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Gemeinderat befasste sich ausführlich mit Mängeln in der örtlichen Verkehrsbeschilderung

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

In der ersten Sitzung des Gemeinderates nach der Sommerpause ging es bei gleich fünf Tagesordnungspunkten um innerörtliche Verkehrsschilder. Drei davon befassten sich mit Vorschlägen zur Verbesserung der Verkehrsituation für Radfahrer. Vorausgegangen war nach dem Vortrag von Bürgermeister Jürgen Götz eine Verkehrsbegehung des Verkehrsreferates mit dem für Verkehr zuständigen Sachbearbeiter der Polizeidienststelle Würzburg-Land. 

Oswald Bamberger (CSU/Veitshöchheimer Mitte) wies als Verkehrsreferent des Gemeinderates eingangs darauf hin, dass vor Jahren bei einer Verkehrsschau mit Vertretern aller Fraktionen als Ziel eine Reduzierung des Schilderwaldes festgelegt wurde. Es seien in Folge damals über 100 Schilder abgebaut worden. Über Jahre hinweg sei dies gut gegangen. Bamberger: "Wir müssen aufpassen, dass wir nicht wieder einen Schilderwald kriegen." Bamberger bat deshalb  darum, künftig bei Verkehrsbegehungen mit der Polizei auch ihn als Verkehrsreferenten dazu zu laden, um eventuell im Vorfeld einiges abklären zu können. Er habe noch etliche  Punkte, die von Bürgern angeregt, ihm auf den Nägeln brennen und die nun miterledigt hätten werden können.

In der Sitzung diskutierte und entschied anstelle des nach der Geschäftsordnung für Verkehrsangelegenheiten zuständigen Hauptausschusses das gesamte Gremium über Mängel in der Ausschilderung, die Großteils nicht dem in der Vergangenheit erklärten Willen des Gremiums entsprachen.

1. Beschilderung Tempo-30-Zone Würzburger Straße/Parkstraße

Besonders deutlich wurde dies, als es um die Beschilderung "Zone 30" im Bereich der Einmündung der Parkstraße in die Würzburger Straße ging.

Eine mangelhafte Beschilderung im Einmündungsbereich der Parkstraße hat, wie jüngst der Verkehrsüberwachungsdienst feststellte, gravierende Folgen, denn seit Jahrzehnten, durfte in der Parkstraße und in der weiteren Folge auch in der Mainlände vor den Mainfrankensälen bis zur Oberen Maingasse und in der Pont-L'Evêque-Allee bis zum REWE-Markt 50 km/h gefahren werden, was eindeutig nicht dem Willen des Gemeinderates entspricht.

 

Die Bauverwaltung der Gemeinde hatte nun zur Beseitigung dieses Mangels vorgeschlagen, das am Ende des verkehrsberuhigten Bereiches vor der Einmündung der Parkstraße fehlende Zone 30-Schild aufzustellen.

Gemeinderat befasste sich ausführlich mit Mängeln in der örtlichen Verkehrsbeschilderung

Wie auf dem Foto zu sehen ist, signalisiert das Schild links an der Hofgartenmauer, dass hier der im Altort geltende "Verkehrsberuhigte Bereich" zu Ende ist. Nach dem Willen des Gemeinderates ist ansonsten das Ortsgebiet  als "Zone 30" ausgewiesen, mit Ausnahme der Fußgängerzonen wie Mainlände, Obere und Untere Maingasse und ein Teilbereich der Pont-L'Evêque-Allee, wo Tempo 50 zwischen Gärtnerei Reim und REWE-Markt erlaubt ist.

Das Zone 30-Schild befindet sich seit der Straßenraumneugestaltung im Altort im letzten Jahrhundert nach der Einmündung an der Ecke des ersten Hauses in der Würzburger Straße. Es fehlt rechts an dem Pfosten mit der Parkregelung.

 

In der Parkstraße und hier in der Pont-L'Evêque-Allee und in der Mainlände vor den Mainfrankensälen war es bisher aufgrund eines fehlenden Schildes zulässig, 50 km/h zu fahren.
In der Parkstraße und hier in der Pont-L'Evêque-Allee und in der Mainlände vor den Mainfrankensälen war es bisher aufgrund eines fehlenden Schildes zulässig, 50 km/h zu fahren.

In der Parkstraße und hier in der Pont-L'Evêque-Allee und in der Mainlände vor den Mainfrankensälen war es bisher aufgrund eines fehlenden Schildes zulässig, 50 km/h zu fahren.

Verkehrsreferent Bamberger vertrat dazu die Meinung, wenn an den Ortseingängen, die Beschilderung "gesamter Ortsbereich Zone 30" bestehe, dann bräuchte man nicht innerhalb des Ortes weitere Zone 30-Schilder anbringen. Wer in den Ort reinfahre, der wisse, dass man im gesamten Ortsbereich nicht schneller als 30 km/h fahren darf.

 

Bürgermeister Jürgen Götz widersprach dieser Ansicht, weil in der Pont-L'Evêque-Allee teilweise Tempo 50 zulässig sei. Außerdem sei es Rechtslage, wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich herausfahre, dürfe bei Fehlen einer weiteren Beschilderung zu Recht 50 km/h fahren.

SPD-Sprecherin Marlene Goßmann wiederum entgegnete Bamberger, das es schon seit vielen Jahren nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sei, den gesamten Ort als Zone 30 auszuweisen. Der Bürgermeister sicherte zu, diesbezüglich nochmals die Rechtslage überprüfen zu lassen. Er sei im Übrigen mit Bamberger dacor, keinen Schilderwald zu wollen. Er halte es aber für notwendig, die Beschilderung im Ort rechtsicher so aufzubauen, dass auch jeder wisse, woran er ist.

 

Am Ende der Diskussion bestanden bei CSU-Sprecher Mark Zenner Zweifel, ob nun, wie von der Verwaltung auf der Präsentationsfolie dargestellt, zwei Zone 30-Schilder im Einmündungsbereich der Parkstraße nötig sind, oder ob es ausreicht, das bestehende Schild auf die andere Seite der Einmündung der Parkstraße zu versetzen. Zenner plädierte dafür, künftig die Schilder cleverer aufzustellen und so einen Schilderwald zu verhindern. Auf der anderen Seite habe man im Ort auch des Öfteren Zone 30 auf dem Teer aufgemalt, obwohl dies gar nicht notwendig gewesen wäre, nur, um den Bürger nochmals daran zu erinnern.

 

Nach Hinweis durch den Bürgermeister, dass ein am Ende des verkehrsberuhigten Bereiches vor der Einmündung der Parkstraße aufgestelltes Zone 30-Schild sowohl für die Parkstraße als auch für die südliche Würzburger Straße gelte, sprach sich der Gemeinderat einstimmig für diese Lösung aus. Die Verwaltung soll überprüfen, ob dann das bereits vorhandene Schild entbehrlich ist und abgebaut werden kann.

2. Tonnage-Beschränkung in der Tiergartenstraße

In der erst im Vorjahr neugestalteten Tiergartenstraße hatte laut Bürgermeister ein Anwohner bemängelt, dass desöfteren Busse in diese enge Altortstraße von den Mainfrankensälen her kommend fahren. Dass dies nicht dem Willen der Gemeinde entspricht, wird deutlich, dass im oberen Bereich nach der Zufahrt von der Würzburger Straße eine Tonnagebeschränkung (2,8 t) mit dem Zusatzzeichen „frei für  Fahrzeuge der Müllabfuhr“ angebracht ist. Im unteren Bereich fehlt dieses Schild, obwohl dies naturgemäß und wie die Praxis zeigt, eher angebracht gewesen werde. Diesem Manko soll nun nach dem einstimmigen Beschluss des Gremiums abgeholfen werden.

In der erst im Vorjahr neugestalteten Tiergartenstraße hatte laut Bürgermeister ein Anwohner bemängelt, dass desöfteren Busse in diese enge Altortstraße von den Mainfrankensälen her kommend fahren. Dass dies nicht dem Willen der Gemeinde entspricht, wird deutlich, dass im oberen Bereich nach der Zufahrt von der Würzburger Straße eine Tonnagebeschränkung (2,8 t) mit dem Zusatzzeichen „frei für Fahrzeuge der Müllabfuhr“ angebracht ist. Im unteren Bereich fehlt dieses Schild, obwohl dies naturgemäß und wie die Praxis zeigt, eher angebracht gewesen werde. Diesem Manko soll nun nach dem einstimmigen Beschluss des Gremiums abgeholfen werden.

Wie der Bürgermeister weiter ausführte, wurden im Zuge des vom Gemeinderat verabschiedeten Radwegekonzeptes auch gewisse Beschilderungen und die Benutzung von Wegen diskutiert, die auch von Radfahrern zu nutzen sind, was zu den nächsten drei Tagesordnungspunkten führte.

3. Öffnung des Fußweges parallel zur Wolfstalstraße entlang der Sportplätze für Radfahrer und Anlieger

Hier ging bei der Verwaltung der Wunsch aus der Rad fahrenden Bevölkerung ein, den parallel zur Wolfstalstraße verlaufenden Fußgängerweg entlang der Tennis- und Sportplätze auch für den Radfahrverkehr freizugeben.

 

Wie der Bürgermeister sagte sei dies ohnehin seit jeher der Fall.  Wenn man es auf die Spitze treibt, würden diese Radfahrer rechtswidrig den Weg benutzen.

 

Man könne natürlich streiten, ob nun die von der Verwaltung vorgeschlagene Ergänzung der Beschilderung des Fußwegs mit dem Zusatzzeichen ZZ 1020‐12 (Radfahrer und Anlieger frei), notwendig sei. So könnten künftig auch Anlieger der Wolfstalstraße ihre rückwärtigen Gartengrundstücke über diesen Weg rechtmäßig andienen.

 

Im Radwegekonzept sei es zudem ein Ziel, Radfahrer aus gefährdeten Bereichen wegzubringen.

Oswald Bamberger meinte, es habe nun schon über 25 Jahre ohne zusätzliches Schild gutgetan und es habe sich bis keiner bisher beschwert.

Der Bürgermeister entgegnete auf Bambergers Einwand eines Schilderwaldes hin, er wisse nicht, ob es möglich ist, ob man alles in einem Schild regeln kann. Es sei nicht erforderlich einen zusätzlichen Pfosten zu stellen.

Winfried Knötgen (UWG) verwies darauf, dass die Anlieger schon bisher zufahren. Sie müssten aber mit einer Anzeige rechnen, falls etwa die Polizei gerade vorbeikommt. Er selber fahre auch regelmäßig mit dem Fahrrad durch, da der Weg breit genug ist. Er sprach sich deshalb für die Aufstellung des Zusatzschildes aus.

 

Mark Zenner brachte ins Feld, das Fußgängerschild wegzumachen und anstelle dessen einen Poller reinzumachen, dass kein Auto durchfahren könne, dann könnten auch Radfahrer rechtmäßig durchfahren.

Hier wurde aus dem Gremium entgegnet, dass dies dann auch Motorradfahrer gelte, jedoch die Anlieger außen vor bleiben würden. Nachdem der Verkehrssachbearbeiter Klaus Kaiser auf Nachfrage erklärte, dass das Zusatzschild "Radfahrer und Anlieger frei" nur 14,95 Euro koste, stimmte das Gremium bei zwei Gegenstimmen zu, dieses an den Pfosten mit zu montieren.

Wie sich beim Fotografieren ergab, besteht bereits ein Pfosten am Zugang des Fußgängerweges, der von Anliegern herausgenommen werden kann.

Wie sich beim Fotografieren ergab, besteht bereits ein Pfosten am Zugang des Fußgängerweges, der von Anliegern herausgenommen werden kann.

Denkbar ist, hier anstelle des Fußgängerschildes Zeichen 239 mit Zusatzschild, wie beim Rad-und Fußweg an der Pont-L'Evêque-Allee, das sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer geltende Schild Zeichen 240 zu verwenden und den an einer Zufahrt interessierten Anliegern einen Berechtigungsschein wie den Anliegern der Fußgängerzonen in der Oberen und Unteren Maingasse auszustellen. Dann müsste nur das bestehende Schild ausgetauscht werden ohne die Notwendigkeit eines zusätzlichen Schildes. Rechtlich gibt es nach der StVO geringfügige Nuancen: Auf Gehwegen mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" werden Radfahrer als Gäste der Fußgänger geduldet. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen dürfen Radfahrer nur mit besonderer Rücksicht auf die Fußgänger fahren und müssen nötigenfalls ihre Geschwindigkeit an die der Fußgänger anpassen.

4. Radverkehr durch die Nördliche Schönstraße

Der nördliche Teil der Schönstraße, der beidseitig mit dem Durchfahrtsverbotsschild Z 250 und dem Zusatzschild "Anlieger frei" beschildert ist, wird nach dem Vortrag des Bürgermeisters gerne aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens, jedoch unberechtigterweise von Radfahrern aus dem Speckert als Abkürzungsroute durch die Bahnunterführung zum südlichen Altort an der Seinsheimstraße benutzt. Diese Situation bestehe schon ewig so.

Der nördliche Teil der Schönstraße, der beidseitig mit dem Durchfahrtsverbotsschild Z 250 und dem Zusatzschild "Anlieger frei" beschildert ist, wird nach dem Vortrag des Bürgermeisters gerne aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens, jedoch unberechtigterweise von Radfahrern aus dem Speckert als Abkürzungsroute durch die Bahnunterführung zum südlichen Altort an der Seinsheimstraße benutzt. Diese Situation bestehe schon ewig so.

Der Gemeinderat entsprach nun einstimmig dem Wunsch einiger passionierter Radfahrer, diese Strecke für den Radverkehr durch Anbringung des Verkehrszusatzzeichens "Radfahrer frei" (ZZ 1022-10) freizugeben.

 

Auffallend ist hier in diesem Bereich noch, so der Bürgermeister, dass zunehmend die Brücke über die B 27 im Einmündungsbereich beparkt wird. Die Polizei habe deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit vorgeschlagen, ein beidseitiges absolutes Halteverbot (Z 283-30) vom Einmündungsbereich der Günterslebener Straße bis zum Ende der Brücke anzuordnen.

 

Marlene Goßmann ergänzte, dass öfters auch große Busse und LKWs dort parken würden. Sie stellte die Ansicht der Polizei in Frage, dass hier parkende Autos ein Sicherheitsrisiko seien. Sie machte vielmehr für die SPD-Fraktion den Kompromissvorschlag, nur für Busse und LKWs das Parken zu verbieten. Sie verwies auf die anstehende Baustelle der Straßensanierung der Günterslebener Straße hin und bei Veranstaltungen der Christuskirche würden die Leute auch hier parken, da im Hofweg und um die Kirche herum immer ein mittleres Drama bei Veranstaltungen herrsche.

 

UWG-Sprecher Stefan Oppmann sagte, es sei in der Schönstraße wünschenswert, zu überprüfen, zur Sicherstellung der Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge in der ganzen von Haus aus nicht so breiten nördlichen Schönstraße ohne Gehwege ein absolutes Parkverbot zu erlassen. Feuerwehraktivist Michael Birk (SPD) ergänzte dazu, dass es ähnliche Probleme auch in der südlichen Schönstraße gebe. Der Bürgermeister sicherte zu, dieses Problem aufzugreifen und zu überprüfen inwieweit hier Abhilfe geschaffen werden kann.

 

Grünensprecherin Christina Feiler betonte als ehemalige Bewohnerin der Schönstraße, dass diese aufgrund der fehlenden Gehwege nicht ohne sei, die Kinder seien sofort auf der Straße. Es würden auch viele hier durchfahren, ohne Anlieger zu sein.  Ein absolutes Parkverbot hätte aber den Nachteil, dass hier zu schnell gefahren werden. Sie sieht es deshalb als gefährlicher an, wenn hier keine Autos mehr stehen. Feiler sieht es auch nicht als problematisch an, wenn auf der Brücke Fahrzeuge parken.

 

Bezüglich der Parksituation auf der Brücke entschied schließlich das Gremium einstimmig, dass diese für PKWs nicht eingeschränkt wird. Für LKWs und Busse wurde jedoch ein absolutes Halteverbot in diesem Bereich beschlossen, ebenso die vor Ort die Situation für Rettungsfahrzeuge mit der Polizei unter Hinzuziehung der Feuerwehr abzuklären.

5. Radweg nach Würzburg über die Friedrich‐Ebert‐Straße

Im Schenkenfeld verläuft der offizielle Radweg nach Würzburg durch die Friedrich‐Ebert‐Straße, wie dies auch auf einem Hinweisschild am Beginn der Friedrich‐Ebert‐Straße auf der linken Straßenseite für jedermann erkennbar ist.  Gleichwohl führt offenbar nach dem Vortrag des Bürgermeisters das auf der anderen Straßenseite stehende Sackstraßenschild (VZ 357) offenbar immer wieder zu Irritationen vor allem bei Ortsfremden, da sowohl den Radfahrern als auch den Fußgängern durch die Beschilderung das Ende des Weges suggeriert werde.

Im Schenkenfeld verläuft der offizielle Radweg nach Würzburg durch die Friedrich‐Ebert‐Straße, wie dies auch auf einem Hinweisschild am Beginn der Friedrich‐Ebert‐Straße auf der linken Straßenseite für jedermann erkennbar ist. Gleichwohl führt offenbar nach dem Vortrag des Bürgermeisters das auf der anderen Straßenseite stehende Sackstraßenschild (VZ 357) offenbar immer wieder zu Irritationen vor allem bei Ortsfremden, da sowohl den Radfahrern als auch den Fußgängern durch die Beschilderung das Ende des Weges suggeriert werde.

Der Bürgermeister schlug deshalb dem Gremium vor, das bestehende Sackstraßenschild 357 durch das VZ 357‐50 (siehe Grafik) zu ersetzen. Dieser Vorschlag fand dann ohne weitere Wortmeldung eine einhellige Zustimmung.

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