie mahlen mitunter auch in Veitshöchheim recht langsam, bis ein Bauvorhaben realisiert werden kann.
Die Gemeinde hatte noch 2021 den Bauantrag beim Landratsamt Würzburg eingereicht, nachdem sie mit der Deutschen Bahn, DB Immobilien im Mai 2021 einen Gestattungsvertrag für den Bau der neuen Busparkplätze im Rahmen der Nachbarbeteiligung des Bauantrags-Verfahren abschließen konnte. Ermittelt wurde in diesem Verfahren auch der Kompensationsbedarf und dieser mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt vorabgestimmt.
Gleichwohl bestand der Baujurist des Landratsamtes auf die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe auch Ausführungen nachstehender Link auf Bericht vom 13.9.2023).
Das 17. Änderungs-Verfahren stand nun erneut auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 7. Mai 2024, in der vom Gremium die während der öffentlichen Auslegung zum Planentwurf vom 12.9.2023 eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und eines Bürgers abgehandelt wurden.
Zum Inhalt hatte die dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegte Änderung lediglich die Fortführung der bereits beim Bau der Mainuferstraße ohne Flächennutzungsplanänderung angelegten Parkplätze (im Plan als Öffentliche Verkehrsfläche - Parkplätze gekennzeichnet - die gelbe Fläche "Versorgungsanlagen, Abwasser" ist rein deklaratorischer Natur, denn das Regenüberlaufbecken ist bereits seit Jahrzehnten vorhanden).
14 Träger öffentlicher Belange hatte die Gemeinde, wie schon im März 2023 bei der ersten Anhörung, erneut angeschrieben und dies sogar zweimal zum vorstehend dargestellten gleichen Planentwurf vom 12.9.2023, und zwar am 18. Oktober und am 28. November 2023, einmal über die öffentliche Auslegung vom 23.10. bis 24.11.2023 und das zweite Mal erneut über eine öffentliche Auslegung vom 5.12.2023 bis 12.01.2024.
Vorgebracht wurden von den Behörden wiederum nur formale Dinge, so die ungenügende planzeichnerische Darstellung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes und dass die Frage des vom Omnibusparkplatz ausgehenden Lärmschutzes zu prüfen ist.
Bürgermeister Jürgen Götz wies zu letzterem darauf hin, dass über die im Norden, in den 90er Jahren entlang der „Pont-l’Evèque-Allee“ ab der Ortsstraße „Tiergartenstraße“ südwärts gebaute Parkplatzanlage für PKW´s bis heute keinerlei Beschwerden in Bezug auf Lärmbelästigungen seitens der Anwohner bei der Gemeinde eingegangen sind.
Für den im geplanten Busparkplatz mit acht Stellflächen, welche ausschließlich dem Abstellen
von Bussen dienen, werde, so lautete der Beschluss, im Rahmen des Bauantrags, welcher bereits beim Landratsamt Würzburg zur Genehmigung vorliegt, die Geräuscheinwirkung auf die ca. in 80 Meter in südöstlicher Richtung gelegene vorhandene Bebauung mittels Fachgutachten untersucht und bewertet.
Zusammenfassend ergaben die behördlichen Stellungnahmen im bisherigen Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren keine Anhaltspunkte, dass die Umwidmung dieser geringfügig anzusehenden Grünfläche in einen Busparkplatz mit acht Plätzen nicht auch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ohne Flächennutzungsplanänderug hätte abgewickelt werden können.
Zu behandeln hatte der Gemeinderat aber noch die Eingabe des Eigentümers der Erwerbsgärtnerei. Die in der Planfassung vom 31. Januar 2023 noch beinhaltete Umwidmung der Erwerbsgärtnerei in teils Wohnfläche, Grünfläche und besondere Verkehrsflächen-Parkplätze hatte der Gemeinderat in der Sitzung im September 2023 wegen der Bedenken der Wasserwirtschaft wegen der Lage im Überschwemmungsbereich rausgenommen.
Der Eigentümer hatte nun mit Schreiben vom 24. November 2023 wie nach seinen Angaben bereits im September 2023 beantragt, die im Plan vom 31. Januar enthaltene „Besondere Verkehrsfläche Parkplätze“ (wie vorstehend dargestellt) wieder aufzunehmen, das heißt den bestehenden Parkplatzausbau in gleicher Höhe auch auf dem Gärtnereigelände (hinter dem Zaun) bis zum RÜB/ Busparkplatz zu ermöglichen.
Wie das Bauamt der Gemeinde in der Beschlussvorlage feststellte, hält der Fachbereich Naturschutz beim Landratsamt Würzburg zur Vermeidung und Gefährdung der nach den hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für unumgänglich, wenn wieder Teile des Gärtnereigeländes in den Geltungsbereich aufgenommen würden. Aufgrund der notwendigen Begehungen könne diese Prüfung frühestens im Herbst 2024 erfolgen.
Laut Rücksprache des Bauamtes der Gemeinde mit dem LRA Würzburg stehe der Baugenehmigung für die Busparkplätze mit dem Feststellungsbeschluss über die Flächennutzungsänderung nichts mehr im Wege.
Der Gemeinderat lehnte deshalb aus Zeitgründen die beantragte Wiedereinbeziehung von Flächen der Gärtnerei für Parkplatzzwecke in den Geltungsbereich der 17. Flächennutzungsänderung einstimmig ab. Wie es hieß, sei jedoch eine Aufnahme in einer späteren Flächennutzungsplanänderung möglich.
Der für die Baugenehmigung der Busparkplätze notwendige Feststellungsbeschluss des Gemeinderates über die 17. Flächennutzugsplanänderung wurde in der letzten Sitzung noch nicht gefasst.
Fotos Dieter Gürz - Planunterlagen Gemeinde