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Allinclusive-Angebot für neues Urnengrabfeld im Friedhof an der Martinskapelle - Gemeinderat erhöht Grabnutzungsgebühren

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Die Urnenwandanlage im Friedhof an der Martinskapelle ist laut Vortrag von Bürgermeister Jürgen Götz in der Sitzung am 5. Dezember 2017 in absehbarer Zeit voll belegt. Auf der Fläche mehrerer aufgelassener Gräber hat deshalb die Gemeinde in den letzten Wochen ein neues Urnengrabfeld mit 18 Urnengräbern errichtet. Die Konzeption erfolgte in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Friedhofsplaner Thomas Struchholz.

Die Urnenwandanlage im Friedhof an der Martinskapelle ist laut Vortrag von Bürgermeister Jürgen Götz in der Sitzung am 5. Dezember 2017 in absehbarer Zeit voll belegt. Auf der Fläche mehrerer aufgelassener Gräber hat deshalb die Gemeinde in den letzten Wochen ein neues Urnengrabfeld mit 18 Urnengräbern errichtet. Die Konzeption erfolgte in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Friedhofsplaner Thomas Struchholz.

Sachvertrag Bürgermeister

Da immer mehr Erdgräber aufgelassen werden, eröffnet diese Grabvariante laut Bürgermeister die zukunftsorientierte Möglichkeit, Lücken durch Zusammenfassung mehrerer nebeneinanderliegender aufgelassener Gräber zeitgemäß, platzsparend und relativ kostengünstig zu nutzen.

Die neuen Urnengräber haben nach den Worten des Bürgermeisters ihren Charme. Sie werden als Allinclusive-Paket von der Gemeinde angeboten. Die einheitlich aussehenden Grabplatten wurden durch die Gemeinde beschafft. Die Lieferfirma übernimmt die Beschriftung vor der Beisetzung. Auch die Grabpflege wird durch die Gemeinde übernommen. Das Abstellen von Kerzen und Blumenschmuck durch Angehörige ist erlaubt.

Die Neuanlage des Urnengrabfeldes bedingt eine Änderung der bestehenden Friedhofssatzung mit den entsprechenden Festlegungen.

Diskussion

SPD-Sprecherin Marlene Gossmann bezeichnete das neue Urnengrabfeld als gelungen und eine gute Sache, schöner als eine Urnenwandanlage.

Auf Nachfrage von Rosa Wittstadt (UWG) stellte der für das Friedhofswesen in der Gemeinde zuständige Bürgeramtsleiter Klaus Krautschneider klar, dass Blumenschmuck auf den Grabsteinen nicht abgelegt werden kann. Dafür wurde eigens eine kleine Fläche von 20 cm x 30 cm vorgesehen. Die Befürchtung von Wittstadt, dass die neue Grabanlage durch abgebrannte Kerzen und verblühten Blumenschmuck unansehnlich werde, konnte Krautschneider entkräften, denn der Bauhof habe den Auftrag, regelmäßig die neue Grabanalage zu kontrollieren und störende Dinge abzuräumen. Die Hinterbliebenen müssen sich so laut Bürgermeister um nichts kümmern.

Beschluss

Die Satzungsänderung wurde einstimmig beschlossen.

Neufestsetzung der Grabnutzungsgebühren für den Friedhof an der Martinskapelle und den Waldfriedhof

Vortrag des Bürgermeisters

Die derzeitige Gebührensatzung wurde aufgrund einer Neukalkulation im Jahr 2011 neu beschlossen. Im Jahr 2014 wurden dann die Grabnutzungsgebühren aufgrund der Neuanlage des Urnengrabfeldes „Lebensfluss“ im Waldfriedhof überarbeitet und angepasst.
Im Zeitraum von fünf bis sechs Jahren erfolge regelmäßig eine Neukalkulation unter Anpassung der Friedhofsgebühren durch die Friedhofsverwaltung der Gemeinde.

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband, der derzeit in der Gemeindeverwaltung eine überörtliche Rechnungsprüfung durchführe, habe im Entwurf des Prüfungsberichtes der Gemeinde empfohlen, die Gebühren neu zu ermitteln und, soweit möglich, nach Maßgabe des Kommunalen Abgabegesetzes kostendeckend festzusetzen.

Die Bestattungseinrichtung haben derzeit laut Bürgermeister einen hohen Zuschussbedarf aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Seine Verwaltung habe deshalb gemäß dem Äquivalenzprinzip nach Vorgabe des Bayerischen Gemeindetages die Grabgebühren neu ermittelt. Grundlage der Kalkulation waren die betriebswirtschaftlichen Kosten, insbesondere kalkulatorische Kosten, Personal- und Sachkosten, Kosten für die Verwaltung und den Unterhalt. Dabei ging die Verwaltung bei Neubelegung von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren bei Familiengräbern und von 15 Jahren bei den Urnengräbern aus. Nach Ablauf der Belegungszeit ist es dann möglich, in Fünf-Jahres-Schritten zu verlängern.

Es erfolgte ein Berechnungsschema getrennt für Waldfriedhof und Friedhof an der Martinskapelle, erstmalig auch für neu das erstellte Urnengrabfeld im alten Friedhof. Durch Eigenplanung und Herstellung durch den Bauhof sei diese Bestattungsmöglichkeit sehr kostengünstig.

So koste hier eine Grabstelle inclusive Grabstein, Beschriftung und Grabpflege durch die Gemeinde 795 Euro, gegenüber der Urnenwand sei dies deutlich günstiger.

Anmerkung:  Das Äquivelnzprinzip sagt aus, dass derjenige, der von einer Leistung einen Vorteil hat, nach Maßgabe dieses Vorteils über eine entsprechende Abgabe zur Finanzierung dieser Leistung herangezogen wird.

Diskussion

SPD-Sprecherin Marlene Goßmann sagte, sie habe in der Vorlage der Änderungssatzung bei den Gebührensteigerungen eine Spanne von 4 bis 30 Prozent festgestellt und fragte, ob man eine Erhöhung in Etappen machen könnte.

Goßmann fragte weiter, wenn die überörtlichen Rechnungsprüfer eine Kostendeckung anmahnen, ob die Gemeinde auch davon abweichen könne, denn auch bei anderen Einrichtungen der Gemeinde sei keine Kostendeckung gegeben. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass auch nach Erhöhung der Friedhofsgebühren diese nicht kostendeckend seien.

Klaus Krautschneider erläuterte dazu, dass für die Kalkulation der Gebühren nur die Gesamtkosten eines Friedhofs einfließen. Sehr wohl werde zugunsten der Bürger darauf geachtet, dass die Erhöhungen nicht zu sehr belastend sind. Die Steigerung von 30 Prozent Erhöhung bei den Urnengräbern im Waldfriedhof sei darauf zurückzuführen, dass sich der Anteil der Urnenbestattungen von früher 30 Prozent auf inzwischen 80 Prozent gestiegen ist.

Aus diesem Grund seien in den letzten Jahren erhöhte Investitionen für die Schaffung von Urnengräbern angefallen. Im Waldfriedhof seien im letzten Jahr 200.000 Euro für den Wegebau angefallen. Zugrundegelegt worden sei aber nicht nur das letzte Jahr, sondern der Querschnitt der in den letzten drei Jahren angefallenen Kosten.

Marlene Goßmann hatte vermisst, dass in der Vorlage nur die Ausgaben aber nicht die Einnahmen enthalten sind. Sie würde gerne wissen, was unter dem Strich herauskommt. Im Produkt Friedhofswesen der Haushaltsrechnung werde dies positiver dargestellt als nun in der Vorlage der Friedhofsverwaltung. Dazu erläuterte der Friedhofsreferent, dass im letzten Jahr im Waldfriedhof nach Abzug der Einnahmen von den Ausgaben ein Minus von 150.000 Euro angefallen sei.

Der Bürgermeister führte einige Beispiel an, dass die Gebühren auch nach Erhöhung noch bei weitem nicht kostendeckend sind:

  • Familiengrab 20 Jahre:
    • im Waldfriedhof -   kalkulatorisch 3.115 € - bisher 1.900 € - neu 2.000 €
    • im alten Friedhof - kalkulatorisch 2.036 € - bisher 1.000 € - neu 1.300 €

Beschlussfassung:

Die Neufasssung der Friedhofs-Gebühren-Satzung wurde gegen die Stimme von Marlene Goßmann ohne Änderungen beschlossen.

Anmerkungen:  In den Jahreschroniken der Gemeinde hatte die Kämmerei das jährliche Defizit der Friedhöfe wie folgt eingestellt:

2014: 24.030 Euro Defizit, davon 21.000 Euro Abschreibungen

2015: 77.943 Euro Defizit, davon 35.716 Euro Abschreibungen

2016: 66.832 Euro Defizit, davon 36.300 Euro Abschreibungen

Die Jahreschroniken 2014 bis 2016 wiesen laut  Finanzrechnung der Kämmerei im Friedhofswesen diese Zahlen auf.

Übersicht über defizitiäre Einrichtungen der Gemeinde laut Jahreschronik 2016:

 

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