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Für Bayern gibt es neue, verschärfte Corona-Regeln ab Mittwoch, 24. November 2021. Was gilt jetzt wo? Hier ein Überblick.

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

 

Kontaktbeschränkungen

Für alle, die nicht vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind, werden ab Mittwoch Kontaktbeschränkungen gelten: Dann dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Nicht mitgezählt werden Kinder unter 12 Jahren und bereits Geimpfte.

2G wird ausgeweitet

Körpernahe Dienstleistungen etwa – wie zum Beispiel der Besuch beim Friseur oder der Kosmetik – ist nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Außerdem soll 2G auch in Hochschulen, Volkshochschulen und etwa Fahrschulen gelten.

Wo gilt 2Gplus?

Bei 2Gplus haben nur Geimpfte und Genesene zutritt, die neben der Impfung auch einen negativen Test nachweisen können. 

Ab Mittwoch gilt 2Gplus bei allen kulturellen Veranstaltungen wie Theater oder Konzert. Und auch bei Fußballbesuchen und anderen sportlichen Veranstaltungen müsst ihr noch zusätzlich einen negativen Test nachweisen. 

Sowohl für kulturelle als auch für sportliche Veranstaltungen gibt es eine neue Obergrenze von 25 Prozent. Das heißt: es darf also nur noch ein Viertel aller möglichen Besucher hinein. Auch bei Freizeitheimen und Messen gilt diese Regel.

Wer muss schließen?

Alle Christkindl- und Weihnachtsmärkte und ähnliche Veranstaltungen in Bayern werden abgesagt. Außerdem werden für die drei Wochen Clubs, Schankwirtschaften, Bars und Bordelle wieder geschlossen. Für die Nachtgastronomie gilt ab 22 Uhr eine Sperrstunde.

Wo gilt 2G/ 2Gplus nicht?

Einkaufen ist weiterhin möglich – egal ob Lebensmitteleinkauf oder Shoppen. Aber auch hier wird es wieder strenger: nur ein Kunde pro 10m². 

Notbremse in Hotspots

In Landkreisen, die besonders hohe Inzidenzen haben, soll eine harte Notbremse greifen. Die gilt dann für alle – ob geimpft oder ungeimpft. Wenn die Inzidenzen auf über 1000 steigen und die Notbremse greifen muss, muss beinahe alles geschlossen werden: Restaurants, Hotels, Sport, Kultur, Friseure. Das gilt dann für einen Zeitraum von drei Wochen. Hochschulen dürfen bei einer Inzidenz von 1000 nur digitale Lehrveranstaltungen anbieten.

Für die Bereiche, die offen bleiben können, sollen bei einer Notbremse strengere Regeln gelten: Zum Beispiel der Handel. Dann darf pro 20m² aber nur noch ein Kunde hinein.

Was gilt in den Schulen und Kitas?

Schulen und Kitas sind von den neuen Maßnahmen ausgenommen. Die sollen in ganz Bayern weiter offenbleiben. Die Schülerinnen und Schüler müssen aber dauerhaft Maske tragen, auch im Sportunterricht. Ausnahme: Wenn der Schulsport an der frischen Luft ist. Außerdem soll da weiterhin umfangreich getestet werden. Für Kitas und Mittelschulen (vor allem für die 5. und 6. Klassen) sollen Pooltests angeboten werden.

Ab wann gelten die Regeln? 

Alle neuen Corona-Regeln starten am Mittwoch, den 24. November 2021 und sollen vorerst bis zum 15. Dezember 2021 gelten.

Quelle: BR

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