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Nachverdichtung an der Ecke Setzweg/Geisberg nun doch nicht ohne Bebauungsplanänderung möglich

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Zu früh gefreut hatten sich die Bauherren, als der Hauptausschuss der Gemeinde Veitshöchheim genau vor einem Jahr vom Grundsatz her nichts gegen eine Nachverdichtung an der Ecke Setzweg/Am Geisberg einzuwenden hatte, als er zu einer Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Anbaus mit zwei Wohnungen völlig außerhalb der Baugrenzen des seit 1967 rechtsverbindlichen  Bebauungsplanes „In der
Setz, Teil II“ 19. Änderung bei Einhaltung einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7 in Aussicht stellte (siehe nachstehender Link auf Bericht vom 26.4.2023).

Der Ausschuss hatte damals anerkannt, dass durch die Bebauung, wie auf dem Lageplan links zu erkennen, eine schlüssige Führung der Baugrenzen mit den Gebäuden im Setzweg entstehen würde.

Doch mit dieser großzügigen Handhabung war keineswegs das Landratsamt Würzburg einverstanden. Anfang Juli 2023 hatte die Baugenehmigungsbehörde  den Antragstellern mitgeteilt, dass es keine Möglichkeit sieht, von den Baugrenzen im beantragten Umfang zu befreien. Es würde durch die massive Überschreitung der Baugrenze ein Bezugsfall entstehen. Baurecht könnte nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes geschaffen werden.

Der Bauherr hatte nun gleichwohl einen Bauantrag für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit den Maßen 10,00 m x 9,17 m mit einem Anbau im Norden von 6,30 m x 4,00 m und Angleichung der Firsthöhe an das Bestandsgebäude gestellt und neben der Befreiung von der Baugrenzung auch Befreiungen von der GRZ von 0,4 auf 0,58 und der GFZ von 0,7 auf 0,81 beantragt.

Der Hauptausschuss sah aber nun in der Sitzung am letzten Dienstag aufgrund der Rechtsauffassung des Landratsamtes keine Möglichkeit mehr der Nachverdichtung ohne Änderung des Bebauungsplanes näherzutreten und lehnte daher die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu allen drei vom Bauherrn beantragten Befreiungen ab. Außerdem wurde noch festgestellt, dass im Eingabeplan nur vier der für Bestandshaus und Anbau erforderlichen fünf Stellplätze nachgewiesen wurden.

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