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LG Düsseldorf verurteilt Vodafone wegen unerlaubter Telefonwerbung

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Das Landgericht Düsseldorf hat dem Telekommunikationsunternehmen Vodafone mit Urteil vom 19.07.2013 untersagt, Verbraucher zu Werbezwecken ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung anzurufen oder anrufen zu lassen (Az.: 38 O 49/12). Dies hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 06.08.2013 mitgeteilt. Von Vodafone beauftragte Werber hatten Bestandskunden ungefragt angerufen, um für den Abschluss eines neuen Festnetzvertrags zu werben.

Sachverhalt

Vodafone ließ Bestandskunden durch beauftragte Werber anrufen, um für den Abschluss eines neuen Festnetzvertrags zu werben. Die Werber riefen die Kunden an, obwohl diese vorher nicht eingewilligt hatten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) monierte einen Verstoß gegen das Verbot in § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG und klagte gegen Vodafone auf Unterlassung.

LG: Vodafone darf Verbraucher zu Werbezwecken nicht ohne vorherige Einwilligung anrufen

Das LG hat Vodafone wegen unzumutbarer Belästigung dazu verurteilt, es zu unterlassen, Verbraucher zu Werbezwecken ohne deren vorheriges Einverständnis anzurufen oder anrufen zu lassen. Das Verhalten der Werber sei dem Unternehmen gemäß § 8 Abs. 2 UWG zuzurechnen.

Quelle: www.beck-online.de

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