Sanierung und Ertüchtigung des Mainsteges machbar?
stegbestand
von Dieter Gürz
(Die Zeichnungen und technischen Beschreibungen sind der Homepage des WNA bzw. einer Dokumentation der Gemeinde Margetshöchheim - Verfasser Roger Horn - entnommen)
Nach dem Wortlaut des Bürgerbegehrens in Veitshöchheim wird in der ersten Zeile gefordert, dass der "Mainsteg am jetzigen Standort erhalten bleibt."
In diesem Artikel versucht der Verfasser die Fakten einer möglichen Bestandserhaltung sachlich darzustellen
Ausgangslage:
Die bestehende Brücke wurde 1967 fertig gestellt. Die Länge der stählernen Strombrücke beträgt 147,50 m unterteilt in 3 Felder a 42,50 – 62,50 – 42,50 m. Es schließen sich auf beiden Seiten geschwungene Vorlandbrücken aus Stahlbeton und Rampen mit insgesamt jeweils ca. 50 m Länge an. Die Gesamtlänge des Bauwerks beträgt ca. 250 m.
Die Brücke besitzt 2 Strompfeiler aus Stahlbeton, die bis zum Normalwasserstand elliptisch mit einem Querschnitt von 80/250 cm ausgeführt wurden und darunter in einen ausbetonierten Spundwandkasten übergehen, der ca. 3 m unter Mainsohle flach gegründet ist.
Beide Strompfeiler des Steges sowie der Überbau in den an die Schifffahrtsöffnung anschließenden Feldern sind anfahrgefährdet durch Schiffe und nicht standsicher im Lastfall Schiffsstoß nach DIN 1055-9
[siehe obige Darstellung : Der Gefährdungsraum ( = nicht ausreichende Höhe) ist grün dargestellt].
Die beiden Pfeiler erfüllen nicht die erforderliche Anpralllast von 13 MN (Bestand nur 0,5 MN).
Das nach DIN 1055-9 vorgegebene Richtraumprofil von 6,40 Meter über hsW(höchster schiffbarer Wasserstand) wird in den Bereichen zwischen den Pfeilern und Widerlagern nicht erreicht.
Rechtslage:
Laut wasserrechtlicher Genehmigung vom 30.9.1966 ist die Gemeinde Margetshöchheim als Baulastträgerf für die Standsicherheit der Pfeiler und Widerlager sowie deren Sicherung gegen Schiffstoß, Hochwasser und Eis allein verantwortlich. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Margetshöchheim zu gewährleisten hat, dass die Anlage den Anforderungen an Sicherheit und Ordnung genügt, sie insbesondere ausreichend gegen Schiffsstoß gesichert ist, um zu vermeiden, dass von einer geschädigten Brücke Gefahren ausgehen.
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd hat deshalb mit Schreiben vom 12.3.08 beim Landratsamt beantragt, die Gemeinde Margetshöchheim als Baulastträgerin des Stegs zu verpflichten, "die Pfeiler, Widerlager und den Überbau entsprechend den geltenden Regeln der Technik (DIN 1055-9) zu sichern oder die Gefahrensituation durch Abbruch der bestehenden Brücke zu beseitigen."
Untersuchungen zur Sicherung des bestehenden Steges gegen Schiffsstoß
Varianten zur Sicherung des bestehenden Steges gegen Schiffsstoß wurden im Jahr 2004 im Auftrag des Wasserstraßen-Neubauamts Aschaffenburg untersucht. Der ermittelte technische und wirtschaftliche Aufwand für die Sicherung ist bei allen Varianten erheblich.
Im Zuge der genannten Variantenuntersuchung wurden Baugrunderkundungen durchgeführt und ein geotechnischer Bericht erstellt (mit der Zielstellung Instandsetzung bzw. Ertüchtigung des vorhandenen Steges).
Einbau von Dalbengruppen
Als einzig mögliche Sicherungsvariante kristallisierte sich der Einbau von 16 Dalbengurppen (siehe Zeichnung oben) heraus, die manovrierunfähgie Schiffe durch die trichterförmige Anordnung der Dalben durch die beiden ein ausreichendes Lichtraumaufprofil aufweisenden Pfeiler leiten sollen.
Wie im Bild zu sehen, müssen sie jedoch 1 Meter über den Wasserspiegel herausragen und mit einander verbunden werden, um ihrer Sicherungsfunktion gerecht zu werden.
Die Kosten für diese Lösung wurden vom WNA am 11.5.2007 mit 1,2 Mill. Euro veranschlagt, mit einem kommunalen Kostenanteil von 710.000 €.
Diese Dalbengruppe würde beispielsweise auf Veitshöchheimer Seite bis zur Kneippanlage reichen und sich wegen der Massivität auf das Landschaftsbild wesentlich auswirken.
Bauliche Mängel des bestehenden Steges
Die Brücke weist darüber hinaus jedoch bauliche Mängel auf, die mittelfristig behoben werden müssen.
Die Sanierungskosten wurden 2006 auf 420.000 Euro geschätzt.
Gesamtkosten
Die von kommunaler Seite zu tragenden Gesamtkosten würden somit bei der Dalbenlösung insgesamt bei 1,13 Millionen Euro liegen (Kostenstand vor vier bis fünf Jahren)
Ergänzung am 1.2.2011: Bei dieser Kostenberechnung wurde außer acht gelassen, dass bei der Dalbenlösung zwar die Durchfahrtshöhe von 6,40 Meter zwischen den Pfeilern ausreicht, der Überbau aber im 1,5 Meter höheren Gefährdungsraum liegt und nicht ausreichend bemessen ist, das heißt mit Kosten von rund 900.000 Euro verstärkt werden müsste.
Fazit:
Obwohl zuvor in der Zeit vom 16.4. bis 15.7.2007 in Margetshöchheim durch den Agenda-AK 3..200 Unterschriften zum Erhalt des Mainstegs gesammelt und an den Regierungspräsidenten übergeben wurden, entschloss sich Margetshöchheimer Gemeinderat nach Einholung von Stellungnahmen des Gemeindetages zur gemeindlichen Sicherungspflicht am 18.9.2007 seinen wiederholten Beschluss zum Erhalt des Steges vom 24.5.2007 zu revidieren und Planungen für den Neubau des Steges einzuleiten, nachdem alle Sicherungsvarianten aussichtslos und auch landschaftsästhetisch bedenklicherschienen, zu dem sich ein Ersatzneubau sich als wirtschaftlichste und auch funktionell bessere Lösung darstellte.
Dies hat sich im Nachhinein bestägt, denn bei der vom WNA gerechneten billigsten Variante 2.3 am Dreschplatz würde bei 70%iger GVFG-Förderung der kommunale Kostenanteil bei 1,03 Mill. Euro liegen, bei der Variante 1.2 (Neubau am alten Standort )bei 1,35 Mill. Euro (jeweils Bruttobeträge). GGf. wäre nach dem GVFG sogar eine 80%ige Förderung möglich.
Ergänzung aufgrund des Kommentars von Bernd Wiek:
Hier wurden natürlich nicht alle Alternativen dargestellt, sondern der Objektivität und Urteilsfähigkeit der Margetshöchheimer vertraut, die sich natürlich auch mit anderen Lösungen wie den Einbau von Flussbausteinen, die statische Verstärkung der Pfeiler und des Überbaus oder die Aufhängung des Überbaus z.B. durch "Pylone" und Kombinationen zur Verstärkung befasst haben, deren Kosten geschätzt bei ca. 2 Millionen Euro lagen.
Aber man kann natürlich alles in Frage stellen und fordern, alle Untersuchungen von vorne beginnen zu lassen.
Wichtig ist noch zu erwähnen, dass die Sicherung und die Sanierung des Mainstegs nicht förderfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (mit bis zu 80 % Zuschuss zu den förderfähigen Kosten) wäre und der Kostenanteil des WNA gegenüber einem Neubau nach den Vorschriften des Kreuzungsrechts deutlich niederiger ausfallen würde.
Im übrigen wäre bei der zuletzt genannten Lösung eine vollständige Änderung der Rampen und eine Anpassung des Überbaus notwendig, was einem Neubau vergleichbar wäre.
Weitere Ergänzung siehe Kommentierung P. Etthöfer.