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Bürgerversammlung Veitshöchheim 2017 Teil 3 - Anliegen der Bürger

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Recht rege machten in diesem Jahr die Bürger von ihrem Recht Gebrauch, zur und in der Bürgerversammlung in den Mainfrankensälen vom 16. November 2017 Anliegen, Vorschläge und Anfragen vorzubringen.

Hatte Bürgermeister Jürgen Götz im vergangenen Jahr nur drei eingegangene schriftliche Eingaben und vier Wortmeldungen zu behandeln, so waren es dieses Mal bei jeweils neun Themenbereichen vor und in der Versammlung mehr als doppelt soviel.

Über den Rückblick und die Vorschau des Bürgermeisters wurde auf Veitshöchheim News bereits in zwei Teilen berichtet (siehe nachstehende Links).

Nach Eingang der Niederschrift der Verwaltung können nun auch die von Bürgern angesprochenen Themen und die Stellungnahme des Bürgermeisters dazu veröffentlicht werden.

Bis auf drei jeweils vermerkte Fälle (I.3 Ortsgestaltungsatzung, I.9 Ampelanlage an der Tankstelle WÜ3 und II.7 Sozialer Wohnungsbau)  ist laut Niederschrift der Gemeinde bei den übrigen Themen eine weitere Behandlung durch den Gemeinderat momentan nicht erforderlich.

Bürgerversammlung Veitshöchheim 2017 Teil 3 - Anliegen der Bürger

I. Vor der Versammlung eingegangene Anfragen und Anträge

  1. Öffentlicher Bootssteg für Bootswanderer, Kanuten und Ruderboote

Herr Bauer fragt an, ob die Gemeinde Veitshöchheim noch den Plan, einen öffentlichen Bootssteg für Bootswanderer, Kanuten und Ruderboote zu errichten, verfolgt? Wann und an welchem Standort ist ggf. die Realisierung geplant?

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Gemeinde nach wie vor bestrebt ist, einen öffentlichen Bootssteg für Bootswanderer, Kanuten und Ruderboote einzurichten.

Aktuell laufen Verhandlungen mit der „Marina Veitshöchheim e.V.“, die einen Sportboothafen mit Slipstelle in der Fischerau errichten will. Ob an dieser Stelle evtl. auch ein öffentlicher Steg für die Benutzung der genannten Nutzergruppe durch die Gemeinde betrieben werden kann, ist noch zu klären. Insbesondere wäre im Rahmen der Verkehrssicherung zu regeln, ob bzw. inwieweit der Verein damit belastet werden kann. Sofern die Verhandlungen positiv verlaufen, muss sich abschließend der Gemeinderat noch mit der Angelegenheit befassen und sein „ok“ geben. Der Bürgermeister bittet um Verständnis, dass aus diesem Grund derzeit kein konkreter Zeitpunkt für eine Realisierung genannt werden kann.

    1. Nano-Beschichtung auf Gehsteigen

Frau Müller-Krause möchte wissen, ob die Nano-Beschichtung von neu gebauten Gehsteigen (z. B. Günterslebener Straße) der Gefahrstoffverordnung unterliegt und ob die beauftragte Firma schriftlich gewährleisten kann, dass die Beschichtung im Winter nicht glatter wird als herkömmlicher Beton.

 

Der Bürgermeister informiert, dass die Betonsteine eine bauaufsichtliche Zulassung haben und nicht der Gefahrstoffverordnung unterliegen. Im Zuge des Baus der Friedenstraße wurde über die Steine – auch im Gemeinderat – ausführlich diskutiert und sogar im Labor nochmals Versuche zur Rutschfestigkeit durchgeführt.

 

    1. Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung

Herr Memmel kritisiert, dass nahezu alle Anträge auf Abweichung von der derzeit gültigen Gestaltungssatzung für den Altort, v. a. die Ausführung von Dächern, Fensterteilungen und Fassadengestaltung, im Hauptausschuss positiv beschieden werden. Z. B. entsteht, bei auch hier genehmigter Abweichung der Gestaltungssatzung, im Altort eine Hotelerweiterung mit Holzfassade, mit überdimensionierten Erdgeschossfenstern, Verzicht auf Sprossenteilungen usw.

 

Ziel einer solchen Satzung ist es, die Bauvorhaben zuzulassen, jedoch im Sinne einer harmonischen Altortgestaltung entsprechend zu steuern. Der Altort zeigt, dass dieses Instrument über viele Jahre sehr zuverlässig funktionierte und sich eine sehr ansehnliche Ortsmitte entwickeln konnte. Der nach den letzten Kommunalwahlen neu zusammengesetzte Gemeinderat sieht sich nunmehr offensichtlich nicht mehr an die seit 1984 geltenden Regeln gebunden und wünscht Änderungen in der Satzung. Im letzten Hauptausschuss gab nun eine Gemeinderätin bekannt, dass ein überarbeiteter Satzungsentwurf der Verwaltung seit über einem Jahr vorliege, eine politische Abstimmung hierüber jedoch hinausgeschoben werde.

 

Herr Memmel fragt deshalb an, wann mit der Einführung einer neuen Gestaltungssatzung bzw. der Änderung der vorhandenen Satzung zu rechnen ist und ob diese Satzung vor ihrer Einführung öffentlich diskutiert wird.

 

Der Bürgermeister entgegnet, dass im Rahmen der Haushaltsvorbereitungen für das Jahr 2016 durch die Fraktionen der Antrag gestellt wurde, die Ortsgestaltungssatzung aus dem Jahr 2000 grundlegend zu überarbeiten. Daraufhin wurde durch den Gemeinderat am 31.05.2016 beschlossen, hierfür einen Arbeitskreis zu bilden, der durch Vertreter der Fraktionen besetzt wird. Am 15.03.2017 unterbreitete dann die SPD-Fraktion einen Vorschlag für eine Neufassung der Ortsgestaltungssatzung.

 

Der Arbeitskreis „Ortsgestaltungssatzung“ kam am 10.10.2017 zu einem Ortsrundgang zusammen, bei dem der evtl. neue Geltungsbereich der Ortsgestaltungssatzung besprochen wurde. Die inhaltlichen Änderungen der Ortsgestaltungssatzung wurden bislang nicht besprochen. Hierzu lag dem Gremium ein Vorschlag der Verwaltung vor, sich durch einen geeigneten Städteplaner fachlich begleiten zu lassen. Das Gremium hielt dies jedoch für entbehrlich.

 

Bis wann mit einer Einführung einer neuen Gestaltungssatzung zu rechnen ist, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Die „neue“ Satzung wird ausschließlich im Gremium diskutiert und beschlossen werden. Die aktuelle Ortsgestaltungssatzung bleibt bis zum Inkrafttreten einer evtl. Neufassung rechtskräftig und ist daher anzuwenden. Auch vor der Amtszeit des derzeitigen Gemeinderates wurden immer wieder Ausnahmen und Befreiungen von der Ortsgestaltungssatzung erteilt.

 

Weitere Behandlung

Das weitere Vorgehen zur Neufassung der Ortsgestaltungssatzung ist vom Gemeinderat zu beschließen.

 

    1. Absenken von Bordsteinen

Herr Schorm bittet um Prüfung, ob für Gehbehinderte, Rollatorfahrer, etc. Bordsteinabsenkungen im Bereich der Bushaltestelle am Bauhof sowie an der Steige, wenn man auf Grund des Gehsteigendes auf der rechten Seite auf die linke Seite wechseln muss, möglich sind.

Der Bürgermeister antwortet, dass Gehwegabsenkungen grundsätzlich bei Umbaumaßnahmen und Straßenneubaumaßnahmen (wie auf dem Foto in der Friedhofstraße/Ecke Herrnstraße) vorgenommen werden. An der Bushaltestelle am Bauhof sind zurzeit keine Baumaßnahmen geplant. Spätestens beim Ausbau der Thüngersheimer Straße wird die Möglichkeit von Bordsteinabsenkungen geprüft. An der Steige sind die Überlegungen der „Energie“ mit einzubeziehen. Ggf. sind hier Maßnahmen geplant, bei denen ohnehin die Bordsteine abzusenken sind.

    1. Fluglärm am Schenkenfeld

Frau Schlier beklagt – auch stellvertretend für zahlreiche Nachbarn – den immer weiter zunehmenden Fluglärm, vor allem auch das Starten der Motoren, am Flugplatz am Schenkenturm. Die Flugzeuge fliegen mittlerweile täglich von früh bis abends im Viertelstundentakt. Sie bittet die Gemeinde um Prüfung, ob nicht wenigstens an einem Samstag und Sonntag im Monat Flüge komplett untersagt werden könnten.

 

Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass der Fluglärm am Schenkenfeld bereits in der Vergangenheit immer wieder Thema in den Bürgerversammlungen war, zuletzt 2015. Im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass keine Änderung der Flugrouten bekannt ist. Starts mit lärmintensiven Luftfahrzeugen sind an Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr nicht zulässig. Hierzu gibt es ein ausführliches Schreiben des Luftamtes Nordbayern aus dem Jahr 2011. Hierbei stellt das Luftamt Nordbayern fest, dass bis 2004 von 13:00 bis 15:00 Uhr ein striktes Startverbot galt. Seit der Flugsaison 2005 besteht dieses Verbot für wenig lärmintensive Flugzeuge, die zu Überlandflügen starten, nicht mehr.

 

Für Starts lärmintensiver Flugzeuge zu Schulflügen, zu Platzrundenflügen und zum Segelflugzeugschlepp gilt das Verbot nach wie vor. Danach gibt es nach wie vor eine deutlich wahrnehmbare Pausenzeit, da die aufgelisteten vier Startarten ohne Frage zu denen gehören, die am ehesten zu Lärmbelästigungen führen können. Darüber hinaus handelt es sich bei den erlaubten Starts auch nur um einige wenige, so dass in der Pausenzeit deutlich weniger Starts vorkommen als davor oder danach. Dies kann bei Bedarf auch anhand einer Auswertung des Hauptflugbuches gezeigt werden.

Auf die Frage, ob einmal im Monat am Samstag oder Sonntag Flüge komplett verboten werden können, wurde vom Luftamt Nordbayern folgende Auskunft gegeben: Beim Flugplatz „Schenkenturm“ handelt es sich um einen sog. „Verkehrslandeplatz“, d. h., er ist dem öffentlichen Flugverkehr gewidmet. Der Flugplatzbetrieb ist deshalb nicht kontingentierbar und kann auch nicht für Stunden oder Tage außer Betrieb genommen werden. Parallel wird der Flugplatz vom Flugsportclub Würzburg u. a. zu Schulzwecken genutzt. Die Gemeinde Veitshöchheim kann selbstverständlich mit dem Club Kontakt aufnehmen, um evtl. die „Privatflieger“ auf eine Nutzung zu bestimmten Zeiten zu bewegen.

 

Nach Auskunft des Flugsportclubs ist zur Lärmreduzierung die Anschaffung eines E- Flugzeuges als Schlepper für die Segler geplant.

    1. Beleuchtung des Fußweges parallel zur Wolfstalstraße

Frau Hahner trägt vor, dass der Fußweg zwischen den Tennisplätzen und dem Weingut Hessler, parallel zur Wolfstalstraße, nachts stockdunkel ist. Vor allem der mittlere Bereich ist sehr schlecht ausgeleuchtet. Sie bittet deshalb um Prüfung, ob zumindest im mittleren Teil eine Straßenlaterne aufgestellt werden könnte.

 

Der Bürgermeister erwidert, dass eine Beleuchtung des Fußweges nach grober Schätzung Kosten in Höhe von ca. 35.000 € verursache. Dieser Aufwand dürfte in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Bei Dunkelheit kann den Fußgängern zugemutet werden, den ausgeleuchteten Gehweg in der Wolfstalstraße zu benutzen.

    1. Winterdienst im Gewerbegebiet Ost Teil II

Des Weiteren bemängelt Frau Hahner, dass im Gewerbegebiet Ost Teil II in der Schleehofstraße im Bereich von „Parker Store“ vom Bauhof im Winter übermäßig viel Salz gestreut wird, obwohl in diesem Bereich kaum jemand unterwegs ist. Vor allem auf dem Parkstreifen zwischen Straße und Gehweg befindet sich sehr viel Salz.

 

Hierzu antwortet der  Bürgermeister, das die Schleehofstraße eine untergeordnete Straße ist und nur an den Wochentagen vom Unimog geräumt und gestreut wird, jedoch erst in der Dringlichkeitsstufe „Drei von Drei“. Die Gehwege in der vorgenannten Straße werden bei jedem Winterdiensteinsatz geräumt und gestreut. Als Streumittel wird ein Salz-Sand-Gemisch eingesetzt. Die Dosierung richtet sich nach der Wetterlage. Besonders dieser Bereich ist durch seine sehr windbelastete Lage besonders anfällig für Glatteis oder überfrierende Nässe, weshalb öfters reines Streusalz zur Verwendung kommt. Jedoch wird bei Salzstreuung auf Wirtschaftlichkeit und Umweltbewusstsein geachtet. Dem Bürgermeister ist natürlich bewusst, dass die Salzstreuung besonders bei den Hundehaltern ungern gesehen wird. Jedoch liegt die Verantwortlichkeit und die Haftung ausschließlich bei der Gemeinde Veitshöchheim.

 

    1. Radarkontrollen in der Günterslebener Straße

Frau Schidlowski schlägt vor, häufiger Radarkontrollen in der Günterslebener Straße durchzuführen, die nicht sofort entdeckt werden. Sie findet es sehr erschreckend, wie rasant viele Autos die Straße durchfahren oder dicht auffahren, wenn man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält. Man kann sich nur wünschen, dass keine Kinder zu Schaden kommen. Genauso verhält es sich in vielen anderen Straßen mit eingerichteter Tempo-30-Zone.

 

Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass Geschwindigkeitskontrollen nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden können, z. B. ist der Straßenverlauf maßgeblich. In der Günterslebener Straße führt der Verkehrsüberwachungsdienst immer wieder – gerade weil es eine Schulwegstrecke ist – entsprechende Messungen durch. Leider werden nicht immer alle Raser „erwischt“. Dies ist oft auch den Durchsagen im Rundfunk geschuldet. Eine gewisse Sensibilisierung der Autofahrer erhofft sich die Gemeindeverwaltung durch sog. Geschwindigkeits-Displays vor dem Schulzentrum, die im Rahmen der Baumaßnahme „Günterslebener Straße“ aufgestellt werden und die Verkehrsteilnehmer zum Langsamfahren animieren sollen.

 

    1. Verkehrssituation an der Kreuzung Abfahrt B 27 / Geisberg

Das Ehepaar Werner stellt wegen der Verkehrssituation an der Kreuzung Abfahrt B 27 / Geisberg (mit Unterschriftenliste von Anwohnern) die folgenden Anträge:

 

  • Da in den letzten Monaten in der Zeit von 07:00 bis 09:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr vermehrt Rückstau bis auf die B 27 beobachtet werden konnte, wird seitens der Antragsteller gewünscht, zu prüfen, ob eine Ampelanlage, ein Kreisverkehr oder andere Alternativen an dieser Stelle möglich sind.

Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass hinsichtlich der Verkehrssituation an der B 27 / WÜ 3 – Geisberg bereits zahlreiche Ortstermine mit Gemeindevertretern und Mitarbeitern der Staatlichen Straßenbauverwaltung stattgefunden haben. Die Gemeinde Veitshöchheim hat außerdem im Jahr 2015 entsprechende Anträge an das Staatliche Bauamt gestellt. Das Staatliche Bauamt machte dazu folgende Aussagen: Der Knotenpunkt zwischen Abfahrt B 27 und Kreisstraße WÜ 3 wurde aufgrund seiner problematischen Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit bereits mehrfach diskutiert. Einen deutlichen Konfliktpunkt stellt hierbei die Zufahrt zu der Einmündung der der Rampe gegenüberliegenden Tankstelle bzw. Autohaus dar. Eine einfache Lösung scheint deshalb hier ausgeschlossen. Wartende Linkseinbieger in die Tankstelle blockieren die WÜ 3 in Bergaufrichtung und somit auch die gesamte Einmündung der Abfahrtsrampe der B 27. Auch bei der von der Gemeinde vorgestellten Variante eines Kreisverkehrsplatzes wird dieses Problem weiterhin bestehen und die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit eines Kreisverkehrsplatzes negativ beeinflussen. Die aktuellen räumlichen Gegebenheiten sprechen an diesem Knotenpunkt gegen einen Kreisverkehrsplatz. Die Gemeinde wird sich aber weiterhin bemühen, für dieses Problem eine tragfähige Lösung zu finden.

 

Weitere Behandlung

Der Gemeinderat soll entscheiden, ob beim Landkreis Würzburg ein Antrag zur Aufstellung einer Ampelanlage an der Kreuzung Abfahrt B 27 / Geisberg gestellt werden soll.

 

  • Beantragt wird außerdem die Anbringung eines Verkehrsspiegels, da speziell für die Linksabbieger (von B 27 in Richtung Altort) die Sicht stark behindert ist, insbesondere, sobald sich auf der rechten Fahrspur bergaufwärts größere Fahrzeuge befinden.
     

Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels an dieser Stelle geprüft werden wird; hierzu ist jedoch die Zustimmung des Straßenbaulastträgers und der Polizei erforderlich. Die Kosten des Verkehrsspiegels inkl. der erforderlichen Aufbauarbeiten müsste die Gemeinde Veitshöchheim übernehmen, da es sich hierbei nicht um ein Verkehrszeichen / Verkehrseinrichtung handelt.

 

  • Die Antragsteller weisen ferner darauf hin, dass durch einen fehlenden Fußgängerübergang und dem fehlenden Bürgersteig (in der Auffahrtskurve) eine große Gefahr für die Fußgänger (Nutzer Bushaltestraße Scheffelstraße) aus dem Schenkenfeld besteht.


Hierzu informiert der Bürgermeister, dass ein Fußgängerübergang an dieser Stelle seitens der Straßenbaubehörde aus Verkehrssicherheitsgründen für die Fußgänger nicht gewünscht ist. Vielmehr sollen die Fußgänger (auch durch die fehlende Querungshilfe) gezwungen werden, den Gehweg an der WÜ 3 zu nutzen und an der Ampelanlage WÜ 3/Setzweg/Schenkenfeld die Straße sicher zu überqueren.

  • Auf den Vorschlag von Herrn Schauer, das Linksabbiegen vom Geisberg in die Tankstelle zu verbieten, entgegnet der Bürgermeister, dass das Straßenbauamt dies wohl schon geprüft hat. Diese Lösung ist aber nicht praktikabel, da die Autofahrer auch von dieser Richtung kommend die Möglichkeit haben sollen, die Tankstelle anzufahren. Ggf. kann eine Linksabbiegespur eingezeichnet, die Straßenbreite aber nicht verändert werden. Bei breiteren Fahrzeugen käme es deshalb an dieser Stelle auch weiterhin zu Behinderungen.

In der Versammlung gestellte Anfragen und Anträge

  1. Straßenschäden

Herr Radünz weist auf Straßenschäden in der Sudetenstraße hin.

 

Der Bürgermeister antwortet, dass die Gemeinde bemüht ist, alle Straßenschäden schnellstmöglich zu beheben. Die personellen Kapazitäten und die finanziellen Mittel lassen es aber nicht zu, jeden kleinen Schaden augenblicklich zu beseitigen.

 

    1. Pflasterzeilen „Am Güßgraben“

Herr Friese spricht erneut – wie bereits im letzten Jahr – die Pflasterzeilen an, die am Rand des roten Asphaltstreifens zur Verkehrsberuhigung quer über die Straße „Am Güßgraben“ verlaufen. Dies stellt für Radfahrer eine Gefahrensituation dar.

 

Der Bürgermeister entgegnet, dass nach Prüfung durch die Bauverwaltung, die im Rahmen der Erstellung des Radroutenkonzepts stattgefunden hat, das Anliegen als nicht dringend eingestuft worden ist. Die Ersetzung des Pflasters gegen Asphalt wird dementsprechend erst langfristig erfolgen.

 

    1. Fehlende Hinweisschilder zum Weinlehrpfad

Außerdem fragt Herr Friese nach, bis wann mit der Beschilderung des Weinlehrpfades gerechnet werden kann. Dieses Thema hat er bereits bei der letzten Bürgerversammlung angesprochen.

 

Der Bürgermeister sagt zu, dass die Beschilderung im Zuge der Ausweisung eines Höhenwanderweges durch den Tourismusverein Nördliches Würzburger Land verbessert werden wird.

 

    1. Umstellung der motorbetriebenen Gerätschaften des Bauhofs auf Elektromotoren

Zudem schlägt Herr Friese vor, die von Benzinmotoren angetriebenen Gerätschaften des Bauhofs aus Umweltschutzgründen auf Elektromotoren umzustellen.

 

Der Bürgermeister entgegnet hierauf, dass eine Umstellung bei jedem notwendigen Austausch geprüft wird. Ein vorgezogener Austausch vor Verschleiß des Altgerätes ist nicht wirtschaftlich und kommt deshalb nicht in Betracht.

 

    1. Nutzung der Einbahnstraße „Am Schneckenhaus“ für Radfahrer in beide Richtungen

Herr Riermaier bittet um Prüfung, ob die Straße „Am Schneckenhaus“, die als Einbahnstraße ausgewiesen ist, für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben werden kann.

 

Laut Auskunft von des Bürgermeisters soll eine „Öffnung“ für Radfahrer aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erfolgen. Es hat zu diesem Anliegen in der Vergangenheit bereits ein Ortstermin mit der Polizei stattgefunden. Der Bürgermeister verweist in diesem Zusammenhang auch auf das vor einigen Monaten vom Gemeinderat beschlossene Radwegekonzept.

 

    1. Sanierungsmaßnahme „Kirchstraße“ – Beteiligung der Anwohner

Wolffang Hohm bittet um Auskunft, ob im Laufe des weiteren Fortgangs der Baumaßnahme Kirchstraße eine erneute Diskussion mit den Anliegern stattfinden wird.

 

Der Bürgermeister Götz teilt mit, dass bereits mehrere Veranstaltungen durchgeführt und den Anwohnern zudem Einzelgespräche angeboten worden sind. Die Planung ist soweit abgeschlossen, eine erneute Beteiligung der Anwohner ist deshalb nicht vorgesehen. Herr Hohm kann aber gerne nochmals zu einem Einzelgespräch zu ihm kommen.

    1. Sozialer Wohnungsbau

Detlef Rosselit möchte wissen, ob die Gemeinde zukünftig, z. B. im Bereich des neuen Baugebietes „Sandäcker“, auch sozialen Wohnungsbau vorsieht.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass die Verwaltung derzeit Vorschläge zur Festlegung von Vergabemodalitäten für die gemeindeeigenen Baugrundstücke im Baugebiet „Sandäcker“ erarbeitet. Im Rahmen der Beschlussfassung durch den Gemeinderat ist dann festzulegen, ob auch für einkommensschwächere Bürger oder z. B. durch das sog. Einheimischenmodell Bauplätze zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Weitere Behandlung

Vom Gemeinderat ist zu entscheiden, ob im Rahmen der noch festzulegenden Vergabemodalitäten der gemeindeeigenen Baugrundstücke im Baugebiet „Sandäcker“ auch Wohnraum für einkommensschwächere Bürger geschaffen werden soll.

 

    1. Beschädigte Bordsteine in der Schumacherstraße

Herr Leppich kritisiert die beschädigten Bordsteine im hinteren Bereich der Schumacherstraße und bittet um Instandsetzung.

 

Der Bürgermeister sichert eine Prüfung der Angelegenheit auf Grundlage eines Ortstermins zu. Der Zeitpunkt eines evtl. notwendigen Austauschs der Bordsteine hängt aber auch von den personellen Kapazitäten des Bauhofs ab.

 

    1.  Verbotswidriges Parken in der Schumacherstraße

Herr Leppich weist außerdem auf verbotswidriges Parken in der Schumacherstraße hin. Im Falle eines Rettungsdiensteinsatzes wäre die Durchfahrt für das Rettungsfahrzeug häufig nicht möglich.

 

Der Bürgermeister pflichtet Herrn Leppich bei, dass die Parkmoral grundsätzlich immer schlechter wird. Anwohner parken oft auf öffentlichem Grund, obwohl private Stellplätze vorhanden sind. Hiergegen hat die Gemeinde aber keine Handhabe. Es werden Kontrollen durch den Verkehrsüberwachungsdienst durchgeführt, im Einzelfall kann aber durchaus auch die Polizei gerufen werden. Die Gemeinde wird zukünftig wohl immer häufiger auch Parkflächen einzeichnen müssen, um so noch deutlicher auf das Parkverbot außerhalb dieser Flächen hinweisen zu können.

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