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Veitshöchheimer Gemeinderat verabschiedete einstimmig bislang im Landkreis einmaliges Förderprogramm für eine Dachbegrünung und Fassadenbegrünung

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Als aufsehenerregendes Reverenzprojekt gilt die von dem Veitshöchheimer Landschaftsgärtner Sven Gondsoch geplanten und von ihm Vorjahr ausgeführten Außenanlagen auf dem als Pausenhof genutzen Dach der Tiefgarage des Berufsförderungswerkes für Blinde und Sehbehinderte (BFW) in Veitshöchheim.

Ein im Landkreis Würzburg derzeit einmaliges kommunales Förderprogramm für eine Dach- und  Fassadenbegrünung wird in Veitshöchheim umgesetzt. Der Gemeinderat billigte in seiner Sitzung am Dienstag die vom gemeindlichen Klimaschutzmanager Jan Speth ausgearbeiteten Förderrichtlinien.

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte der Gemeinderat bei der Vorberatung des Haushalts 2021 beschlossen, zum Schutz des Wassers drei Förderprogramme durch die Gemeinde zu erarbeiten, so zur Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung, zur Versickerung und von Zisternen. Für diese drei Programme wurden im Haushalt 2021 insgesamt 15.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Hiermit soll nach dem Vortrag von Bürgermeister Jürgen Götz ein Anreiz für private Investitionen in Maßnahmen zur Klimaanpassung, zum Schutz des Wassers und zur Unterstützung der Biodiversität in Veitshöchheim geschaffen werden. In den kommunalen Förderungprogrammen werden laut Götz, die Empfehlungen des integrierten Klimaschutzkonzeptes von 2011 und dessen Fortschreibung umgesetzt.

Bei der Ausarbeitung der Förderrichtlinien zur Dach- und Fassadenbegrünung habe der Klimaschutzmanager die aktuellen Förderprogramme der Städte Würzburg und Mannheim sowie die inhaltlichen Vorschläge der Grünen-Fraktion herangezogen und einzelne Punkte mit dem Institut Landespflege der LWG abgestimmt.

Zu den Förderzielen, dem räumlichen und sachlichen Gestaltungsbereich, dem Antragsverfahren und den rechtlichen Rahmenbedingungen führte der Bürgermeister aus:

Förderfähige Maßnahmen:

  • ✅ Extensive Dachbegrünung mit leichtem Aufbau und niedrigem Pflanzenbewuchs
  • ✅ Fassadengebundene Begrünung ohne erhöhten Bewässerungsaufwand
  • ✅ Bodengebundene Fassadenbegrünung

Nicht förderfähige Maßnahmen:

  • Intensive oder pflegeintensive oder mit erhöhtem Bewässserungsaufwand verbundene Dachbegrünungen bis hin zu Sträuchern und Bäumen
  • Dachgärten aufgrund des hohen Bewässerungsaufwandes
  • einfache Begrünung von Balkonen oder Fensterbänken durch das Aufstellen von transportablen Pflanztöpfen
  • Begrünung von Zäunen und Einfriedungen
  • Fassadengebundene Begrünungen mit einem erhöhten Bewässerungsaufwand
  • anschließende Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen sowie erforderliche Erstbepflanzungen
  • Eigenleistungen (eigene Arbeitszeit)
  • Luxussanierungen

Höhe der Förderung:

  • 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.000 € je Förderantrag inklusive Planungskosten +  bei extensiver Dachbegrünung: maximal 40 €/m²
    (Anträge unter 100 € werden nicht bezuschusst)
  • Bonus für besonders innovative Projekte bzw. Projekte mit besonderem Vorbildcharakter maximal 500 €

Der Bürgermeister wies darauf hin, dass je nach Inanspruchnahme ein hoher zusätzlicher Aufwand der Verwaltung zur Abwicklung des Förderprogramms erforderlich ist (fachliche Prüfung der Anträge, Bewilligungsbescheid, Prüfung der Verwendungsnachweise, Auszahlung der Förderbeträge, stichprobenartige Überprüfung und Kontrolle). Man müsse deshalb schauen, so Götz, wie sich das zukünftig entwickelt.

Die Grünensprecherin Christina Feiler sprach von einer sehr gelungenen und ausführlichen Ausarbeitung. Ihr gefalle das Förderprogramm sehr gut vor allem hinsichtlich der Herausarbeitung der Vorteile für Gebäude und Umwelt als zusätzliche Motivitationshilfe bei der Überzeugungsarbeit der Leute.

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, beschloss der Gemeinderat noch vor der Sommerpause einstimmig  die Förderrichtlinien zur Dach- und Fassadenbegrünung.

Hinweis: Die gesamten Förderrichtlinien können nachstehend als pdf.Datei heruntergeladen werden.

Link auf Förderrichtlinien (pdf.Datei)

Der wilde Wein ziert schon seit 34 Jahren dieses Einfamilienhaus im Veitshöchheimer Altort. Für die Fassadenbegrünung auf drei Hausseiten genügten zwei Pflanzen. Einziger Aufwand ist alljährlich im Herbst die Beseitigung des Laubfalls auf der Straße. Im Hochsommer bevölkern viele Tausende von Wildbienen den Bewuchs. Am und im Haus gab es all die Jahre bisher keinerlei negative Auswirkungen. Eine solche Fassadenbegrünung fällt nicht unter die nun vom Gemeinderat beschlossene Förderung der Fassadenbegrünung, denn der Kostenaufwand liegt unter der Bagatellgrenze von 100 Euro.

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