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Nach der Vertagung am 12.12.23 nahm nun der Hauptausschuss die Bauvoranfrage "Ersatzneubau Gästehaus der NaturFreunde" positiv zur Kenntnis

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Wie am 14. Dezember 2023 hier in Veitshöchheim News berichtet (siehe nachstehender Link), wurde in der Hauptausschutz-Sitzung vom 12.12.2023 der Antrag der Ortsgruppe der NaturFreunde Veitshöchheim-Würzburg auf Vorbescheid zur Klärung der Frage, ob der Ersatzneubau eines Gästehauses an
dem vorgesehenen Standort als priviligiertes Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB eingestuft werden kann, einstimmig
zur Abklärung mit Bauherrn, Landratsamt und Planer in einem gemeinsamen Gespräch vertagt.

Nun stand der gleiche Antrag am Dienstag, 21. Februar 2024 erneut auf der Tagesordnung des Hauptausschusses. Nach dem Vortrag des Bürgermeisters nahm das Gremium ohne weitere Wortmeldung gegen die Stimme von Marc Zenner (CSU/VM), das geplante Vorhaben positiv zur Kenntnis und bittet das Landratsamt Würzburg um Überprüfung und Entscheidung der Privilegierung.

Wie Bürgermeister Jürgen Götz in seinem Vortrag zuvor berichtete, hatte sich die Gemeinde entsprechend dem Beschluss vom 12.12. um einen gemeinsamen Termin beim Landratsamt Würzburg bemüht. Dieses habe jedoch der Bauverwaltung der Gemeinde am 24.01.2024 mitgeteilt, dass ein weiterer Termin mit dem jetzigen Sachstand keine weiteren Erkenntnisse erbringen würde.

Es fanden nämlich, wie NaturFreunde-Vorsitzender Jürgen Schrader im Anschreiben an die Gemeinde vom 31.1.2024 feststellt, bereits Anfang Mai 2023 ein Gespräch mit Bürgermeister Jürgen Götz, Landrat  Thomas Ebert und seinem Bauamtsleiter  Dr. Benedikt Kaufmann, dem Landtagsabgeordneten Volkmar Halbleib sowie im Anschluss ein weiterer Besprechungstermin im Landratsamt mit dem Architekten der NaturFreunde Professor Wolfgang Fischer, dem Bauamtsleiter Dr. Kaufmann und Vertretern der Fachbehörden statt.

Dabei sei vereinbart worden, dass die Ortsgruppe  zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit  ihres Bauvorhabens einen Antrag auf Vorbescheid stellt und in diesem Verfahren die Frage der Privilegierung  geklärt wird, da ohne eine positive Bewertung dieser Frage, auf dem Gelände des Vereins keinerlei Baumaßnahmen im Sinne des BauGB mehr möglich wären und dies unweigerlich zur Schließung des  Gästehauses führen würde.

Vor diesem Hintergrund hatten die NaturFreunde den Architekten und ein Fachbüro beauftragt, die im Dezember 2023 bei der Gemeinde eingereichten Antragsunterlagen zu erstellen. Dazu hatte die Ortsgruppe mit den Antragsunterlagen unter anderem eine ausführliche Begründung (ergänzende Projektbeschreibung) zur Einstufung als privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 Absatz 1 Baugesetzbuch vom 23. September 2023 (nachstehend) sowie ein Gutachten mit der Beurteilung der naturschutzrechtlichen Belange vorgelegt.

Für die Bearbeitung des Antrags auf Vorbescheid durch das Landratsamt war nun die grundsätzliche Zustimmung der Gemeinde Veitshöchheim zum Bauvorhaben erforderlich, die nun in der Sitzung am 21. Februar 2024 bei einer Gegenstimme erteilt wurde, wie schon in der Gemeinderatssitzung am 08.06.2021 nach Vorstellung des Projekts durch Professor Fischer, damals noch einstimmig. Die damals präsentierte Planung hatte sich bis heute nicht geändert.

Bei einem positiven Vorbescheid durch das Landratsamt, der die Einstufung als privilegiertes Bauvorhaben bestätigt, könnte nun, so Vorsitzender Schrader, nach der dann möglichen Klärung der Finanzierung, ein normaler Bauantrag eingereicht werden. In diesem würden gegebenenfalls im Vorbescheid erteilte Auflagen und Bedingungen eingearbeitet werden, so dass dann nochmals eine endgültige Beurteilung der konkreten Baupläne durch die Gremien der Gemeinde Veitshöchheim zu Fragen nach dem Stellplatzbedarf, Brandschutzanforderungen, erhöhter Zu- und Abfahrverkehr, gewerblicher Gaststättenbetrieb und gewerblicher Seminar-/Beherbungsbetrieb erfolgen könne.

 Begründung der Priviligierung nach § 35 Abs. 1 BauGB

 

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