Viele Verkehrsteilnehmer ignorieren "rechts vor links-Regelung" an der Kreuzung im Veitshöchheimer Altort
Verkehrsteilnehmer, die aus der Unteren Maingasse in die Kreuzung in Ortsmitte einfahren, sind nach der hier geltenden Rechts-vor-links-Regelung gegenüber den aus der Thüngersheimer Straße kommenden Fahrzeuge vorfahrtberechtigt. Wie von einigen Anliegern der Maingasse zu hören ist, scheren sich viele Fahrzeugführer nicht um diese Regelung, würden die meisten ohne einen Blick nach rechts zur Maingasse werfend in die Kirchstraße einfahren, ohne abzubremsen. Selbst wenn ein Fahrzeug aus der Unteren Maingasse an der Kreuzung anhält, um zu schauen, ob von rechts aus der Kirchstraße jemand kommt, sei es schon vorgekommen, dass sogar mehrere Fahrzeuge aus der Thüngersheimer in die Kirchstraße nacheinander fahren, völlig die Vorfahrtberechtigung von rechts ignorierend.
Es gab hier an der Kreuzung auch schon mehrmals Diskussionen, wo behauptet wurde, dass für die Untere Maingasse wegen des hier installierten Schildes "Sackgasse" das "Rechts vor links" hier nicht gelte. Damit liegen sie aber laut Wikipedia völlig falsch.
Eigentlich ist das Sackstraßeschild an der Einfahrt zur Unteren Maingasse völlig deplaziert, da die Fußgängerzone erst nach der Einmündung der Mühlgasse beginnt und deshalb der Straßenabschnitt bis dahin nicht nur eine Öffnung hat, der Verkehr vielmehr über die Mühlgasse (links im Bild) und die Simon-Höchheimer-Straße wieder zur Thüngersheimer Straße abließen kann (das Schild Fußgängerzone gilt nicht für die Mühlgasse).
Im Gegensatz zur Unteren Maingasse muss man aber in der Simon-Höchheimer-Straße bei der Einfahrt in die Thüngersheimer Straße "Vorfahrt gewähren".
Seit 21. August 2023 fließt wieder der Verkehr in der Thüngersheimer Straße. Entgegen dem Beschluss des Gemeinderates vom 18. April 2023 ist der neu asphaltierte Bereich aber nach wie vor, wie auf dem Foto zu sehen, als Verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert, in dem nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.
Laut Beschluss sollte die Beschilderung ebenso wie in der Würzburger Straße zwischen der Oberen Maingasse und der Parkstraße als Tempo 20 Zone wie im Bild links erfolgen. Ein verkehrsberuhigter Bereich muss nämlich, so wurde zur Begründung ausgeführt, nach den einschlägigen Vorschriften baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn und Gehweg, nicht vorherrscht. In der Regel werde dies durch einen niveauausgleichenden Ausbau (Pflasterung) wie in der Kirchstraße geschehen, erreicht.
Fotos Dieter Gürz